Sachverhalt:
Die im Spätsommer des Jahres erstellte Machbarkeitsstudie zur
Erweiterung des momentan am Standort Bollenberg entstehenden Neubaus der
4-gruppigen städtischen Kindertageseinrichtung hatte ergeben, dass eine
bauliche Erweiterung in Form eines losgelösten Gebäudeteils in 2 Varianten (1-
oder 2-geschossige Bauweise) möglich ist (siehe hierzu Anlage 1-4 und Vorlage 51/137/2016).
Dabei entstehen im Erdgeschoß des möglichen Erweiterungsbaus die
notwendigen Räumlichkeiten für zwei weitere KiTa-Gruppen. Die Anbindung der Erweiterung
an den jetzt im Bau befindlichen Neubau erfolgt über eine räumlich geschlossene
Brücke und eine gemeinsame Treppe in den Außenspielbereich.
Bei 2-geschossiger Ausführung können im Obergeschoß der möglichen
Erweiterung weitere Räume für den Offenen Ganztag der Grundschule geschaffen
werden. Die in den Plänen dargestellte Raumaufteilung ist - in Abstimmung mit
der Schule - noch flexibel gestaltbar.
Nach Beratung im JHA am 27. Oktober und HFA am 8. November hat der Rat
der Stadt Haan in seiner Sitzung am 15. November 2016 die Verwaltung
beauftragt, die Erweiterung der städtischen KiTa Bollenberg um mindestens
2 Kindergartengruppen weiter zu verfolgen (also bei 2-geschossiger Ausführung
das Obergeschoß für 2 weitere zusätzliche KiTa-Gruppen statt für weitere
OGS-Räumlichkeiten zu berücksichtigen = Erweiterung um dann insgesamt 4
Gruppen), die Kosten für 2 und für 4 Kindergartengruppen differenziert
darzustellen und das Ergebnis in der Ratssitzung Dezember 2016 vorzulegen.
Was die Kosten betrifft, stellt sich das Angebot des bereits vor Ort
tätigen Generalunternehmers für die beiden Erweiterungsvarianten (einschl. Mehrwertsteuer
und Zuschlag für Unvorhergesehenes) folgendermaßen dar:
Variante 1: |
1-geschossiger
Erweiterungsbau für 2 weitere KiTa-Gruppen |
1.822.000 € |
Variante 2: |
2-geschossiger
Erweiterungsbau, |
2.381.000 € |
Dabei ist die vergaberechtliche Abstimmung mit der Rechnungsprüfung noch
durchzuführen. Bei Vergabe des Auftrages bis Mitte Dezember 2016 könnte der
Erweiterungsbau voraussichtlich Ende März 2018 in Betrieb gehen.
Die Klärung der Möglichkeit, die Zeit bis zur Inbetriebnahme des
Erweiterungsbaus durch Verlängerung der befristeten Betriebserlaubnis für die
städtische Einrichtung „Alleestraße“ zu überbrücken, konnte aufgrund von
Abwesenheit des maßgeblichen Akteurs beim Landesjugendamt kurzfristig nicht
geklärt werden. Eine Stellungnahme liegt voraussichtlich erst zur JHA-Sitzung
am 8.12.2016 vor.
Der derzeitige Planungsstand sieht in der neuen städtischen Einrichtung
eine Belegung von rd. 75 Kindern vor. Mit einer Erweiterung um weitere vier
Gruppen verteilt sich circa die verdoppelte Anzahl Kinder in zwei
nebeneinanderliegende Gebäude. Bautechnisch ist dies kein Problem, auch das zur
Verfügung stehende Außengelände ist ausreichend.
Es gilt dabei aber folgende (potenziellen) pädagogischen,
jugendhilfeplanerischen und schulentwicklungsbezogenen Auswirkungen zu
berücksichtigen:
Aus pädagogischer Sicht sind
mit einer so großen Einrichtung, von insgesamt acht Gruppen, an diesem Standort
verschiedene Problemfelder zu benennen.
Die Personalsituation macht es zum einen erforderlich, dass eine
weitere, freigestellte Leitung eingestellt werden muss. Hier ist beispielsweise
zu prüfen und zu entscheiden, ob es eine pädagogische Leitung und eine
Verwaltungsleitung geben soll. Die Zusammenarbeit in einem Großteam von rd. 24
Vollzeitkräften ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung. Je mehr
Kolleginnen/Kollegen in der Einrichtung tätig sind, desto schwieriger ist die
Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung als Grundlage der pädagogischen
Konzeption. Personalplanung und der organisatorische Aufwand für die Leitung
vervielfacht sich, um so mehr, wenn auch Teilzeitkräfte eingesetzt werden.
Konzeptionell birgt eine sehr große Einrichtung die Gefahr, dass jede Gruppe
eigenständig arbeitet, weil die Kooperation oder das Gefühl dafür, dass man in
einem Haus tätig ist, nicht mehr so einfach hergestellt werden kann. Die
Kooperationen der Pädagogen in teiloffenes Arbeiten ist schwierig.
Auch für die Eltern, die ihr Kind in eine solche Einrichtung geben, kann
ein Gemeinschaftsgefühl unter den Eltern kaum mehr entwickelt werden. Eltern
verlieren den Überblick darüber, wer noch in den anderen Gruppen seine Kinder
untergebracht hat. Eine Identifizierung mit der Einrichtung wird schwieriger.
Problematisch stellt sich auch die Bring- und Abholsituation der Kinder
dar. Neben den mehr als 100 Eltern der Kindertageseinrichtung bringen noch die
Grundschuleltern ihre Kinder zur Robert Koch Straße.
Mit einer Erweiterung um zwei zusätzliche Betreuungsgruppen bestünde in
der städtischen Einrichtung, je nach Gruppenkonstellation, die Möglichkeit bis
zu 120 Kinder zu betreuen. Die Fachberatung vom LVR empfiehlt auch hier, nicht
nur auf die bauliche Machbarkeit zu schauen, sondern sich der Konsequenzen für
die Alltagsabläufe bewusst zu sein. Derzeit werden in anderen Kommunen 6
gruppige Einrichtungen geplant. Hier wird bereits im Rahmen der Bauplanung mit
der Fachberatung vom LVR beraten, dass dann die Gruppen zueinander ausgerichtet
werden, dass mindestens zwei Gruppen miteinander kooperieren können.
Aus jugendhilfeplanerischer
Sicht würde mit einer Erweiterung um 4 Gruppen (z.B. 2 x Gruppenform II und 2 x
Gruppenform III) eine Platzüberkapazität bei den 3 bis unter 6jährigen in Höhe
von rd. 2 Gruppen und damit ein deutliches infrastrukturelles Ungleichgewicht
gegenüber den Untersuchungsräumen Haan Mitte und West entstehen, wo
insbesondere letzerer deutlich größeres Wohnbauflächenpotenzial und daher
größeren Bedarf an (künftigen) Betreuungsplätzen aufweist.
Aus schulentwicklungsbezogener
Sicht ist die OGS am Standort Bollenberg derzeit mit 113 Schülerinnen und
Schülern belegt. Auf Basis der aktuellen Anmeldesituation würde sich diese Zahl
zum Sommer 2017 voraussichtlich bei rd. 105 einpendeln. Hierbei ist jedoch noch
nicht berücksichtigt, dass am Schulstandort Mittelhaan aktuell ein
Anmeldeüberhang besteht und dort derzeit ca. 15 OGS-Anmeldungen nicht
berücksichtigt werden können. Eine Aufnahme dieser Kinder am Standort
Bollenberg ist im Rahmen der dortigen Anmelde- und o.g. OGS-Zahlen und unter
Berücksichtigung der in Kürze fertigwerdenden Räumlichkeiten möglich. Mit der
Errichtung einer mindestens 6-gruppigen KiTa am Standort Bollenberg sowie
weiterhin mangelnder räumlicher Ressourcen am Schulstandort Mittelhaan ist
jedoch am Schulstandort Bollenberg wieder mit steigenden Schülerzahlen und
damit einhergehendem zusätzlichem OGS-Bedarf zu rechnen, der dann je nach
Entwicklung in den vorhandenen Räumlichkeiten ebenfalls nicht mehr abzudecken
ist.
Aus den genannten fachlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung eine
Erweiterung der Einrichtung um max. zwei weitere Gruppen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die 2-geschossige Erweiterung der städtischen
Kindertageseinrichtung Bollenberg mit zusätzlichen 2 KiTa-Gruppen (mit dann
insgesamt 6 Gruppen) und OGS-Räumlichkeiten im Obergeschoß zu realisieren. Eine
8-gruppige Kindertageseinrichtung wird abgelehnt.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt