Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte angekündigt, Änderungen, die aufgrund der noch ausstehenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich werden, in die Kalkulation einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.

 

Die Prüfungen sind abgeschlossen und in der neuen Kalkulation 2017 (Anlage 3) dargestellt. Eine Änderung der dem Ausschuss für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten zur Sitzung am 05.04.2017 vorgelegten Satzung ist – anders als bei der Marktgebührensatzung - erforderlich, weil die geänderten Kosten zu einer Änderung der Gebührenhöhe führen.

 

Änderungen haben sich  nur bei der Betriebskostenabrechnung 2014 ergeben. Hier waren Berichtigungen bei den Pensions- und Beihilferückstellungen vorzunehmen  und ein Übertragungsfehler zu korrigieren. Die  Arbeitszeitanteile der einzurechnenden Beschäftigten sind jedoch deutlich höher als beim Wochenmarkt und wirken sich in einer Erhöhung des Aufwandes (Kosten) aus, die eine Änderung des Gebührentarifes erforderlich machen.

 

Dies wirkt sich auch auf die weiteren seinerzeit zur Verfügung gestellten Übersichten aus, die mithin ebenfalls in der überarbeiteten Fassung beigefügt sind. 

 

 

Verfasser: StVR Rainer Skroblies

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 1 und dem geänderten Gebührentarif  (Anlage 2) beschlossen.