Ergebnisse des Gutachtens und Handlungsempfehlungen
Sachverhalt:
1.
Mit Ratsbeschlüssen vom 8.3.2016 und
28.6.2016 wurde die Begutachtung insbesondere zur steuerlichen Optimierung der
städtischen Beteiligungen beauftragt. Auf die Vorlagen BM/005/2016 und
BM/007/2016 wird verwiesen.
Hierfür hat die beauftragte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG das
beiliegende Gutachten mit Handlungsalternativen erstellt. Das Gutachten
liegt als Anlage 1 bei.
Im Rahmen dieses Auftrags wurde bereits in
einem ersten Schritt mit Ratsbeschluss vom 20.9.2016 der sogenannte „Kleine
steuerliche Querverbund“ umgesetzt, der eine Steuerersparnis bei der
Kapitalertragsteuer von rund 100.000 € p.a. ermöglicht. Hierfür waren keine
weitreichenden Veränderungen notwendig, sondern es konnten schon die
Steuereffekte für das Steuerjahr 2016 gesichert werden. Auf die Vorlage
BM/010/2016 wird verwiesen.
2.
Im Fortgang der Begutachtung ergaben sich
zwei weitreichende Alternativen, die die Steueroptimierung noch weiter ausbauen
würden. Die Alternativen sind
- die Einbringung des Stadtbades in die
Stadtwerke Haan GmbH (großer steuerlicher Querverbund) oder
- die Umgründung der Stadtwerke GmbH in
eine Personengesellschaft (GmbH & Co KG).
Beide Alternativen bedingen organisatorische
und gesellschaftsrechtliche Änderungen.
2.1.
Einbringung des Stadtbades in die Stadtwerke
Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund)
Bei der Einbringung des Stadtbades in die
Stadtwerke Haan GmbH erfolgt gesellschaftsrechtlich eine Sacheinlage gegen
Anteile bzw. Erhöhung der Kapitalrücklage. Das Stadtbad geht vollumfänglich in
die Stadtwerke Haan GmbH ein. Dabei wird auch das Personal des Stadtbades auf
die Stadtwerke Haan GmbH übergeleitet. Ein dazu abzuschließender
Personalüberleitungsvertrag ist nach Landespersonalvertretungsgesetz
mitbestimmungspflichtig.
Weiterhin wird insbesondere das
Anlagevermögen Stadtbad aus der städtischen Bilanz ausgebucht. Im Gegenzug
erhöht sich der Beteiligungsansatz für die Stadtwerke Haan GmbH. Im Rahmen der
Umsetzung ist zudem ein Ausgliederungs- und Übertragungsvertrag abzuschließen.
In diesem Einbringungsvertrag ist das Schul- und Vereinsschwimmen als
öffentliche Aufgabe zu regeln. Durch die Einbringung können die Verluste des
Stadtbades vollumfänglich mit den Gewinnen der Stadtwerke verrechnet und
hieraus eine entsprechende Minderung der Steuerbelastung erreicht werden.
2. 2.
Umgründung
der Stadtwerke Haan GmbH in eine GmbH & Co KG (Personengesellschaft)
Bei der Umgründung wird die Stadtwerke Haan
GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt und ist dann eine
Personengesellschaft. Für Personengesellschaften gilt steuerlich, dass die
Körperschaftsteuer/Einkommensteuer einschließlich Kapitalertragsteuer nicht bei
der Gesellschaft anfallen, sondern beim Gesellschafter also bei der Stadt Haan.
Sodann ist die Stadt Haan in direkter Weise Steuerpflichtiger für die Gewinne
der Stadtwerke Haan und kann die Verluste des Stadtbades direkt verrechnen.
Somit ergibt sich die Steuerersparnis für die Körperschaftsteuer und
Kapitalertragsteuer. Hierbei ist es wichtig festzuhalten, dass die
Gewerbesteuer auch bei Personengesellschaften auf der Ebene der Gesellschaft
anfällt. Somit kann keine Ersparnis bei der Gewerbesteuer generiert werden, da die
Verluste des Stadtbades gewerbesteuermäßig nicht verrechnet werden können.
3.
Bei der Beurteilung der beiden Alternativen
ist der genannte steuerliche Effekt zu beachten. Hier bringt der „Große
steuerliche Querverbund“ gegenüber der Personengesellschaft die größere
steuerliche Wirkung. Beim „Großen steuerlichen Querverbund“ ist eine
Steuerersparnis in Höhe von ca. 230.000 € p.a. und bei der Personengesellschaft
nur in Höhe von ca. 182.000 € p.a. zu erzielen. Der Unterschied ergibt sich
daraus, dass sich beim großen steuerlichen Querverbund Steuerersparnisse bei der
Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbsteuer ergeben. Bei der
Personengesellschaft sind es ausschließlich
Ersparnisse bei der Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Der Gewerbesteuereffekt
ist bei der Personengesellschaft nicht zu realisieren.
Somit ist die größte steuerliche Optimierung
durch den „großen steuerlichen Querverbund“ zu realisieren. Eine
Investitionsrechnung (Anlage 2) für die Jahre 2017 bis 2026 stellt die
Vorteile der Einbringung des Bades in die Stadtwerke Haan GmbH nochmals heraus.
Die Ergebnisse beider Alternativen basieren
auf dem letzten geprüften und festgestellten Jahresabschluss der Stadtwerke
Haan GmbH zum 31.12.2015 und der Mittelfristplanung nach dem Stand vom
30.11.2016.
Der noch nicht geprüfte und festgestellte
Jahresabschluss 2016 weist voraussichtlich einen leicht rückläufigen
Jahresüberschuss aus. Nach dem Entwurf der Mittelfristplanung für die Jahre
2017 bis 2021 der Stadtwerke ist nach den bis 2015 stark angestiegenen
Jahresüberschüssen mit leichten Rückgängen zu rechnen (Anlage 5,
nicht-öffentlich).
Auch nach dieser vorsichtigen
Ergebnisplanung deckt das Ergebnis der Stadtwerke den zu erwartenden
Bäderverlust bei weitem ab, so dass der Steuereffekt aus der Verrechnung des
Defizits des Bades in vollem Umfang (T € 230) erzielt werden kann. Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Stadtwerke mit ihrem Kerngeschäft in der
Lage sein muss, dauerhaft einen Gewinn von mind. 650.000 EUR (ohne Bad) zu
erwirtschaften. Dies wird vom Gutachter Warth & Klein bestätigt.
Ein ausreichendes Verrechnungspotential
dokumentiert auch die Anlage 6 (nicht-öffentlich).
Weiterhin ist anzufügen, dass der große
steuerliche Querverbund ein gängiges Steuermodell darstellt und zahlreiche
Bäder von Stadtwerken betrieben werden.
4.
Zur Einbringung des Stadtbades als
Sacheinlage in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund) sind
für die externe Begleitung der Umsetzung Mittel von
100.000 € im Haushalt 2017 verfügbar.
Der Vorlage als Anlage beigefügt sind als
wesentliche vertragliche Regelungen der Ausgliederungsvertrag (Anlage 3) und
der Personalüberleitungsvertrag als Anlage zum
Ausgliederungsvertrag (Anlage 4). Der
Personalüberleitungsvertrag befindet sich im Abstimmungsprozess insbesondere
mit dem Personalrat der Stadt Haan und wird nachgereicht.
Der Beteiligungspartner der Stadtwerke Haan
GmbH RWE / Innogy hat bestätigt, die Eingliederung des Bades in die Stadtwerke
Haan GmbH mitzutragen.
Die Übertragung des Hallenbades auf die
Stadtwerke Haan GmbH erfolgt durch die Erhöhung der Kapitalrücklage und die
Erhöhung des Stammkapitals um 1 EUR. Der Wert der Erhöhung der Kapitalrücklage
wird derzeit ermittelt. Hieraus ergeben sich keine Zahlungsvorgänge.
Im Ausgliederungs- und Übernahmevertrag ist
insbesondere auf die Regelungen in § 6 Abs. 5 zu verweisen, in denen das Schul-
und Vereinsschwimmen geregelt wird.
§ 6
Abs.(5)
Die
übernehmende Gesellschaft verpflichtet sich, Teile des Hallenbads dem Schul-
und Vereinsschwimmen wie folgt zur Verfügung zu stellen:
·
Schulschwimmen: insgesamt 34 Stunden pro
Woche.
In
diesen Stunden sind für das Schulschwimmen ausreichend Kapazitäten/ Bahnen zur
Verfügung zu stellen. Für die Beaufsichtigung der Schüler/innen sind die
Lehrkräfte zuständig. Das Schulschwimmen muss im Rahmen der üblichen
Unterrichtszeiten der Schulen ermöglicht werden.
·
Vereinsschwimmen: insgesamt 13 Stunden pro
Woche.
Nach
dem öffentlichen Badebetrieb wird in diesen Stunden jeweils das ganze Hallenbad
nach Anmeldung durch die Vereine diesen zur Verfügung gestellt. Für die
Beaufsichtigung der Schwimmenden ist der jeweilige Verein zuständig.
Die
Vergütung der zuvor genannten Leistungen erfolgt für das Schul- und
Vereinsschwimmen für Jugendliche/Kinder durch die Stadt pro Nutzer nach der
gültigen Preisliste auf Basis der 50er-Karte für Jugendliche/Kinder. Hierbei
ist der Preis für die 50er-Karte Jugendliche/ Kinder vom Rat der Stadt Haan
festzusetzen. Erwachsene Vereinsmitglieder sind Selbstzahler auf Grundlage der
50er-Karte für Erwachsene.
Damit ist ein Kontingent festgeschrieben, dass im Umfang den derzeitigen
Status-Quo der unentgeltlichen Nutzung des Stadtbades durch Schulen und
weitgehend auch der Vereine abbildet.
Beschlussvorschlag:
Die Einbringung des Stadtbades als
Sacheinlage in die Stadtwerke Haan GmbH (Großer steuerlicher Querverbund) ist
mit externer Unterstützung vorzubereiten und spätestens zum 31.8.2017 mit
steuerlicher Rückwirkung zum 01.01.2017 umzusetzen.
Finanz. Auswirkung:
Steuerliches
Einsparpotential ca. 230.000 € incl. rund
100.000 € durch den schon umgesetzten „Kleinen steuerlichen Querverbund“