Betreff
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 93 "Bürgerhausareal"
hier: Entscheidung über die städtebauliche Entwurfsplanung
Vorlage
61/116/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1./   bisheriger Planungsverlauf

Nach Durchführung eines Entwurfsworkshops "Bürgerhausareal" mit Studierenden der RWTH Aachen hatte die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 30.10.2014 über das Ergebnis des Workshops  berichtet (SUVA 61/016/2014). Auf Grundlage der von den Studenten ausgearbeiteten Entwürfe fand am 17.02.2015 eine Informationsveranstaltung der Bürgerschaft im Gemeindehaus der Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten statt.

Über das Ergebnis berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 30.04.2015 und empfahl, die weitere Planung auf Basis der Variante 1 unter Einbeziehung der Ergebnisse der Informationsveranstaltung auszuarbeiten (SUVA 61/055/2015). Die tabellarisch zusammengestellten Ergebnisse der Informationsveranstaltung sind der Anlage zu entnehmen.

 

 

2./   Ausarbeitung der Entwurfsplanung

Die Verwaltung hat in Anlehnung an die „Variante 1“ des Entwurfsworkshops und unter Einbeziehung der Ergebnisse der Diskussionsveranstaltung die Vorgaben zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs formuliert und auf dieser Grundlage ein Architekturbüro mit der Ausarbeitung beauftragt. Das beauftragte Architekturbüro Wolters Partner Architekten & Stadtplaner hat in Abstimmung mit der Verwaltung die städtebauliche Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal erstellt. Ein Vertreter des Büros wird den städtebaulichen Vorentwurf in der Sitzung vorstellen und erläutern. Die Planung wird anschließend für die Dauer von 14 Tagen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich ausgelegt.

Die Verwaltung beabsichtigt, nach Auslegung der Planung die Unterlagen für einen Investorenwettbewerb auszuarbeiten und diese dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr zur Kenntnis zu geben. Bestandteil der Unterlagen wird auch eine Vorgabe über Lage und Anteil von Flächen für geförderten Wohnungsbau sein. Anschließend ist auf Basis der Unterlagen ein Investorenvergabeverfahren zur Vermarktung der Flächen durchzuführen.

 

 

Hinweis:

Auf Grund des knapp bemessenen Bearbeitungszeitraums kann die Vorentwurfsplanung dieser Sitzungsvorlage nicht als Anlage beigefügt werden; sie wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Fraktionen zur internen Beratung übersandt und in das Ratsinformationssystem eingestellt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

„1./    Der städtebaulichen Entwurfsplanung zum Bürgerhausareal wird zugestimmt. Die Planung ist für die Dauer von 14 Tagen öffentlich auszulegen.

2./   Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der Entwurfsplanung ein Investorenwettbewerbsverfahren vorzubereiten.“