Sachverhalt:
Mit Beginn dieses Jahres hat das Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz
über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) ersetzt. Das neue Gesetz enthält
weitere Tatbestände, aufgrund derer Einsätze der Feuerwehr kostenpflichtig
werden können. Hierbei handelt es sich um Einsätze, die verlangt wurden von
-
einem
Sicherheitsdienst, wenn dessen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eine Brandmeldung
ohne eine für den Einsatz der Feuerwehr erforderliche Prüfung weitergeleitet
hat,
-
derjenigen
Person, die vorsätzlich grundlos oder in grob fahrlässiger Unkenntnis der
Tatsachen die Feuerwehr alarmiert hat.
Diese
Tatbestände wurden mit der Änderungssatzung vom 27.01.2016 als § 2 Abs. 2 Nrn.
8 und 9 in die Satzung aufgenommen, welche rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft
getreten ist.
Eine Anpassung der Entgelte konnte aufgrund des Informationsbedarfs über die Auswirkungen des neuen Gesetzes und des Zeitaufwandes für die Berechnung nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgen. Nach dem Besuch mehrerer Schulungsveranstaltungen und Durchführung eines Workshops für die Kalkulation der Entgelte legt die Verwaltung den Entwurf einer neuen Satzung nunmehr mitsamt den Berechnungsgrundlagen zur Beratung und Entscheidung vor.
Für die Berechnung der Entgelte gibt es drei nachstehend erläuterte Modelle.
1. Modell:
Diese Berechnungsmethode dieses Modells folgt der Rechtsprechung zum FSHG. Hiernach sind als Vorhaltezeit für die Fahrzeuge nicht die tatsächlichen Einsatzstunden, sondern die Jahresstunden als Divisor (=8.760) zu nehmen.
2. Modell:
Nach diesem Modell werden die tatsächlichen Einsatzzeiten als Divisor genommen. Die Rechtsprechung hat dieses Modell verworfen, weil sie zu Tarifen führt, die nicht mehr mit dem Äquivalenzprinzip vereinbar sind.
3. Modell
Das dritte Modell ist die sog. „Handwerkerlösung“. Unternehmen halten ihre Fahrzeuge unter Abzug von Sonn-, Feier- und Samstagen im Jahr an 250 Arbeitstagen zu je 8 Stunden vor. Hiernach könne die Zahl 2.000 als Divisor angesetzt werden. Dieses Modell favorisiert die Verwaltung. Es entspricht einer unternehmerischen Kalkulation und kann deshalb als äquivalent beurteilt werden und lässt im Vergleich zu Modell 1 höhere Einnahmen erwarten.
Die entsprechenden Unterschiede sind in der folgenden Tabelle dargestellt.
Fahrzeuge |
Modell 1 |
Modell 2 |
Modell 3 |
aktuell |
je Stunde |
je Stunde |
je Stunde |
je Stunde |
|
Einsatzleitwagen1 |
8,60 € |
228,90 € |
19,20 € |
70,00 € |
Gerätewagen
Gefahrgut |
0,10 € |
239,80 € |
0,80 € |
150,00 € |
Gerätewagen
Logistik |
19,90 € |
260,30 € |
26,60 € |
20,00 € |
Hilfeleistungslöschfahrzeug |
63,90 € |
970,40 € |
149,80 € |
290,00 € |
Kleineinsatzfahrzeug |
88,50 € |
971,00 € |
94,60 € |
20,00 € |
Kommandowagen |
4,70 € |
1.547,20 € |
11,30 € |
13,00 € |
Abrollbehälter
Wasser / Schaum |
2,00 € |
769,50 € |
8,80 € |
|
Abrollbehälter
Mulde |
0,10 € |
1.238,70 € |
0,60 € |
|
Löschgruppenfahrzeug
LF 16 TS |
9,80 € |
352,40 € |
10,30 € |
100,00 € |
Löschgruppenfahrzeug
LF 20 |
108,50 € |
1.134,20 € |
128,40 € |
150,00 € |
Mannschaftstransportfahrzeug |
6,40 € |
844,20 € |
17,20 € |
13,00 € |
Rüstwagen |
45,50 € |
245,30 € |
49,80 € |
210,00 € |
Teleskopmast |
72,20 € |
2.340,20 € |
117,10 € |
370,00 € |
Wechselladerfahrzeug |
141,00 € |
2.139,30 € |
159,60 € |
146,67 € |
Bei einigen Fahrzeugen wurde eine Korrekturberechnung vorgenommen. Es handelt sich um den Einsatzleitwagen, Kommandowagen, die Mannschaftstransportfahrzeuge und das Löschgruppenfahrzeug LF 16 TS. Deren Verbrauchskosten stehen außer Verhältnis zu den Einsatzstunden, weil sie weit überwiegend für die Verwaltung (Leitung der Wache) bzw. Jugendfeuerwehr und nicht für Einsätze genutzt werden.
Nach den Erfahrungswerten dauert ein Einsatz durchschnittlich eine Stunde. Daher wurde die Anzahl der Einsätze mit den festgehaltenen Einsatzstunden gleichgesetzt und für jeden Einsatz ein Aufwand von 10 km zugrunde gelegt. Nach Durchschnittsverbrauch je 100 km und durchschnittlichen Dieselpreisen je Liter im Jahr 2015 wurde dann der Diesel-Gesamtverbrauchspreis für die Einsatzfahrten berechnet.
In ähnlicher Weise ist die Verwaltung bei der Ermittlung der Einsatzstunden für die Freiwillige Feuerwehr (FFW) vorgegangen. Bei den Einsätzen tragen sich die Mitglieder der FFW in eine Anwesenheitsliste ein. Die Listen weisen jedoch nur sporadisch Beginn und Ende der Einsätze aus. Soweit diese vorlagen, entsprachen sie dem Durchschnitt von einer Stunde je Einsatz. In den Anwesenheitslisten waren insgesamt 1.536 Angehörige der FFW eingetragen, weshalb 1536 Einsatzstunden als Divisor des Gesamtaufwandes dienen.
Auffällig ist auch der gegenüber der geltenden Satzung, aber auch anderen Gebührensatzungen, deutlich höhere Stundensatz für das Personal. Dies hängt damit zusammen, dass in den Personalkosten für Feuerwehrkräfte Zulagen eingeflossen sind, die gleichwertig beschäftigte MitarbeiterInnen der Verwaltung nicht erhalten. Hinzu kommt, dass für die geltende Satzung lediglich durchschnittliche KGSt-Werte verwendet wurden und keine mittelbaren Kosten einbezogen waren. Sowohl die über diesen Werten liegenden tatsächlichen Gegebenheiten des bei der Stadt beschäftigten Personals als auch die Berücksichtigung mittelbarer Kosten und entsprechender Zuschläge begründen den gesteigerten Stundensatz.
Die neue
Satzung übernimmt die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, welche
nicht nur Bestimmungen über den Kostenersatz, sondern auch über Entgelte für
Sicherheitswachen und freiwillige Leistungen der Feuerwehr enthält. Daher können
mit Inkrafttreten der neuen Satzung die in § 8 Abs. 2 des Satzungsentwurfs
angegebenen Satzungen
- Kostenersatzsatzung
für nicht unentgeltliche Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Haan i. S. des §
41 Abs. 2 FSHG (52 BHKG) NW vom 06.05.1999
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für das freiwillige Tätigwerden
der Freiw. Feuerwehr der Stadt Haan vom 21.03.1990
- Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren für die Gestellung
von Feuer- oder Brandsicherheitswachen der Freiw. Feuerwehr bei Veranstaltungen
(Satzung über Feuer-/Brandsicherheitswachen) vom 21.03.1990
außer Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Haan bei Einsätzen der Feuerwehr wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Mehreinnahmen Personal: 5.800 €
Mindereinnahmen Fahrzeuge: 10.100 €
Mindereinnahmen Fahrzeuge: 15.100
€ (bei Modell 1)
Differenzberechnung auf der Basis der Einsätze im Jahr 2015