hier: Entscheidung über die städtebauliche Entwurfsplanung
Sachverhalt:
1./ bisheriger Planungsverlauf
Nach Durchführung eines Entwurfsworkshops
"Bürgerhausareal" mit Studierenden der RWTH Aachen hatte die
Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 30.10.2014
über das Ergebnis des Workshops berichtet
(SUVA 61/016/2014). Auf Grundlage der von den Studenten ausgearbeiteten
Entwürfe fand am 17.02.2015 eine Informationsveranstaltung der Bürgerschaft im
Gemeindehaus der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten statt.
Über das Ergebnis
berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr am 30.04.2015 und empfahl, die weitere Planung auf Basis der
Variante 1 unter Einbeziehung der Ergebnisse der Informationsveranstaltung
auszuarbeiten (SUVA 61/055/2015). Die tabellarisch zusammengestellten
Ergebnisse der Informationsveranstaltung sind der Anlage zu entnehmen.
2./ Ausarbeitung der Entwurfsplanung
Die Verwaltung hat in
Anlehnung an die „Variante 1“ des Entwurfsworkshops
und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Diskussionsveranstaltung die Vorgaben
zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs formuliert und auf dieser
Grundlage ein Architekturbüro mit der Ausarbeitung beauftragt. Das beauftragte
Architekturbüro Wolters Partner Architekten & Stadtplaner hat in Abstimmung
mit der Verwaltung die städtebauliche Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal
erstellt. Ein Vertreter des Büros wird den städtebaulichen Vorentwurf in der
Sitzung vorstellen und erläutern. Die Planung wird anschließend für die Dauer
von 14 Tagen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich ausgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt,
nach Auslegung der Planung die Unterlagen für einen Investorenwettbewerb
auszuarbeiten und diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
zur Kenntnis zu geben. Bestandteil der Unterlagen wird auch eine Vorgabe über
Lage und Anteil von Flächen für geförderten Wohnungsbau sein. Anschließend ist
auf Basis der Unterlagen ein Investorenvergabeverfahren zur Vermarktung der
Flächen durchzuführen.
Hinweis:
Auf Grund des knapp
bemessenen Bearbeitungszeitraums kann die Vorentwurfsplanung dieser
Sitzungsvorlage nicht als Anlage beigefügt werden; sie wird zum
frühestmöglichen Zeitpunkt den Fraktionen zur internen Beratung übersandt und
in das Ratsinformationssystem eingestellt werden.
Beschlussvorschlag:
„1./ Der
städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal wird zugestimmt. Die
Planung ist für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.
2./ Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der
Entwurfsplanung ein Investorenwettbewerbsverfahren vorzubereiten.“