Betreff
Ehrenamtskarte NRW- weiterführende Informationen
Vorlage
I/002/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.

In der Sitzung des Rates am 28.6.2016 ist der Antrag der WLH-Fraktion vom 7. Juni 2016 [Ehrenamtskarte NRW] beraten worden.

 

Bis zur nächsten Sitzung des HFA sollte das Thema durch die Verwaltung inhaltlich aufbereitet werden, um zu entscheiden, ob – unabhängig von der organisatorischen Zuordnung in der Verwaltung – die Stadt Haan die Ehrenamtskarte einführt, dies auch im Hinblick auf die dafür erforderlichen personellen Ressourcen, die derzeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Bereits 2009 / 2010 war die Ehrenamtskarte NRW Thema der politischen Gremien (HFA und Sozialausschuss) und ist im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand nicht zur Umsetzung gelangt. Auf die Vorlagen 10/035/2009, 10/035/2009/1 und 10/035/2009/2 wird verwiesen.

 

2.

Zur Würdigung des Ehrenamts hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Würdigung des Ehrenamts soll mit einem praktischen Nutzen verbunden sein.

 

Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Ehrenamtskarte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen oder Unternehmen vergünstigt nutzen.

 

Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag ausgestellt und von den Kommunen ausgegeben. Folgenden Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten landesweit:

 

Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor Ort abgestimmt werden. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte. Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.  Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.

 

Das ehrenamtliche Engagement muss auf einem Formular nachgewiesen werden und von der Organisation, in der das Ehrenamt ausgeübt wird, bestätigt werden. Mit diesem Nachweis des Ehrenamts kann die Karte mit einem weiteren Formular beantragt werden. Musterformulare werden vom zuständigen Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen [zur Verfügung gestellt.

Die Ehrenamtskarte wird mit einer Gültigkeit von zwei  oder drei Jahren ausgestellt. Dies wird von den Kommunen selbst entschieden. Danach muss eine neue Karte beantragt und ausgestellt werden. Die Karte ist kostenlos. Es sind Listen der Karteninhaber mit Kontaktdaten zu führen, die dem Ministerium für quartalsweise zur Verfügung gestellt werden müssen

 

Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern, bei Einzelhändlern in der Gastronomie usw. Die Angebote in NRW können unter http://www.ehrensache.nrw.de/verguenstigungen/index.php eingesehen werden 

 

Weitergehende Informationen / FAQ´s liegen als Anlage 1 bei.

 

3.

Bei Einführung - nach entsprechendem, Ratsbeschluss - ist mit dem Land NRW eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen

Das Land NRW leistet zudem einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag und stellt Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern zur Verfügung. Auch das von der Kommune bestellte erste Kartenkontingent wird vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt. Sobald die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte unterzeichnet ist, würde der Kommune die sog. Anschubfinanzierung ausgezahlt. Die Höhe dieser Finanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl, so dass die Stadt Haan mit rund 30.000 Einwohnern einen einmaligen Betrag in Höhe von 1.500 Euro erhalten würde.

 

4.

Personelle Ressourcen werden gebunden durch

  • die Entwicklung entsprechender Formulare, Briefe etc.
  • persönliche oder postalische Entgegennahme der Anträge,
  • das Ausstellen, Ausgeben oder Versenden der Karte
  • die Verlängerung der Karte
  • die Ausgabe von Ersatzkarten
  • die Akquise von Angeboten von Unternehmen, Institutionen, Dienstleistern, Einzelhandel
  • Zuarbeit zur laufenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Webpräsenz
  • ggf. die Organisation von Events rund um die Ehrenamtskarte
  • die stetige Kommunikation mit Organisationen, in denen Ehrenamt stattfindet
  • die Kommunikation mit dem Ministerium zum quartalsweisen Datenaustausch der Karteninhaber und der bestehenden Angebote in der Kommune
  • die Teilnahme an Workshops und Qualifizierungsmaßnahmen des Ministeriums

 

Es ist von einem wöchentlichen Zeitaufwand von etwa 10 Stunden auszugehen, wie das zuständige Ministerium im persönlichen Telefonat bestätigte. Die Erfahrung mit der Familienkarte hat gezeigt, dass die Verwaltung von Adressbeständen und die Arbeitsprozesse der Antragsbearbeitung und Kartenausgabe nicht unerheblich Zeitkontingente binden.

 

Eine Liste der von Ministerium gewünschten kommunalen Aktivitäten liegt als Anlage 2 bei.

 

4.

Erfahrungen in der Akquise von Angeboten Haaner Unternehmen im Rahmen der Familienkarte haben gezeigt, dass nur die persönliche Ansprache erfolgreich ist und die Akquise daher zeitintensiv ist. Das Anschreiben von Unternehmen per Brief oder mail hat sich als nicht ausreichend erwiesen.

Zudem besteht eine nicht unerhebliche Zurückhaltung, nennenswerte Rabatte oder Vergünstigungen über übliche Kundenrabatte hinaus zu gewähren. Die Vorstellung des Ministeriums, dass im Einzelhandel Rabatte von 10 % gewährt werden können, kann nicht bestätigt werden.

Da Filialunternehmen eigene Rabattsysteme haben, kommen diese als Zielunternehmen nicht in Frage. Es wären die Unternehmen anzusprechen, die auch Zielgruppe der Familienkarte sind. Daher sind Überschneidungen mit der Familienkarte hier unausweichlich.

Die Stadt Haan sollte sich mit eigenen Angeboten z.B. in der Bücherei oder mit  reduzierten Eintrittspreisen im Hallenbad beteiligen, was sich negativ auf die Ertragsseite auswirkt.

 

 

 

5.

Sollte der Rat die Einführung der Ehrenamtskarte in der Stadt Haan beschließen, müssten im Stellenplan 2017 entsprechende Kapazitäten neu geschaffen werden, was zu erhöhten Personalausgaben führt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung

Finanz. Auswirkung:

 

Personalkosten für etwa 10 Stunden in der Woche, je nach Eingruppierung / Besoldung.