Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.01.2017 (s. Anlage 1) bittet die SPD-Ratsfraktion um Aufnahme eines Tagesordnungspunkts "Bebauungsplan für eine Baulücke am Ortseingang Gruiten-Dorf ". Hierin wird beantragt, folgenden Beschluss zu fassen:

„Das Grundstück Flur 1614, Flurstücke 1615 und 1599 soll durch eine angemessene Wohnbebauung ansprechend gestaltet werden. Als geeignetes Instrument für die Planung und Kontrolle einer Bebauung ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückeigentümer entsprechende Gespräche zu führen und dem Ausschuss zu berichten.“

 

Bereits mit Antrag vom 04.10.2012 - im Rahmen der Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 171 „Klutenberg-Nord“ - hatte die SPD-Ratsfraktion eine Bebauungsmöglichkeit für die o. g. Flurstücke 1614, 1615 und 1599 der Flur 2, Gemarkung Gruiten angeregt.

 

Die Verwaltung hatte seinerzeit empfohlen, das Grundstück keiner Bebauung zuzuführen. Nach Durchführung eines Ortstermins zur Sitzung des damaligen Planungs- und Umweltausschusses am 27.11.2012 wurde der Antrag der SPD-Ratsfraktion bei 4 Ja- und 14 Neinstimmen abgelehnt. Da die bauplanungsrechtliche Beurteilung bzgl. einer Bebaubarkeit des Grundstücks unverändert ist, wird auf die zugehörige Sitzungsvorlage Nr. 61/095/2012 verwiesen, welche als Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist.

 

Nochmals ist darauf hinzuweisen, dass mit der Errichtung eines Wohngebäudes auf dem betreffenden Grundstück eine Baulücke zum bisherigen Ortsrand geschaffen würde, deren Bebauung nach § 34 BauGB (z. B. durch Überbauung der bestehenden Stellplätze) nicht verhindert werden könnte. Durch die Bebauung würde zudem eine Vorbildwirkung für weitere Grundstücke im Übergangsbereich des historischen Dorfes zur freien Landschaft geschaffen. Damit würde - entgegen der Grundsätze des Bauplanungsrechts - ein Vordringen von Bebauung in den Außenbereich initiiert. Die Ausweitung des Siedlungsbereichs steht im Widerspruch zu den Zielen, die historische Streusiedlung in ihrer ursprünglichen Form und in ihrer landschaftlichen Umrahmung zu erhalten.

 

Beschlussvorschlag:

„Dem Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 02.01.2017 wird nicht gefolgt.“