hier: 1. Ergänzung
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte angekündigt, Änderungen, die aufgrund der noch
ausstehenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich werden, in die
Kalkulation einzuarbeiten und die Satzung ggf. entsprechend zu ändern.
Die Prüfungen sind abgeschlossen und in der neuen Kalkulation 2017 (Anlage
3) dargestellt. Eine Änderung der dem Ausschuss für Bau-, Vergabe-,
Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten zur Sitzung am 05.04.2017 vorgelegten
Satzung ist – anders als bei der Marktgebührensatzung - erforderlich, weil die
geänderten Kosten zu einer Änderung der Gebührenhöhe führen.
Änderungen haben sich nur bei der
Betriebskostenabrechnung 2014 ergeben. Hier waren Berichtigungen bei den
Pensions- und Beihilferückstellungen vorzunehmen und ein Übertragungsfehler zu korrigieren.
Die Arbeitszeitanteile der
einzurechnenden Beschäftigten sind jedoch deutlich höher als beim Wochenmarkt
und wirken sich in einer Erhöhung des Aufwandes (Kosten) aus, die eine Änderung
des Gebührentarifes erforderlich machen.
Dies wirkt sich auch auf die weiteren seinerzeit zur Verfügung
gestellten Übersichten aus, die mithin ebenfalls in der überarbeiteten Fassung
beigefügt sind.
Verfasser: StVR Rainer Skroblies
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan:
Die Satzung
zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Haan über die Erhebung von Gebühren aus
Anlass der Haaner Kirmes (Kirmesgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage
1 und dem geänderten Gebührentarif
(Anlage 2) beschlossen.