Betreff
Steuerliche und Kostenoptimierung der städtischen Beteiligungen -
Ergebnisse des Gutachtens und Handlungsempfehlungen
Vorlage
BM/015/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

1.

Mit Ratsbeschlüssen vom 8.3.2016 und 28.6.2016 wurde die Begutachtung insbesondere zur steuerlichen Optimierung der städtischen Beteiligungen beauftragt. Auf die Vorlagen BM/005/2016 und BM/007/2016 wird verwiesen.

 

Hierfür hat die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG das beiliegende Gutachten mit Handlungsalternativen erstellt. Das Gutachten liegt als Anlage 1 bei.

 

Im Rahmen dieses Auftrags wurde bereits in einem ersten Schritt mit Ratsbeschluss vom 20.9.2016 der sogenannte „Kleine steuerliche Querverbund“ umgesetzt, der eine Steuerersparnis bei der Kapitalertragsteuer von rund 100.000 € p.a. ermöglicht. Hierfür waren keine weitreichenden Veränderungen notwendig, sondern es konnten schon die Steuereffekte für das Steuerjahr 2016 gesichert werden. Auf die Vorlage BM/010/2016 wird verwiesen.

 

 

2.

Im Fortgang der Begutachtung ergaben sich zwei weitreichende Alternativen, die die Steueroptimierung noch weiter ausbauen würden. Die Alternativen sind

  • die Einbringung des Stadtbades in die Stadtwerke Haan GmbH (großer steuerlicher Querverbund) oder
  • die Umgründung der Stadtwerke GmbH in eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG).

 

Beide Alternativen bedingen organisatorische und gesellschaftsrechtliche Änderungen.

 

2.1.

Einbringung des Stadtbades in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund)

 

Bei der Einbringung des Stadtbades in die Stadtwerke Haan GmbH erfolgt gesellschaftsrechtlich eine Sacheinlage gegen Anteile bzw. Erhöhung der Kapitalrücklage. Das Stadtbad geht vollumfänglich in die Stadtwerke Haan GmbH ein. Dabei wird auch das Personal des Stadtbades auf die Stadtwerke Haan GmbH übergeleitet. Ein dazu abzuschließender Personalüberleitungsvertrag ist nach Landespersonalvertretungsgesetz mitbestimmungspflichtig.

 

Weiterhin wird insbesondere das Anlagevermögen Stadtbad aus der städtischen Bilanz ausgebucht. Im Gegenzug erhöht sich der Beteiligungsansatz für die Stadtwerke Haan GmbH. Im Rahmen der Umsetzung ist zudem ein Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag abzuschließen. In diesem Einbringungsvertrag ist das Schul- und Vereinsschwimmen als öffentliche Aufgabe zu regeln. Durch die Einbringung können die Verluste des Stadtbades vollumfänglich mit den Gewinnen der Stadtwerke verrechnet und hieraus eine entsprechende Minderung der Steuerbelastung erreicht werden.

 

 

2. 2.

Umgründung  der Stadtwerke Haan GmbH in eine GmbH & Co KG (Personengesellschaft)

 

Bei der Umgründung wird die Stadtwerke Haan GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt und ist dann eine Personengesellschaft. Für Personengesellschaften gilt steuerlich, dass die Körperschaftsteuer/Einkommensteuer einschließlich Kapitalertragsteuer nicht bei der Gesellschaft anfallen, sondern beim Gesellschafter also bei der Stadt Haan. Sodann ist die Stadt Haan in direkter Weise Steuerpflichtiger für die Gewinne der Stadtwerke Haan und kann die Verluste des Stadtbades direkt verrechnen. Somit ergibt sich die Steuerersparnis für die Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer. Hierbei ist es wichtig festzuhalten, dass die Gewerbesteuer auch bei Personengesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft anfällt. Somit kann keine Ersparnis bei der Gewerbesteuer generiert werden, da die Verluste des Stadtbades gewerbesteuermäßig nicht verrechnet werden können.

 

 

3.

 

Bei der Beurteilung der beiden Alternativen ist der genannte steuerliche Effekt zu beachten. Hier bringt der „Große steuerliche Querverbund“ gegenüber der Personengesellschaft die größere steuerliche Wirkung. Beim „Großen steuerlichen Querverbund“ ist eine Steuerersparnis in Höhe von ca. 230.000 € p.a. und bei der Personengesellschaft nur in Höhe von ca. 182.000 € p.a. zu erzielen. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass sich beim großen steuerlichen Querverbund  Steuerersparnisse bei der Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbsteuer ergeben. Bei der Personengesellschaft  sind es ausschließlich Ersparnisse bei der Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Der Gewerbesteuereffekt ist bei der Personengesellschaft nicht zu realisieren.

 

Somit ist die größte steuerliche Optimierung durch den „großen steuerlichen Querverbund“ zu realisieren. Eine Investitionsrechnung (Anlage 2) für die Jahre 2017 bis 2026 stellt die Vorteile der Einbringung des Bades in die Stadtwerke Haan GmbH nochmals heraus.

 

Die Ergebnisse beider Alternativen basieren auf dem letzten geprüften und festgestellten Jahresabschluss der Stadtwerke Haan GmbH zum 31.12.2015 und der Mittelfristplanung nach dem Stand vom 30.11.2016.

 

Der noch nicht geprüfte und festgestellte Jahresabschluss 2016 weist voraussichtlich einen leicht rückläufigen Jahresüberschuss aus. Nach dem Entwurf der Mittelfristplanung für die Jahre 2017 bis 2021 der Stadtwerke ist nach den bis 2015 stark angestiegenen Jahresüberschüssen mit leichten Rückgängen zu rechnen (Anlage 5, nicht-öffentlich).

 

Auch nach dieser vorsichtigen Ergebnisplanung deckt das Ergebnis der Stadtwerke den zu erwartenden Bäderverlust bei weitem ab, so dass der Steuereffekt aus der Verrechnung des Defizits des Bades in vollem Umfang (T € 230) erzielt werden kann. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Stadtwerke mit ihrem Kerngeschäft in der Lage sein muss, dauerhaft einen Gewinn von mind. 650.000 EUR (ohne Bad) zu erwirtschaften. Dies wird vom Gutachter Warth & Klein bestätigt.

 

Ein ausreichendes Verrechnungspotential dokumentiert auch die Anlage 6 (nicht-öffentlich).

 

Weiterhin ist anzufügen, dass der große steuerliche Querverbund ein gängiges Steuermodell darstellt und zahlreiche Bäder von Stadtwerken betrieben werden.

 

 

4.

Zur Einbringung des Stadtbades als Sacheinlage in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund) sind für die externe Begleitung der Umsetzung Mittel von
100.000 € im Haushalt 2017 verfügbar.

 

Der Vorlage als Anlage beigefügt sind als wesentliche vertragliche Regelungen der Ausgliederungsvertrag (Anlage 3) und der Personalüberleitungsvertrag als Anlage zum

Ausgliederungsvertrag (Anlage 4). Der Personalüberleitungsvertrag befindet sich im Abstimmungsprozess insbesondere mit dem Personalrat der Stadt Haan und wird nachgereicht.

Der Beteiligungspartner der Stadtwerke Haan GmbH RWE / Innogy hat bestätigt, die Eingliederung des Bades in die Stadtwerke Haan GmbH mitzutragen.

 

Die Übertragung des Hallenbades auf die Stadtwerke Haan GmbH erfolgt durch die Erhöhung der Kapitalrücklage und die Erhöhung des Stammkapitals um 1 EUR. Der Wert der Erhöhung der Kapitalrücklage wird derzeit ermittelt. Hieraus ergeben sich keine Zahlungsvorgänge.

 

Im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ist insbesondere auf die Regelungen in § 6 Abs. 5 zu verweisen, in denen das Schul- und Vereinsschwimmen geregelt wird.

 

§ 6 Abs.(5)

Die übernehmende Gesellschaft verpflichtet sich, Teile des Hallenbads dem Schul- und Vereinsschwimmen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

·         Schulschwimmen: insgesamt 34 Stunden pro Woche.

In diesen Stunden sind für das Schulschwimmen ausreichend Kapazitäten/ Bahnen zur Verfügung zu stellen. Für die Beaufsichtigung der Schüler/innen sind die Lehrkräfte zuständig. Das Schulschwimmen muss im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten der Schulen ermöglicht werden. 

 

·         Vereinsschwimmen: insgesamt 13 Stunden pro Woche.

Nach dem öffentlichen Badebetrieb wird in diesen Stunden jeweils das ganze Hallenbad nach Anmeldung durch die Vereine diesen zur Verfügung gestellt. Für die Beaufsichtigung der Schwimmenden ist der jeweilige Verein zuständig.

 

Die Vergütung der zuvor genannten Leistungen erfolgt für das Schul- und Vereinsschwimmen für Jugendliche/Kinder durch die Stadt pro Nutzer nach der gültigen Preisliste auf Basis der 50er-Karte für Jugendliche/Kinder. Hierbei ist der Preis für die 50er-Karte Jugendliche/ Kinder vom Rat der Stadt Haan festzusetzen. Erwachsene Vereinsmitglieder sind Selbstzahler auf Grundlage der 50er-Karte für Erwachsene.

 

Damit ist ein Kontingent festgeschrieben, dass im Umfang den derzeitigen Status-Quo der unentgeltlichen Nutzung des Stadtbades durch Schulen und weitgehend auch der Vereine abbildet.  

Beschlussvorschlag:

 

Die Einbringung des Stadtbades als Sacheinlage in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund) ist mit externer Unterstützung vorzubereiten und spätestens zum 31.8.2017 mit steuerlicher Rückwirkung zum 01.01.2017 umzusetzen.

Finanz. Auswirkung:

 

Steuerliches Einsparpotential ca. 230.000 € incl. rund  100.000 € durch den schon umgesetzten „Kleinen steuerlichen Querverbund“