Betreff
Konsolidierungsvorschlag für den Haushalt 2017
- Reduzierung der Fraktionszuwendungen, Konsolidierungsvorschlag Nr. 1 (Entscheidung durch Rat erforderlich)
Vorlage
10/089/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen.

 

Einem Ratsmitglied, das keiner Fraktion oder Gruppe angehört, stellt die Gemeinde in angemessenen Umfang Sachmittel und Kommunikationsmittel zum Zwecke seiner Vorbereitung auf die Ratssitzung zur Verfügung. Der Rat kann stattdessen beschließen, dass ein Ratsmitglied aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte (§ 56 Abs. 3 Sätze 5 und GO NRW).

 

Von dieser Möglichkeit hat der Rat in seiner Sitzung am 24.06.2014 Gebrauch gemacht, indem er dem fraktionslosen Ratsmitglied Stv. Abel auf seinen Antrag vom 19.06.2014 hin, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 € für Sach- und Kommunikationsmittel ab dem 01.07.2014 gewährt hat.

 

Die Fraktionszuwendungen setzen sich aus einem Zuschuss für den Geschäftsaufwand, einem Mietzuschuss und Zuschuss pro Ratsmitglied zusammen.

Eine detaillierte Aufstellung über die derzeitigen Fraktionszuwendungen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Der damalige Rat der Stadt Haan hatte im Rahmen der Haushaltsberatungen in seiner Sitzung vom 29.03.2011 beschlossen, die Zuwendungen an die Fraktionen ab dem Haushaltsjahr 2011 pauschal um 10 % zu kürzen.

 

Eine noch weitergehende pauschale Kürzung um 15 Prozent (aufgeführt in der Konsolidierungsliste unter Nr. 1, Entscheidung durch den Rat erforderlich) würde ein jährliches Einsparpotential in Höhe von 8.258,04 Euro (15 Prozent von 55.053,60 Euro) ergeben.

 

Die pauschale Kürzung würde jährlich eine Einsparung i.H.v. 8.258,04 € (15 % von 55.053,60 €) ergeben.

 

Die Auswirkungen für die einzelnen Fraktionen sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

 

Finanz. Auswirkung:

 

8.258,04 € jährlich