1.           Anlass der Vorlage:

Mit Beschluss vom Juni 2015 hatte der Rat der Stadt Haan die 5. Neufassung der o.a. Satzung mit Gültigkeit für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Bereits damals hatte die Verwaltung angekündigt, letztmalig eine Berechnung für mehrere Jahre durchzuführen und ab 2017 eine jährliche Berechnung einzuführen. Dem kommt die Verwaltung nunmehr nach.

 

 

2.          Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnungen

2.1        Allgemein

Im Zuge der Untersuchungen der Ermittlung von Rettungs- und Krankentransportgebühren hat das Rechnungsprüfungsamt strukturelle Änderungen / Optimierungsmöglichkeiten bei den Gebührenbedarfsberechnungen generell (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/037/2016 zum HFA am 21.06.2016 bzw. Rat am 28.06.2016) vorgeschlagen. Am 20.08.2016 hat der Rat beschlossen, u.a. auch bei den Kirmesgebühren statt der konkreten Overhead-Kosten (z.B. Querschnittsämter) künftig KGSt-Werte und bei den Abschreibungen einen kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 % statt bisher 4,0 % anzusetzen. Dies ist in der Kalkulation 2017 berücksichtigt.

 

Den Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes wurde damit gefolgt.

 

 

2.2        Veränderungen

Die Verwaltung hat auf Vorschlag des Rechungsprüfungsamtes auch die Struktur der Gebührenkalkulationen aus dem Bereich des Ordnungsamtes vereinheitlicht. Dies erleichtert die Orientierung  und ermöglicht  innerhalb der Jahre eine Vergleichbarkeit. Aus diesem Grund und da die Kalkulationen und Abrechnungen durch das Rechungsprüfungsamt geprüft werden, verzichtet die Verwaltung künftig auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen.

 

 

2.2.1     Betriebskostenabrechnung 2014

Die Abrechnung basiert auf der Systematik der Kalkulation bis 2015/16. Es wurden die tatsächlichen Ergebnisse aus der Jahresrechnung 2014 übernommen und wenn notwendig hinsichtlich der Gebührenfähigkeit abgepasst. Es gab keine wesentlichen Veränderungen.

 

 

2.2.2     Betriebskostenabrechnung 2015

Die Finanzverwaltung führte für die Leistungen des Betriebshofes einen neu kalkulierten Verrechnungssatz für die Mitarbeiter(innen) ein.  Der neue Stundensatz beinhaltet nunmehr bereits die Overheadkosten, die vorher jeweils separat ausgewiesen worden waren. Um die Einheitlichkeit innerhalb der Betriebskostenabrechnung zu wahren, wurden bei den übrigen direkten Personalkosten die Overheadkosten nach KGSt-Werten berechnet. Dies führt zu den erkennbar höheren Personalkosten und dem gleichzeitigen Wegfall einzelner interner Verrechnungen (Querschnittsämter, kalkulatorische Mieten, Versicherungen, Porto, Telefonkosten, usw.). Ab 2015 unterliegt die Kirmes – wie bereits auch der Wochenmarkt – nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht.

 

 

2.2.3 Betriebskostenabrechnung 2016

Die Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnung 2016 erfolgt turnusmäßig in der nächsten Gebührenkalkulation.

 

 

2.2.4 Gebührenkalkulation 2017 

Die Veränderungen aus der Betriebskostenabrechnung 2015 werden fortgeführt, da sie den Vorschlägen des Rechnungsprüfungsamtes entsprechen. Der kalkulatorische Zinssatz wurde auf 6,5 % erhöht. Wie geplant, werden die nach dem Kommunalabgabengesetz möglichen Unterdeckungen der Jahre 2014 und 2015 vollständig berücksichtigt. Die Vorjahre bis 2013 sind bereits in der vorherigen Gebührenkalkulation 2015/16 enthalten gewesen.

 

Auch die neue Gebührenkalkulation bewirkt nochmals steigende Gebühren. Der Gesamtaufwand steigt von 181.513,48 € (2015/16) auf aktuell 195.189,26 € (+ 13.675,78 €  (= 7,53 %). Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Steigerungen bei den Kosten des Kirmesbetriebes und den Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

Die Kosten des Kirmesbetriebes steigen um 5.500 € (+ 13,51 %) bedingt durch zusätzliches Sicherheitspersonal und Sicherheitseinrichtungen, allgemeine Kostensteigerungen und höhere Bruttoaufwendungen als erwartet aufgrund des  Wegfalls des Mehrwertsteuerabzuges.

 

Der Restbetrag von + 8.175,78 € verteilt sich auf die direkten Personalkosten einschl. der internen Leistungsverrechnungen. Durch die Umstellung der Systematik ist ein direkter Vergleich zu den Vorjahren hier nicht möglich.

 

Die Anhebung der Gebühren bei den verschiedenen Sparten erfolgt nicht linear. Bei der Festlegung der unterschiedlich hohen Steigerungsraten wurden wie bei den letzten Satzungsänderungen im Jahr 1993, 2001, 2006, 2010 und 2015

 

·         die unterschiedlich hohen Investitionskosten der Teilnehmer,

·         sonstige andere Kosten,

·         Attraktivität der Geschäfte für die Veranstaltung,

·         erzielbare Umsätze,

 

soweit dies bekannt ist, berücksichtigt, um hierdurch eine möglichst gleichmäßige Lastenverteilung der unabwendbaren Gebührenerhöhung zu erzielen.

 

Die Kategorien wurden nicht verändert.

 

 

 

3.          Satzung

3.1        6. Änderungssatzung und Gebührentarif (Anlage 1 bis 2)

§ 2 Abs. 3 enthält nunmehr die Möglichkeit, die Gebühr für einen Betrieb angemessen zu reduzieren, wenn der Betrieb für die Haaner Kirmes aufgrund seiner besonderen Anziehungskraft oder Leuchtturmfunktion für das Publikum besonders attraktiv ist und der von dem Betrieb hierfür zu leistende Aufwand überdurchschnittliche Kosten verursacht, die am zugedachten Standort bei Anwendung der tariflichen Gebühr nicht mehr erwirtschaftet werden können.

 

Die Anlagen 2 bis 4 enthalten den Tarif 2017, einen Gebührenvergleich sowie eine Übersicht über die Kostensteigerungen in absoluten Zahlen und in Prozent.

 

Die nächste Ratssitzung findet am 27.06.2017 statt. Unmittelbar danach erfolgt die Bekanntmachung, so dass die Gebühren rechtzeitig zu der Veranstaltung 2017 Gültigkeit erlangen.

 

 

4.          Ergänzende Hinweise:

Die Haaner Kirmes gehört nunmehr seit Jahrzehnten zu den anerkannt führenden Volksfesten in Deutschland und ist deshalb weit über die Region hinaus bekannt. Sie ist damit nicht nur für die Beschicker ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, Werbeträger und nicht mehr "wegzudenkendes" anerkanntes Kulturgut. Wg. der (noch) erzielbaren Umsätze bewerben sich wesentlich mehr Beschicker um einen Platz auf dem Haaner Volksfest als zugelassen werden können.

 

Bei der Auswahl kann deshalb ausschließlich auf bekannte und bewährte Unternehmen mit attraktiven Geschäften zurückgegriffen werden.

 

Im Interesse am Erhalt des Haaner Volksfestes muss deshalb auch dafür Sorge getragen werden, dass diese Unternehmen weiterhin ein wirtschaftliches Interesse am Haaner Volksfest haben, denn die Haaner Kirmes hat auch hinsichtlich der Tageskosten pro Teilnehmer eine Spitzenstellung in Deutschland.

 

Der Eintritt in eine inflationäre Entwicklung könnte sich zur Bedeutungslosigkeit der Haaner Kirmes entwickeln. Andere Städte, welche mit der Haaner Kirmes vergleichbare Veranstaltungen durchführen, erkennen inzwischen die imagesteigernde Wirkung ihrer Kirmes und leisten unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderung einen Beitrag (verdeckten Zuschuss) durch Übernahme eines städtischen Eigenanteils an den Gesamtkosten. 

 

Trotz dieses einzigartigen Werbeeffektes für die Stadt Haan werden bisher alle ansatzfähigen Kosten zu 100 % gedeckt. Ein städtischer Zuschuss wurde für die Haaner Kirmes bisher nie gewährt bzw. eingerechnet.

 

Im Rahmen der Gebührenberatungen 2015 hatte die Verwaltung einige Maßnahmen vorgeschlagen. Davon wurde mit der Maßnahme „Sponsoring“ begonnen. Sie hat aufgrund der von den Sponsoren erkannten Werbekraft der Haaner Kirmes bereits zu deutlich höheren Einnahmen geführt, während andere Vorschläge trotz intensiver Bemühungen der Schaustellerverbände nicht umgesetzt werden konnten.

 

Mit den Interessenvertretungen der Schausteller und Marktkaufleute besteht die Vereinbarung, rechtzeitig über anstehende Kostensteigerungen auf Volksfesten zu informieren. Dem Deutschen Schaustellerbund (DSB) und dem Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute (BSM) wurde deshalb eine Ablichtung dieser Sitzungsvorlage zugeleitet. Soweit von dort Stellungnahmen rechtzeitig eingegangen sind, werden sie zu anstehenden Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Haan:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 und dem Gebührentarif Anlage 2 beschlossen.

 

Soweit aufgrund der noch durchzuführenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Änderungen erforderlich werden, sind diese bis zur weiteren Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20.06.2017 einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt