Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte bereits in der Vorlage 61/100/2016 ausführlich zum Thema. „Geförderter Wohnungsbau in Haan“ Stellung genommen und die Erstellung eines wohnungswirtschaftlichen Handlungskonzeptes für Haan angeregt. Aus Sicht der Verwaltung kann ein solches Instrument eine gute Basis bilden, zu einer konsensfähigen Quotierung öffentlich geförderten bzw. preisgedämpften Wohnungsneubaus in Haan zu kommen. Die Verwaltung kann ein solches Konzept jedoch nicht in Eigenregie bearbeiten. In Anlehnung an den Leitfaden „Handlungskonzepte Wohnen“ des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (2016) kalkuliert die Verwaltung einen Kostenaufwand von ca. 40.000 EUR (brutto) für einen externen Dienstleister. Bisher sind im Haushalt hierfür jedoch noch keine Haushaltsmittel bereitgestellt, im Rahmen der HH-Beratungen sind die Mittel entsprechend neu anzumelden.

 

Das ebenfalls im Antrag der SPD-Fraktion angesprochen Thema der Gründung einer Stadtentwicklungs-, bzw. einer Wohnungsbaugesellschaft wird in einer gesonderten Vorlage behandelt. Die Verwaltung wird das Thema, da es generelle organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragestellungen betrifft, gesondert aufbereiten und dem zuständigen HFA, bzw. dem Rat zur Beratung in der nächsten Sitzung vorlegen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt ein wohnungswirtschaftliches Handlungskonzept für Haan zu erstellen. Hierfür sind 40.000 EUR im Haushalt 2017 einzuplanen.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt