Sachverhalt:
In der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 wurden an die Verwaltung folgende Prüfaufträge formuliert:
1. Die Bedingungen, insbesondere die
Zeitdauer, eines Erbbaurechtsvertrages beim Grundstück der Ev. Kirchengemeinde
sind zu konkretisieren.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 11.04.2017 sowie erneut am 03.05.20178 Anlage 1) bei der Ev. Kirchengemeinde zu der o.g. Fragestellung um Stellungnahme gebeten. Auf Grund der noch ausstehenden Rückmeldung der Ev. Kirchengemeinde sind somit noch keine Aussagen zu den Bedingungen darzustellen.
2. Die
Betriebskosten für eine 4- gruppige Einrichtung, gemischt im Ü3 und U 3 Bereich
sind zu konkretisieren für die Optionen „armer Träger / reicher Träger/
städtischer Träger“.
Die Verwaltung/Jugendamt hat zur Ermittlung der Betriebskosten für eine 4- gruppige Kindertageseinrichtung folgende, fiktive Gruppenstruktur zu Grunde gelegt. Es werden damit insgesamt 73 Plätze angeboten, die sich wie folgt aufteilen:
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Für die Altersgruppe 2- 6 Jahre insgesamt 40
Plätze
·
Für die Altersgruppe 0 - 3 Jahre insgesamt 10
Plätze
·
Für die Altersgruppe 3- 6 Jahre 23 Plätze
Zur Erläuterung:
In der Anlage sind die Betriebskosten, d.h. Miete,
Sachkosten, Verwaltungskosten und Rücklagen, dargestellt.
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Gesamtkosten für eine 4 gruppige Einrichtung
für das Kindergartenjahr 2017/2018 |
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Kirchliche
Trägerschaft |
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sonstige
Träger (AWO, Caritas) |
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Kommunale
Trägerschaft |
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Gesamtkosten U3 in Euro |
Gesamtkosten Ü3 in Euro |
Gesamtkosten U3 in Euro |
Gesamtkosten Ü3 in Euro |
Gesamtkosten U3 in Euro |
Gesamtkosten Ü3 in Euro |
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GF Ib |
5.111,76 |
23.672,64 |
5.585,41 |
25.567,22 |
4.773,44 |
22.319,37 |
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GF Ic |
19.123,60 |
89.627,19 |
20.945,85 |
96.916,21 |
17.821,99 |
84.420,74 |
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GFIIb |
8.794,74 |
-- |
20.261,42 |
-- |
17.747,11 |
-- |
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GF IIc |
55.612,03 |
-- |
60.001,18 |
-- |
52.476,92 |
-- |
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GF IIIb |
-- |
26.475,47 |
-- |
28.739,13 |
-- |
24.858,56 |
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GF IIIc |
-- |
33.719,09 |
-- |
36.509,78 |
-- |
31.725,74 |
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Summe: |
272.136,51 € zuzüglich
vertraglicher Zusatzleistungen |
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294.526,21 € zuzüglich
vertraglicher Zusatzleistungen |
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256.143,86 € |
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Zur Erklärung:
GF I b : beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung mit 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
GF I c: beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
GF II b: beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von unter drei Jahren mit 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
GF II c: beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von unter drei Jahren ( 0- 3 Jahre) mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
GF III b: beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von drei Jahren und älter mit 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
GF III c: beinhaltet das Angebot für Kinder im Alter von drei Jahren und älter mit 45 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit
Bei den genannten Betriebskosten ist noch nicht berücksichtigt, dass durch bestehende Trägerverträge weitere Bezuschussungen erfolgen. Grundsätzlich trägt die Kommune die Differenz zwischen den Kindpauschalen und dem Landeszuschuss nach § 21,1 S. 2 Nr. 2 KiBiz. Die unterschiedlichen Vertragsbedingungen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen konnten hier nicht detailliert abgebildet werden. Auf Antrag unterschiedlicher Träger sind Mietzuschüsse und Verwaltungskosten zusätzlich bewilligt worden.
3. Die
Baukosten bei dem Bauherrn Stadt Haan, bzw. einem Investor, sind zu
konkretisieren für das Grundstück Ohligser Straße/ Erikaweg.
Das Fachamt hat in Rücksprache mit Amt 65 die bereits bekannten Kosten des Neubaus der städt. Kita in der Robert- Koch-Straße 29 für eine Berechnung zu Grunde gelegt. Die Baukosten für eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung am Standort Erikaweg werden auf Basis des Ausschreibungsergebnisses der Kita Robert-Koch-Straße und der aktuellen BKI- Baukosten-Kennzahlen 2016 für massiv konventionelle Bauweise auf mindestens 2,75 Mio. € prognostiziert.
Hierin sind Kosten für eventuelle Besonderheiten der Grundstückssituation, Einrichtung und Außenspielbereich nicht enthalten. Eine weitere Konkretisierung der Kosten ist erst nach Trägerentscheidung und Festlegung des Raum- und Funktionsbedarfs und einer grundstücksbezogenen Vorplanung möglich. Nicht zu konkretisieren sind weitere finanzielle Belastungen wie Kosten für erforderliche Schadstoffuntersuchungen, Schalltechnische Prüfungen, Kosten für das Vergabeverfahren und anderes.
4. Die
Baukosten sind zu konkretisieren für das Grundstück der Ev. Kirchengemeinde.
Der JHA hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 in seiner Beratung empfohlen, auf dem genannten Grundstück der Ev. Kirchengemeinde eine 6-gruppige Einrichtung zu realisieren.
Für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung auf dem Grundstück der Ev. Kirchengemeinde ergeben sich auf gleicher Basis prognostizierte Baukosten in Höhe von 4,3 Mio. €, auch hier ohne eventuelle Besonderheiten der Grundstückssituation, Erschließungskosten etc.
Eine 6- gruppige Kindertageseinrichtung könnte beispielhaft mit der nachstehend aufgeführten Gruppenstruktur geplant werden:
- 1 Gruppe für die Altersgruppe 0 -3 Jahre
- 1 Gruppe für die Altersgruppe 1-3 Jahre
- 2 Gruppen für die Altersgruppe 2-6 Jahre
- 2 Gruppen für die Altersgruppe 3-6 Jahre
Beschlussvorschlag:
nach Beratung