Sachverhalt:
In der 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.06.2017 wurde der
Prüfauftrag an die Verwaltung erneut formuliert, einen Kostenvergleich für die
Optionen „Kirchlicher Träger, freier Träger, kommunaler Träger“ zu erstellen,
um damit eine Entscheidungsgrundlage für die Errichtung einer Kita in Unterhaan
zu bekommen.
Die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung 2016/2017 (Vorlage 51/108/2016,
Stand Dezember 2016) weist einen Platzfehlbedarf von 71 Plätzen im
Kindergartenjahr 2017/2018 aus, sowie eine Überbelegung in allen
Kindertageseinrichtungen mit 35 Plätzen ( s. Seite 16 Kitaplanung 2017/2018). Mit
Stand vom 01.06.2017 hat sich der prognostizierte Fehlbedarf für das
Kindergartenjahr 2017/ 2018 auf Datenbasis von „kita VM“ dahingehend verändert,
dass die Warteliste nun aus 46 Kindern besteht, davon 23 Kinder als Ü 3 Kinder
und 23 Kinder unter 3 Jahren. Davon ist ein Kind ein ortsfremdes Kind. Die Zahl
der Überbelegungen hat sich lt. Auszug
aus den aktuellen Monatsdaten KiBiz Web (Stand 01.06.2017) auf insgesamt 14
Kinder reduziert, davon sind 5 Kinder als u3 Kinder und 9 Kinder als Ü3 Kinder
zu benennen.
In der Kindertagespflege werden aktuell 90 Kinder betreut – hier besteht
eine Warteliste mit 17 Kindern, wobei 10 Plätze nicht belegt sind. Hierbei sind
4 Kinder als Ü3 Kinder berücksichtigt, die eine Randzeitenbetreuung benötigen.
Die verbleibenden 13 Kinder der Warteliste sind Kinder in der Altersgruppe
unter 3 Jahren.
Diese erfreuliche Entwicklung führt dazu, dass mit einem 4-gruppigen Neubau
der Fehlbedarf gedeckt sowie der Abbau der Überbelegungen realisiert werden
kann. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine viergruppige Einrichtung auf dem
städt. Grundstück Erikaweg in städt. Trägerschaft zu realisieren. Hiermit wären
rund 70 weitere Kindergartenplätze eingerichtet. Bei einer Warteliste von 60
Kindern (inklusive Überbelegung) wäre der Bedarf damit gedeckt.
In der Vorlage 51/162/2017/1 hat die Verwaltung bereits deutlich
gemacht, dass ein Bedarf an 4 Gruppen besteht und daher eine Erweiterung in der
Kita Käthe-Kollwitz-Str. nicht weiter verfolgt werden sollte.
In der als Anlage 1 beigefügten Tabelle sind die Kosten für einen Kitaplatz in den
unterschiedlichen Trägerschaften
berechnet.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die Berechnungsgrundlagen für die "Gesamtausgaben Jugendamt an Träger" bis auf den Träger Stadt Haan nach den Vorgaben des KiBiz richten, während die Gesamtausgaben für den Träger Stadt Haan den tatsächlich erwarteten Aufwendungen entsprechen.
Die Träger haben bereits in der Vergangenheit eine Unterfinanzierung nach KiBiz reklamiert und um Ausgleich der Fehlbeträge gebeten. Daraufhin wurde vom Rat 2016 beschlossen, einen jährlich neu festzustellenden Fehlbedarf auszugleichen. Die Verwendungsnachweise 2015/16 sind noch nicht erstellt, so dass auch die Fehlbedarfe noch nicht konkret festgestellt werden konnten. Für die Jahre 2012/13 - 2014/15 hat aber allein die ev. Kirche einen Defizitausgleich in Höhe von 377.926,66 € erhalten. Auch zukünftig ist mit entsprechenden Defiziten zu rechnen, so dass sich unter Berücksichtigung der auszugleichenden Defizite die Kosten pro Platz erheblich verändern werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für die Erstellung einer 4
gruppigen Kindertageseinrichtung am Standort Erikaweg/ Ohligser Str. in städt.
Trägerschaft in die Wege zu leiten.
Finanz. Auswirkung:
Für die Erstellung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung können in Rücksprache mit Amt 65 die bereits bekannten Kosten des Neubaus der städt. Kita in der Robert-Koch-Str. 29 zu Grunde gelegt werden. Die Baukosten für eine 4-gruppige Kindertageseinrichtung werden auf Basis des Ausschreibungsergebnisses und der aktuellen BKI-Baukosten-Kennzahlen 2016 für massiv konventionelle Bauweise auf mindestens 2,75 Mio. Euro prognostiziert. Hierfür werden entsprechende Kredite aufgenommen. Für die lfd. Aufwendungen wird ab Inbetriebnahme mit einer anfänglichen Nettobelastung von rd. 420.000 € ausgegangen.
Hierin sind Kosten für eventuelle Besonderheiten der
Grundstückssituation, Einrichtung und Außenspielbereich nicht enthalten. Eine
weitere Konkretisierung der Kosten ist erst nach Festlegung des Raum- und Funktionsbedarfes
und einer grundstücksbezogenen Vorplanung möglich. Nicht zu konkretisieren sind
weitere finanzielle Belastungen wie Kosten für erforderliche
Schadstoffuntersuchungen, Schalltechnische Prüfung, Kosten für das
Vergabeverfahren und anderes.