Betreff
Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Unternehmens EAP-Assist
Vorlage
10/123/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Haan möchte die gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement weiter ausbauen, um so ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem SGB IX und dem LBG nachzukommen und darüber hinaus ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.

Insbesondere sollen die Beschäftigten eine kurzfristige und professionelle Hilfe bzw. Unterstützung erhalten, um krankheitsbedingte Ausfallzeiten zu reduzieren oder zu vermeiden.

 

Daher möchte die Stadtverwaltung Haan die Dienstleistungen des Unternehmens EAP-Assist (Employee Assistance Program) in Anspruch nehmen.

Die EAP-Assist ist ein renommiertes Unternehmen mit Sitz u.a. in Düsseldorf. Das Team der EAP-Assist besteht aus Spezialisten, die für die Fragen der Beschäftigten rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres zur Verfügung stehen. Zu diesem Team zählen feste und freie Mitarbeiter wie zum Beispiel Ärzte, Apotheker, Psychologen, Sozialtherapeuten und Rechtsanwälte.

Wichtige Beratungsfelder sind:

-     Arbeit & Beruf (von Stress bis Überforderung)

-     Familie & Partnerschaft (von Erziehungsfragen bis Ehekrisen)

 

-     Persönlich & Privat (von Lebensphasenberatung bis Selbstmanagement)

-     Körperliche Gesundheit (von Beschwerden bis Behandlungsmethoden).

Die Mitglieder des EAP-Assist Teams bringen sowohl theoretisches Wissen durch ihre fachliche Qualifikation, als auch Praxisorientierung durch ihre Erfahrung im Alltag mit. Die richtige Mischung, um Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan physisch und psychisch fit zu halten.

Das Unternehmen bietet seine Dienstleistungen nicht nur für die Beschäftigten der Verwaltung an. Vielmehr haben die direkten Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder) ebenfalls die Möglichkeit das Angebot der EAP-Assist in Anspruch zu nehmen.

Innerhalb von zwei Wochen erhalten Hilfesuchende bei EAP-Assist einen Termin, um die Leistungen direkt in Anspruch zu nehmen. Ohne die Unterstützung durch EAP-Assist warten die Betroffenen teilweise bis zu sechs Monaten auf professionelle Hilfe bei einem Psychologen, Spezialisten oder Facharzt.

Bei langen Wartezeiten verschlimmert sich meistens die Situation der erkrankten Beschäftigten, was dann zu längeren krankheitsbedingten Ausfällen führt.

Die Inanspruchnahme der Leistungen der EAP-Assist durch die Beschäftigten bleibt gegenüber dem Arbeitgeber anonym. Der Arbeitgeber erfährt nicht, wer wann und wie oft und aus welchem Grund der/die Beschäftigte bei der EAP-Assist vorstellig wurde. Lediglich die Anzahl der Personen werden in einer anonymisierten Berichterstattung dem Arbeitgeber übermittelt.

 

Auch der Arbeitgeber wird von der EAP-Assist beraten und unterstützt. So können Vorgesetzte für ihren Bereich die Möglichkeit der Teamberatung, der Supervision oder der Mediation in Anspruch nehmen. Des Weiteren kommen Vertreter des Unternehmens auf Wunsch in die Amtsleiterrunden, stellen sich den Beschäftigten in Personalversammlungen vor, gestalten den Gesundheitstag mit und bieten Workshops als Inhouse-Schulungen an.

 

Weitere Informationen über die Dienstleistungen der EAP-Assist können aus der Anlage (Broschüre der EAP-Assist) entnommen werden.

 

Die Kreisverwaltung Mettmann, die kreisangehörigen Städte Hilden, Monheim am Rhein und Langenfeld sowie die Jobcenter profitieren bereits von den Leistungen des Unternehmens EAP-Assist und haben durchweg sehr gute Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht. Die Beschäftigten, die die Dienstleistungen der EAP-Assist bisher in Anspruch genommen haben, sind sehr zufrieden.

 

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der EAP-Assist kann im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 4 VOL/A erfolgen, da die Leistung nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können. Das umfangreiche Portfolio der EAP-Assist (gesamtes, aufeinander abgestimmtes Angebot des Unternehmens) ist nicht mit anderen Anbietern vergleichbar und wird von anderen Unternehmen (z.B. TÜV, CarpeDiem24) in der Region so nicht vorgehalten.

Auch wirtschaftlich wäre bei Vorlage von Angeboten anderer Anbietern diese nicht mit dem Angebot der EAP-Assist vergleichbar, da die Stadt Haan aufgrund der vom Kreis Mettmann ausgehandelten Sonderkonditionen für den Kreis und seine kreisangehörigen Städten mit der EAP-Assist profitiert (siehe unter finanzielle Auswirkungen).

Zudem kommt für die oben beschriebenen Leistungen aus besonderen Gründen (besondere Erfahrungen, Zuverlässigkeit, Netzwerkbildung und Kooperationen) nur die EAP-Assist als Dienstleister in Betracht.

Beschlussvorschlag:

 

Der UAOPC empfiehlt dem Rat die Mittelbereitstellung für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Unternehmens EAP-Assist ab dem Haushaltsjahr 2018.

Ein Beschluss über die Inanspruchnahme der Leistungen soll im Rahmen der Haushaltsberatungen im Rat gefasst werden.

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten für die Beauftragung des Unternehmens EAP-Assist richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Pro Mitarbeiter/-in werden von der EAP-Assist (normalerweise) jährlich 50 Euro berechnet. Die Stadt Haan würde jedoch aufgrund der vom Kreis ausgehandelten Sonderkonditionen pro Mitarbeiter/-in nur 35 Euro jährlich zahlen.

In diesem Betrag sind sämtliche Leistungen der EAP-Assist enthalten und können sowohl von den Beschäftigten als auch von deren direkten Familienmitgliedern in Anspruch genommen werden (sog. Familienbetrag).

 

Bei derzeit ca. 360 Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan beträgt die jährlich Zahlung an die EAP-Assist 12.600 Euro.

 

 

 

Verfasser: Gerhard Titzer