hier: Bauberatung - Einführung einer Beratungsgebühr für die Bauberatung (Nr. 2.29 der Konsolidierungsliste)
Sachverhalt:
Eine ausführliche Bauberatung durch die
Bauaufsicht der Stadt Haan war bisher kostenfrei. In den letzen Jahren haben
sowohl die Anfragen privater Bauwilliger die über die Fragestellung einfacher
Fälle hinausgehen, als auch die Anfragen von bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfassern
sowohl zahlenmäßig, als auch zeitlich deutlich zugenommen. Aus Sicht der
Verwaltung sollte diese qualifizierte Beratungsleistung nicht kostenfrei
angeboten werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
entsprechend der bewährten zeitlichen Staffelung in der Gebührensatzung der
Stadt Haan, eine Beratungsgebühr zu erheben, die Gebühr aber für „Laien“, bzw. „Experten“ zu
differenzieren. Der Gebührensatz für den fachlich nicht geschulten Laien sollte
geringer ausfallen als für einen fachlich visierten Entwurfsverfasser (u.a.
Architekt, Innenarchitekt, Bauingenieur).
Einfache Auskünfte (z.B. kurze Auskunft,
sehr geringer Aufwand) sollten auch weiterhin gebührenfrei angeboten werden.
Die Verwaltung rechnet mit geschätzten Einnahmen von ca. 18.000 EUR
Die kalkulierten Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen:
Beratung für Bauherren,
Bürger/innen: ca. 6.240 EUR
(2 Beratungen ca. 30 min pro Woche und Sachbearbeiter; bei 3
Teilgebieten (Haan – Süd - Gruiten mit
Industriepark Ost), kalkuliert auf 10 Monate)
Beratung für Personen gemäß §
58 i.V.m. § 70 BauO NRW: ca. 12.480 EUR
(2 Beratungen ca. 30 min pro Woche und Sachbearbeiter; bei 3 Teilgebieten (Haan – Süd - Gruiten mit Industriepark Ost), kalkuliert
auf 10 Monate)
Beschlussvorschlag:
„Der Einführung einer Bauberatungsgebühr wird zugestimmt.
Die Gebührensatzung der Stadt
Haan wird wie folgt ergänzt:
Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.
Für eine ausführliche Beratung wird eine
Gebühr berechnet:
13,00
Euro je angefangene 15 min. für
Bauherren, Bürger/innen,
26,00
Euro je angefangene 15 min. für Personen gemäß § 58 i.V.m. § 70 BauO NRW“
Finanz. Auswirkung:
siehe Vorlage