Betreff
34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Kampheider Straße", Bebauungsplan Nr. 180 "Kampheider Straße"
hier: Beschluss über Anregungen, § 3 (1), (2), § 4 (1) und (2) BauGB,
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung,
Satzungsbeschluss §10 (1) BauGB,
Vorlage
61/112/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1.         Bisheriges Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) hat am 25.11.2014 den Beschluss gefasst, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Kampheider Straße" und den Bebauungsplan (BP) Nr. 180 "Kampheider Straße" aufzustellen. Das gegenüber dem Aufstellungsbeschluss später erweiterte Plangebiet (s. u.) ist Anlage 1 zu entnehmen. In der Sitzung des SUVA am 25.11.2014 wurde zudem der Beschluss gefasst, die Bürger frühzeitig in Form einer Diskussionsveranstaltung an der Planung zu beteiligen.

Zur 34. Änderung des FNP wurde mit Schreiben vom 30.04.2015 die landesplanerische Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) auf dem Dienstweg an die Bezirksregierung Düsseldorf versendet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) wurde in Form einer Diskussionsveranstaltung am 10.06.2015 im Forum der Katholischen Pfarrgemeinde St. Chrysanthus und Daria in Haan durchgeführt. Ergänzend lagen die Planunterlagen in der Zeit vom 10.06.2015 bis zum 26.06.2015 im Flur des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich aus.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.06.2015 gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Den Trägern öffentlicher Belange, Nachbarkommunen und sonstigen Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 24.07.2015 gegeben.

Aufgrund der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der zwischenzeitlich beauftragten Fachgutachten hat die Verwaltung ein geändertes Städtebauliches Konzept für ein erweitertes Plangebiet und auf dieser Grundlage Bauleitplanentwürfe erarbeitet.

In der Sitzung des SUVA am 24.11.2015 wurde über die Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren berichtet. In gleicher Sitzung wurde die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ und des Entwurfes zum BP Nr. 180 „Kampheider Straße“, § 3 (2) BauGB, beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am 11.12.2015 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht.

Mit Schreiben vom 15.12.2015 wurde die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG (Anfrage zur Anpassung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung vor der öffentlichen Auslegung) beteiligt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 21.12.2015 bis zum 29.01.2016 im Flur des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht.

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.12.2015 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und ihnen zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. In diesem Zuge wurden auch noch einmal Nachbarkommunen zur Abstimmung gem. § 2 (2) BauGB und sonstige Beteiligte angeschrieben. 

 

 

2.      Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

 

2.1    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Der SUVA hat bereits in seiner Sitzung am 24.11.2015 (61/090/2015) über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden.

 

 

a)      Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Der Einladung zur Diskussionsveranstaltung waren rd. 40 Bürgerinnen und Bürger gefolgt. Das Protokoll zu o. g. Veranstaltung ist Anlage 2 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung sind zudem noch schriftliche Anregungen vorgebracht worden. Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in Anlage 3 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht. Seitens der Verwaltung wurde in der Veranstaltung bei fortgeschrittenem Stand der Hochbauplanungen Gespräche in kleineren Gruppen angeboten. Eine solche Planung liegt noch nicht vor. Hiervon bleibt der weitere Fortgang der Bauleitplanung unberührt.

 

 

b)      Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Die Träger öffentlicher Belange wurden in o. g. Schreiben über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Die beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 4 zu entnehmen. Hierin ist auch das Ergebnis des Verfahrens nach § 34 (1) LPlG (Landesplanerische Abstimmung) dargestellt.

 

 

2.2    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, der Abstimmung mit den Nachbargemeinden, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (5) LPlG

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2), § 4 (2) und § 2 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 5a und Anlage 5b zu entnehmen.[1] Anlage 5a ist auch Ergebnis der landesplanerischen Abstimmung nach § 34 (5) LPlG zu entnehmen.

 

Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung der Darstellungen bzw. Festsetzungen der vorgelegten Bauleitplanentwürfe.

Die zum Beschluss anstehenden Planunterlagen einschließlich ihrer Begründungen beinhalten lediglich klarstellende oder redaktionelle Änderungen.

 

 

3.      Bauleitpläne

3.1    Flächennutzungsplan

Die zum Beschluss anstehende 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 mit der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende Umweltbericht zur 34. Änderung des FNPs sind den Anlagen 6 und 7 zu entnehmen.

In der FNP-Änderung wurden nach der öffentlichen Auslegung in den Textteilen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Rechtsgrundlagen wurden aktualisiert.

Die Begründung zur FNP-Änderung wurde unter dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert.

Unter dem Punkt 2.2 „Verkehrliche Erschließung“ wurden die inzwischen überholten Angaben zu den Bushaltestellen angepasst. Obwohl die Bushaltestelle „Kampstraße“ mit dem letzten Fahrplanwechsel der Rheinbahn aufgegeben wurde, bleibt der Standort weiterhin ÖPNV-bedient, eine Direktverbindung zum Zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt“ ist weiterhin über die Buslinie 784 gegeben.

 

Im Umweltbericht (als separater Teil der Begründung) wurden unter Punkt 4 „Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose bei Durchführung des Vorhabens“ klarstellende Erläuterungen hinsichtlich des Bodenschutzes ergänzt.

Aufgrund dieser Änderungen erhalten die vorgenannten Unterlagen gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.

 

 

3.2    Bebauungsplan

Der zum Satzungsbeschluss anstehende BP in der Fassung vom 23.03.2016 und seine Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 einschließlich Umweltbericht zum BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ sind den Anlagen 8 und 9 zu entnehmen.

Im BP wurden nach der öffentlichen Auslegung in den Textteilen redaktionelle Änderungen vorgenommen. 

 

Die Begründung wurde unter dem Punkt 2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert.

Unter dem Punkt 2.2 „Verkehrliche Erschließung“ wurden die inzwischen überholten Angaben zu den Bushaltestellen angepasst. Obwohl die Bushaltestelle „Kampstraße“ mit dem letzten Fahrplanwechsel der Rheinbahn aufgegeben wurde, bleibt der Standort weiterhin ÖPNV-bedient, eine Direktverbindung zum Zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt“ ist weiterhin über die Buslinie 784 gegeben.

 

Im Umweltbericht wurden unter Punkt 4 „Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands, Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes“ klarstellende Erläuterungen hinsichtlich des Bodenschutzes ergänzt.

 

Durch die vorgenannten Änderungen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich. Die Anlagen zu den Begründungen wurden bis auf die vervielfältigten Umweltberichte den Sprechern der Fraktionen im SUVA bereits in einfacher Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem einzusehen. Eine Vervielfältigung erfolgt aufgrund des Umfanges nicht.

 

 

4.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 2-4, 5a und b) zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 mit ihrer Begründung in der Fassung vom 23.03.2016  zu beschließen sowie den BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ zur Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ im Amtsblatt der Stadt Haan kann der BP Nr. 180 „Kampheider Straße“ durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gelangen.

 

 



[1] Die Anregungen zur 34. Änderung des FNPs im Bereich „Kampheider Straße“ und zum Bebauungsplan Nr. 180 im Bereich „Kampheider Straße“ wurden in diesen Anlagen separat dargestellt. Neben den bezeichneten Stellen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, waren auch folgende Stellen über die öffentliche Auslegung benachrichtigt worden: Geologischer Dienst NRW, LVR – Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege, Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Rhein- Wupper e.V., Westnetz, Stadtwerke Haan, Polizeistation Haan, Erzbistum Köln - Generalvikariat, Katholische Kirchengemeinde Haan, Evangelisches Landeskirchenamt, Evangelische Kirchengemeinde Haan, Freie evangelische Kirche, Neuapostolische Kirche NRW, Neuapostolische Kirche Gemeinde Haan, Stadt Solingen, Landesbüro der Naturschutzverbände und nachrichtlich Finanzamt Hilden - Bewertungsstelle. Von diesen Stellen liegt keine Stellungnahme vor.

Beschlussvorschlag:

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine