hier: Beschluss über Anregungen, § 3 (1), (2), § 4 (1) und (2) BauGB,
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung,
Satzungsbeschluss §10 (1) BauGB,
Sachverhalt:
1.
Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) hat am 25.11.2014 den Beschluss
gefasst, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Kampheider
Straße" und den Bebauungsplan (BP) Nr. 180 "Kampheider Straße"
aufzustellen. Das gegenüber dem Aufstellungsbeschluss später erweiterte Plangebiet
(s. u.) ist Anlage 1 zu entnehmen. In der Sitzung des SUVA am 25.11.2014
wurde zudem der Beschluss gefasst, die Bürger frühzeitig in Form einer
Diskussionsveranstaltung an der Planung zu beteiligen.
Zur 34. Änderung des FNP wurde mit Schreiben
vom 30.04.2015 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf
dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Form einer
Diskussionsveranstaltung am 10.06.2015 im Forum der Katholischen Pfarrgemeinde
St. Chrysanthus und Daria in Haan durchgeführt. Ergänzend lagen die Planunterlagen
in der Zeit vom 10.06.2015 bis zum 26.06.2015 im Flur des Amtes für
Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich aus.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 22.06.2015 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung
beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, Nachbarkommunen und sonstigen
Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 24.07.2015 gegeben.
Aufgrund der Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der zwischenzeitlich beauftragten
Fachgutachten hat die Verwaltung ein geändertes Städtebauliches Konzept für ein
erweitertes Plangebiet und auf dieser Grundlage Bauleitplanentwürfe erarbeitet.
In der Sitzung des SUVA am 24.11.2015 wurde
über die Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren berichtet. In
gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung
des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ und des Entwurfes zum BP Nr. 180
„Kampheider Straße“, § 3 (2) BauGB, beschlossen. Die öffentliche Auslegung
wurde am 11.12.2015 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht.
Mit Schreiben vom 15.12.2015 wurde die
Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG (Anfrage zur Anpassung der
Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung)
beteiligt.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in der
Zeit vom 21.12.2015 bis zum 29.01.2016 im Flur des Amtes für Stadtplanung und
Bauaufsicht.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 15.12.2015 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und
ihnen zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben.
In diesem Zuge wurden auch noch einmal Nachbarkommunen zur Abstimmung gem. § 2
(2) BauGB und sonstige Beteiligte angeschrieben.
2. Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im
Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB, Abstimmung mit
den Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1)
LPlG
Der SUVA hat bereits in seiner Sitzung am
24.11.2015 (61/090/2015) über die Anregungen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch über alle im Laufe
des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der
Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
entscheiden.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach §
3 (1) BauGB
Der Einladung zur Diskussionsveranstaltung waren rd. 40 Bürgerinnen und
Bürger gefolgt. Das Protokoll zu o. g. Veranstaltung ist Anlage 2 zu
entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung sind zudem noch
schriftliche Anregungen vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme
der Verwaltung der Tabelle in Anlage 3 zu entnehmen. Aus
Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und
Bürger veröffentlicht. Seitens der Verwaltung wurde in der Veranstaltung bei
fortgeschrittenem Stand der Hochbauplanungen Gespräche in kleineren Gruppen
angeboten. Eine solche Planung liegt noch nicht vor. Hiervon bleibt der weitere
Fortgang der Bauleitplanung unberührt.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, Abstimmung mit den
Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden in o.
g. Schreiben über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich
zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung
zu äußern. Die beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen
und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Hierin ist auch das Ergebnis des Verfahrens nach § 34 (1) LPlG
(Landesplanerische Abstimmung) dargestellt.
2.2 Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, der Abstimmung mit den
Nachbargemeinden, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (5) LPlG
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §
3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die
im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2), § 4 (2) und § 2 (2) BauGB seitens der
beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände vorgebrachten
Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage
5a und Anlage 5b zu entnehmen.[1] Anlage 5a
ist auch Ergebnis der landesplanerischen Abstimmung nach § 34 (5) LPlG zu
entnehmen.
Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen
vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung der Darstellungen bzw.
Festsetzungen der vorgelegten Bauleitplanentwürfe.
Die zum Beschluss anstehenden Planunterlagen
einschließlich ihrer Begründungen beinhalten lediglich klarstellende oder
redaktionelle Änderungen.
3. Bauleitpläne
3.1 Flächennutzungsplan
Die zum Beschluss anstehende 34. Änderung
des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 mit der
Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 sowie der als separater Teil der
Begründung vorliegende Umweltbericht zur 34. Änderung des FNPs sind den Anlagen
6 und 7 zu entnehmen.
In der FNP-Änderung wurden nach der
öffentlichen Auslegung in den Textteilen redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert.
Die Begründung zur FNP-Änderung wurde unter
dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert.
Unter dem Punkt 2.2 „Verkehrliche
Erschließung“ wurden die inzwischen überholten Angaben zu den Bushaltestellen
angepasst. Obwohl die Bushaltestelle „Kampstraße“ mit dem letzten
Fahrplanwechsel der Rheinbahn aufgegeben wurde, bleibt der Standort weiterhin
ÖPNV-bedient, eine Direktverbindung zum Zentralen Versorgungsbereich
„Innenstadt“ ist weiterhin über die Buslinie 784 gegeben.
Im Umweltbericht (als separater Teil der Begründung) wurden unter Punkt
4 „Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose bei Durchführung
des Vorhabens“ klarstellende Erläuterungen hinsichtlich des Bodenschutzes
ergänzt.
Aufgrund dieser Änderungen erhalten die
vorgenannten Unterlagen gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.
3.2 Bebauungsplan
Der zum Satzungsbeschluss anstehende BP in
der Fassung vom 23.03.2016 und seine Begründung in der Fassung vom 23.03.2016
einschließlich Umweltbericht zum BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ sind den Anlagen
8 und 9 zu entnehmen.
Im BP wurden nach der öffentlichen Auslegung
in den Textteilen redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Die Begründung wurde unter dem Punkt 2
„Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert.
Unter dem Punkt 2.2 „Verkehrliche
Erschließung“ wurden die inzwischen überholten Angaben zu den Bushaltestellen
angepasst. Obwohl die Bushaltestelle „Kampstraße“ mit dem letzten
Fahrplanwechsel der Rheinbahn aufgegeben wurde, bleibt der Standort weiterhin
ÖPNV-bedient, eine Direktverbindung zum Zentralen Versorgungsbereich
„Innenstadt“ ist weiterhin über die Buslinie 784 gegeben.
Im Umweltbericht wurden unter Punkt 4 „Beschreibung des derzeitigen
Umweltzustands, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes“
klarstellende Erläuterungen hinsichtlich des Bodenschutzes ergänzt.
Durch die vorgenannten Änderungen werden die
Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind ausschließlich klarstellender
oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich.
Die Anlagen zu den Begründungen wurden bis auf die vervielfältigten Umweltberichte
den Sprechern der Fraktionen im SUVA bereits in einfacher Ausfertigung zum
Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem
einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt aufgrund des Umfanges nicht.
4. Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung
empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 2-4, 5a und b) zuzustimmen. Des
Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 34. Änderung des FNPs im Bereich
„Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 mit ihrer Begründung in der
Fassung vom 23.03.2016 zu beschließen
sowie den BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 als
Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 23.03.2016
zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 34. Änderung des FNPs im
Bereich „Kampheider Straße“ zur Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf
vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der
34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ im Amtsblatt der Stadt
Haan kann der BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gelangen.
[1] Die Anregungen zur 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ und zum Bebauungsplan Nr. 180 im Bereich „Kampheider Straße“ wurden in diesen Anlagen separat dargestellt. Neben den bezeichneten Stellen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, waren auch folgende Stellen über die öffentliche Auslegung benachrichtigt worden: Geologischer Dienst NRW, LVR – Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Rhein- Wupper e.V., Westnetz, Stadtwerke Haan, Polizeistation Haan, Erzbistum Köln - Generalvikariat, Katholische Kirchengemeinde Haan, Evangelisches Landeskirchenamt, Evangelische Kirchengemeinde Haan, Freie evangelische Kirche, Neuapostolische Kirche NRW, Neuapostolische Kirche Gemeinde Haan, Stadt Solingen, Landesbüro der Naturschutzverbände und nachrichtlich Finanzamt Hilden - Bewertungsstelle. Von diesen Stellen liegt keine Stellungnahme vor.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 34.
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung
vom 23.03.2016 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016
wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der
Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
23.03.2016 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der
Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine