hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (1), § 3 (2) , § 4 (2), § 4a (3) Satz 4 BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Die Fa.
BMFS GmbH & Co KG ist Eigentümerin der denkmalgeschützten, inzwischen
umfangreich sanierten und modernisierten ehemaligen Wasserpumpstation in Haan.
Mit Schreiben vom 31.03.2016 hat diese einen Antrag auf Einleitung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt, um hierdurch an der südlichen
Stirnseite des Gebäudes einen Anbau für zusätzliche Büroräume zu errichten. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat dem Antrag in seiner
Sitzung am 26.04.2016 entsprochen und den Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 "Zur Pumpstation" gefasst (s.
Anlage 1). Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren
nach § 13a BauGB durchgeführt. Aufgrund dessen wurde die Möglichkeit genutzt,
auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1)
BauGB zu verzichten. Gemäß Beschluss des Ausschusses wurde die Verwaltung
hingegen mit der Durchführung der frühzeitigen Bürgerinformation nach § 3 (1)
BauGB beauftragt.
Die
Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB am 18.05.2016 in Form einer Diskussionsveranstaltung im Pumpensaal der
alten Pumpstation durchgeführt. Im Anschluss hieran wurde durch das beauftragte
Planungsbüro der Bebauungsplanentwurf mit dem Entwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes erarbeitet. In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 14.06.2016 wurde der Beschluss gefasst,
den vorgelegten Planentwurf mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der
Begründung öffentlich auszulegen.
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 27.06.2016 bis zum
29.07.2016. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 21.06.2016 über die
öffentliche Auslegung informiert und Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Da das Gebäude der alten Pumpstation unter Denkmalschutz steht und der
geplante Anbau daher besonderen gestalterischen Anforderungen unterliegt, wurde
das Planvorhaben am 04.07.2016 dem Gestaltungsbeirat vorgestellt.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über die im Laufe des
Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen entscheiden. Entsprechend
sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1 Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB
Die
Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB am 18.05.2016 in Form einer Diskussionsveranstaltung im Pumpensaal der
alten Pumpstation durchgeführt. Das Protokoll der Veranstaltung mit den
Stellungnahmen der Verwaltung und der beteiligten Ingenieurbüros ist der Anlage
2 zu entnehmen. Zudem wurde den Ausschussmitgliedern bereits zum
Aufstellungsbeschluss am 26.04.2016 ein Schreiben von 13 Familien der Straße
Zur Pumpstation mit deren Anregungen übergeben, welches der Anlage 3 mit
der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen ist. Aus Datenschutzgründen
wurden keine personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht.
2.2 Vorgebrachte Anregungen der Öffentlichkeit im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB
Die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes wurde am 17.06.2016 im Amtsblatt der
Stadt Haan bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 27.06.2016 bis zum
29.07.2016 im Flur des Planungsamtes. Die im Rahmen des Verfahrens nach § 3 (2)
BauGB seitens der Öffentlichkeit vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis
der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 4 zu entnehmen. Durch die
Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung ergeben sich keine Änderungen
des Planentwurfes oder der Begründung.
2.3 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
der Nachbargemeinden sowie der Naturschutzverbände gemäß § 4 (2) BauGB sowie im
Rahmen des Verfahrens nach § 4a (3) Satz 4 BauGB
Die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21.06.2016 über die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 186 unterrichtet
und ihnen wurde im Rahmen des o.a. Offenlagezeitraumes Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Die im Rahmen des
Verfahrens nach § 4 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände
vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung
der Anlage 5 zu entnehmen.
Durch den Kreis Mettmann wurden im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens Anregungen zur Altlastenthematik vorgebracht.
Seitens der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises wird empfohlen, die Fläche
des Plangebietes trotz der erfolgten Sanierungsmaßnahmen als Fläche, deren
Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, zu kennzeichnen,
da zwar die zwingend auszuräumenden Belastungsbereiche entfernt wurden, dennoch
abfallrechtlich relevante Verunreinigungen im Untergrund verblieben sind. Der
Empfehlung des Kreises ist die Verwaltung gefolgt. Des Weiteren wurde ein
Hinweis in den Bebauungsplanentwurf und die vorgeschlagenen Erläuterungen zur
Altlastensituation in die Begründung aufgenommen. Da durch die vorgenommenen
Änderungen und Ergänzungen die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind,
wurde der geänderte Planentwurf und die zu diesen Aspekten geänderte Begründung
gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB nur der betroffenen Öffentlichkeit (d.h. der Fa.
BMFS GmbH & Co KG als Grundstückseigentümerin) und der berührten Behörde
erneut vorgelegt. Mit Schreiben vom 11.08.2016 wurde ihnen 14 Tage Gelegenheit
gegeben, zu den vorgenommenen Änderungen Stellung zu nehmen. Die im
Beteiligungsverfahren gemäß § 4a (3) Satz 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen
sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 6 zu
entnehmen. Durch die betroffene Behörde und durch die betroffene Öffentlichkeit
wurden keine Anregungen zu den vorgenommenen Änderungen vorgebracht.
3./ Vorhabenbezogener Bebauungsplan / Vorhaben-
u. Erschließungsplan
3.1 Planzeichnungen
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
vorhabenbezogene Bebauungsplan in der Fassung vom 24.08.2016 ist der Anlage
7 zu entnehmen. Neben
den vorgenannten Änderungen im Rahmen des Verfahrens nach § 4a (3) Satz 4 BauGB
haben sich im Planentwurf keine weiteren Änderungen ergeben.
Der offengelegte Vorhaben- und
Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“
mit Stand vom 23.05.2016 wird nach der öffentlichen Auslegung angepasst. Am
04.07.2016 wurde das geplante Bauvorhaben dem Gestaltungsbeirat der Stadt Haan
vorgestellt. In diesem Rahmen wurden durch die anwesenden Beiratsmitglieder
Optimierungsvorschläge zur Abwicklung der südlichen und östlichen Fassade in Bezug
zu der Aufteilung der Fenster und zur Materialwahl vorgeschlagen. Zudem wurde
empfohlen die Höhe des Neubaus und des anschließenden Bestandstreppenhauses
anzugleichen. Diesen Anregungen ist der Vorhabenträger in wesentlichen Teilen
gefolgt. So wurden die Fensterflächen z.T. verkleinert, ohne die stehenden
Formate zu ändern sowie durch die Platzierung in einer Ebene die Fassade beruhigt.
Neubau und Bestandgebäude erhalten dieselbe optische Höhe und eine einheitliche
Fassadengestaltung. Nur der Empfehlung, auf die geplanten Eckverglasungen zu
verzichten, ist der Vorhabenträger nicht gefolgt. Insgesamt wurde dem Projekt
durch den Gestaltungsbeirat ein hoher architektonisch-gestalterischer Anspruch
zugesprochen, welcher insbesondere die Aspekte des denkmalpflegerischen Umganges
mit dem Zusammenschluss von Alt und Neu in den Vordergrund stellt.
Der geänderte Vorhaben- und Erschließungsplan
mit Datum vom 08.08.2016 ist der Anlage 8 zu entnehmen. Dem LVR- Amt für
Denkmalpflege wurde die geänderte Planung bereits übersandt und es hat dieser
zugestimmt sowie eine positive Benehmensherstellung im Rahmen des
anschließenden Baugenehmigungsverfahrens in Aussicht gestellt (s. hierzu auch
die Stellungnahme des LVR unter Nr. 11 in der Anlage 5).
3.2 Begründung
Die
zum Satzungsbeschluss vorgelegte Begründung mit Stand vom 24.08.2016 ist der Anlage
9 zu entnehmen. Neben den Änderungen zur Altlastenthematik im Verfahren
nach § 4a (3) Satz 4 BauGB haben sich noch einige kleinere Änderungen ergeben.
Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute
Beteiligung ist daher nicht erforderlich. Zu nennen sind hier insbesondere
ergänzende Darstellungen zum Planverfahren unter Punkt 2 der Begründung,
klarstellende Erläuterungen zur Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem
Regionalplan und dem FNP (Punkt 4.1 und 4.2 der Begründung), klarstellende
Erläuterungen zum Bebauungskonzept und zum Verkehr der Pumpstation aufgrund der
Anregungen aus der Bürgerschaft (s. Punkt 5.1. und 5.2 der Begründung).
Die Anlagen zu der Begründung wurden
den Sprechern der Fraktionen im SUVA bereits in einfacher Ausfertigung zum
Offenlagebeschluss übersendet. Aufgrund des Umfanges und der häufig farbigen
Darstellungen werden die Anlagen der Begründung in der Sitzungsvorlage nicht
als Kopie beigefügt. Sie sind im Ratsinformationssystem einzusehen. Die schalltechnische
Untersuchung wurde aufgrund der Hinweise des Kreises Mettmann um die fehlende
Anlage 2.3 ergänzt und die Tabelle 5.2 auf Seite 16 des Gutachtens entsprechend
korrigiert.
4./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ in der Fassung vom 24.08.2016 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 08.08.2016 gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 24.08.2016 zuzustimmen.
Vor dem Satzungsbeschluss ist der
zugehörige Durchführungsvertrag abzuschließen. Der Durchführungsvertrag wurde
dem Ausschuss ebenfalls vorgelegt und wird im nicht-öffentlichen Teil der
Sitzung beraten.
Nach erfolgter Beschlussfassung und Abschluss des Durchführungsvertrages kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in der Beteiligung zur Entwurfsänderung
gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ in der Fassung vom
24.08.2016 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom
08.08.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 24.08.2016 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Finanz. Auswirkung:
Durch die Planung entstehen der Stadt Haan
keine Kosten. Der Vorhabenträger muss sich im Rahmen des Durchführungsvertrages
zur Tragung sämtlicher Kosten verpflichten.