- Neubau KiTa Bachstraße/Zuschuss
Sachverhalt:
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2017 die
Drucksachennr. 51/148/2017 Neubau KiTa Bachstraße / Zuschuss dem Rat
empfohlen. Im Nachgang zu dieser Sitzung ergaben sich Nachfragen zu der
Darstellung des Sachverhalts in der Vorlage. Die Verwaltung geht nachstehend
auf diese Punkte ein, um für die noch anstehende politische Beratung eine
umfassende Informationslage zu schaffen.
Ergänzende Erläuterungen:
Die Abstimmung mit
der Kommunalaufsicht, die in der Vorlage 51/148/2017 genannt wird, bezieht sich
auf den Sachverhalt, dass die Stadt Haan verpflichtet ist, für die Bürgschaft
eine Provision zu erheben.
Hiervon ist die
Gesamtbeurteilung, ob die Bürgschaft von der Stadt erteilt werden kann,
unabhängig. Hierzu müssen - wie
politisch vereinbart, alle Bedingungen, die noch offen sind, erfüllt sein.
Diese Vorgaben sind
das Vorliegen einer tragfähigen Finanzierungszusage, eines endabgestimmten
Trägervertrages und eines Mietvertrages sowie eines abgestimmten
Erbbaurechtsvertrages. Die Haushaltsposition wurde deshalb mit einem
Sperrvermerk versehen. Erst hiernach kann die Anzeige gemäß § 87 (2) GO NRW bei
der Kommunalaufsicht und innerhalb eines Monats eine Stellungnahme der Aufsicht
erfolgen.
Die
nichtöffentliche Vorlage 60/016/2016/2 Erbbaurechtsvertrag wurde am 08.02.2017
im WLSTA beschlossen und liegt am 14.2.2017 dem JHA und HFA zur weiteren
Beratung vor. Der Abstimmungsprozess zum Träger- und Mietvertrag ist zum
heutigen Zeitpunkt / Erstellung der Vorlage noch nicht abgeschlossen.