Betreff
Ausbaumöglichkeiten in bestehenden Kindertageseinrichtungen - Ergebnis der Machbarkeitsstudie Erweiterung Kindertageseinrichtung Bollenberg (2- vs. 4-Gruppigkeit)
Vorlage
51/141/2016
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Die im Spätsommer des Jahres erstellte Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des momentan am Standort Bollenberg entstehenden Neubaus der 4-gruppigen städtischen Kindertageseinrichtung hatte ergeben, dass eine bauliche Erweiterung in Form eines losgelösten Gebäudeteils in 2 Varianten (1- oder 2-geschossige Bauweise) möglich ist (siehe hierzu Anlage 1-4 und Vorlage 51/137/2016).

 

Dabei entstehen im Erdgeschoß des möglichen Erweiterungsbaus die notwendigen Räumlichkeiten für zwei weitere KiTa-Gruppen. Die Anbindung der Erweiterung an den jetzt im Bau befindlichen Neubau erfolgt über eine räumlich geschlossene Brücke und eine gemeinsame Treppe in den Außenspielbereich.

 

Bei 2-geschossiger Ausführung können im Obergeschoß der möglichen Erweiterung weitere Räume für den Offenen Ganztag der Grundschule geschaffen werden. Die in den Plänen dargestellte Raumaufteilung ist - in Abstimmung mit der Schule - noch flexibel gestaltbar.

 

Nach Beratung im JHA am 27. Oktober und HFA am 8. November hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 15. November 2016 die Verwaltung beauftragt, die Erweiterung der städtischen KiTa Bollenberg um mindestens 2 Kindergartengruppen weiter zu verfolgen (also bei 2-geschossiger Ausführung das Obergeschoß für 2 weitere zusätzliche KiTa-Gruppen statt für weitere OGS-Räumlichkeiten zu berücksichtigen = Erweiterung um dann insgesamt 4 Gruppen), die Kosten für 2 und für 4 Kindergartengruppen differenziert darzustellen und das Ergebnis in der Ratssitzung Dezember 2016 vorzulegen.

 

Was die Kosten betrifft, stellt sich das Angebot des bereits vor Ort tätigen Generalunternehmers für die beiden Erweiterungsvarianten (einschl. Mehrwertsteuer und Zuschlag für Unvorhergesehenes) folgendermaßen dar:

 

Variante 1:

1-geschossiger Erweiterungsbau für 2 weitere KiTa-Gruppen

1.822.000 €

Variante 2:

2-geschossiger Erweiterungsbau,          
im EG für 2 KiTa-Gruppen, im 1. OG Räume für OGS

2.381.000 €

 

Dabei ist die vergaberechtliche Abstimmung mit der Rechnungsprüfung noch durchzuführen. Bei Vergabe des Auftrages bis Mitte Dezember 2016 könnte der Erweiterungsbau voraussichtlich Ende März 2018 in Betrieb gehen.

 

Die Klärung der Möglichkeit, die Zeit bis zur Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus durch Verlängerung der befristeten Betriebserlaubnis für die städtische Einrichtung „Alleestraße“ zu überbrücken, konnte aufgrund von Abwesenheit des maßgeblichen Akteurs beim Landesjugendamt kurzfristig nicht geklärt werden. Eine Stellungnahme liegt voraussichtlich erst zur JHA-Sitzung am 8.12.2016 vor.

 

Der derzeitige Planungsstand sieht in der neuen städtischen Einrichtung eine Belegung von rd. 75 Kindern vor. Mit einer Erweiterung um weitere vier Gruppen verteilt sich circa die verdoppelte Anzahl Kinder in zwei nebeneinanderliegende Gebäude. Bautechnisch ist dies kein Problem, auch das zur Verfügung stehende Außengelände ist ausreichend.

 

Es gilt dabei aber folgende (potenziellen) pädagogischen, jugendhilfeplanerischen und schulentwicklungsbezogenen Auswirkungen zu berücksichtigen:

 

Aus pädagogischer Sicht sind mit einer so großen Einrichtung, von insgesamt acht Gruppen, an diesem Standort verschiedene Problemfelder zu benennen.

 

Die Personalsituation macht es zum einen erforderlich, dass eine weitere, freigestellte Leitung eingestellt werden muss. Hier ist beispielsweise zu prüfen und zu entscheiden, ob es eine pädagogische Leitung und eine Verwaltungsleitung geben soll. Die Zusammenarbeit in einem Großteam von rd. 24 Vollzeitkräften ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung. Je mehr Kolleginnen/Kollegen in der Einrichtung tätig sind, desto schwieriger ist die Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung als Grundlage der pädagogischen Konzeption. Personalplanung und der organisatorische Aufwand für die Leitung vervielfacht sich, um so mehr, wenn auch Teilzeitkräfte eingesetzt werden. Konzeptionell birgt eine sehr große Einrichtung die Gefahr, dass jede Gruppe eigenständig arbeitet, weil die Kooperation oder das Gefühl dafür, dass man in einem Haus tätig ist, nicht mehr so einfach hergestellt werden kann. Die Kooperationen der Pädagogen in teiloffenes Arbeiten ist schwierig.

 

Auch für die Eltern, die ihr Kind in eine solche Einrichtung geben, kann ein Gemeinschaftsgefühl unter den Eltern kaum mehr entwickelt werden. Eltern verlieren den Überblick darüber, wer noch in den anderen Gruppen seine Kinder untergebracht hat. Eine Identifizierung mit der Einrichtung wird schwieriger.

 

Problematisch stellt sich auch die Bring- und Abholsituation der Kinder dar. Neben den mehr als 100 Eltern der Kindertageseinrichtung bringen noch die Grundschuleltern ihre Kinder zur Robert Koch Straße.

 

Mit einer Erweiterung um zwei zusätzliche Betreuungsgruppen bestünde in der städtischen Einrichtung, je nach Gruppenkonstellation, die Möglichkeit bis zu 120 Kinder zu betreuen. Die Fachberatung vom LVR empfiehlt auch hier, nicht nur auf die bauliche Machbarkeit zu schauen, sondern sich der Konsequenzen für die Alltagsabläufe bewusst zu sein. Derzeit werden in anderen Kommunen 6 gruppige Einrichtungen geplant. Hier wird bereits im Rahmen der Bauplanung mit der Fachberatung vom LVR beraten, dass dann die Gruppen zueinander ausgerichtet werden, dass mindestens zwei Gruppen miteinander kooperieren können.

 

Aus jugendhilfeplanerischer Sicht würde mit einer Erweiterung um 4 Gruppen (z.B. 2 x Gruppenform II und 2 x Gruppenform III) eine Platzüberkapazität bei den 3 bis unter 6jährigen in Höhe von rd. 2 Gruppen und damit ein deutliches infrastrukturelles Ungleichgewicht gegenüber den Untersuchungsräumen Haan Mitte und West entstehen, wo insbesondere letzerer deutlich größeres Wohnbauflächenpotenzial und daher größeren Bedarf an (künftigen) Betreuungsplätzen aufweist.

 

Aus schulentwicklungsbezogener Sicht ist die OGS am Standort Bollenberg derzeit mit 113 Schülerinnen und Schülern belegt. Auf Basis der aktuellen Anmeldesituation würde sich diese Zahl zum Sommer 2017 voraussichtlich bei rd. 105 einpendeln. Hierbei ist jedoch noch nicht berücksichtigt, dass am Schulstandort Mittelhaan aktuell ein Anmeldeüberhang besteht und dort derzeit ca. 15 OGS-Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Eine Aufnahme dieser Kinder am Standort Bollenberg ist im Rahmen der dortigen Anmelde- und o.g. OGS-Zahlen und unter Berücksichtigung der in Kürze fertigwerdenden Räumlichkeiten möglich. Mit der Errichtung einer mindestens 6-gruppigen KiTa am Standort Bollenberg sowie weiterhin mangelnder räumlicher Ressourcen am Schulstandort Mittelhaan ist jedoch am Schulstandort Bollenberg wieder mit steigenden Schülerzahlen und damit einhergehendem zusätzlichem OGS-Bedarf zu rechnen, der dann je nach Entwicklung in den vorhandenen Räumlichkeiten ebenfalls nicht mehr abzudecken ist.

 

Aus den genannten fachlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung eine Erweiterung der Einrichtung um max. zwei weitere Gruppen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2-geschossige Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung Bollenberg mit zusätzlichen 2 KiTa-Gruppen (mit dann insgesamt 6 Gruppen) und OGS-Räumlichkeiten im Obergeschoß zu realisieren. Eine 8-gruppige Kindertageseinrichtung wird abgelehnt.

Finanz. Auswirkung:

Siehe Sachverhalt