hier: - Mitteilung über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
- Auftrag zur Entwurfserarbeitung
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat am 25.08.2015 den Aufstellungsbeschluss
für den Bebauungsplan Nr. 183 „Bachstraße“ und zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gefasst. Dem Aufstellungsbeschluss
lag die in Anlage 1 beigefügte
Entwurfsvariante zugrunde. Ziel der Planung ist es, auf dem ehemaligen
Schulgrundstück an der Bachstraße eine Fläche für einen neuen fünf-gruppigen
Kindergarten zzgl. Waldgruppe festzusetzen und die restlichen Flächen einer
Wohnnutzung zuzuführen. In der Sitzung des SUVA am 25.08.2015 wurde zudem
beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer
Diskussionsveranstaltung für beide Bauleitplanverfahren durchzuführen. Auf
Wunsch des Ausschusses sollten hierzu für die Wohnbauflächen zudem
Planungsvarianten erarbeitet werden, die auch die Möglichkeit zur Realisierung
von Geschosswohnungsbau, z.B. für altengerechte Wohnformen beinhalten. Dem ist
die Verwaltung nachgekommen und hat entsprechende Planvarianten erarbeitet.
Auf der Grundlage
dieser Varianten hat die Verwaltung im Juli / August 2016 die Träger
öffentlicher Belange frühzeitig an der Planung beteiligt (s. hierzu auch den
der Anlage 2 beigegefügten
Vorentwurf der Planbegründung vom 07.06.2016 mit den darin enthaltenen
Planungsvarianten). Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurde zudem der Vorentwurf
zur 35. Änderung des FNP sowie die Vorentwurfsbegründung zur FNP-Änderung
jeweils mit Stand vom 07.06.2016 vorgelegt (s. Anlage 3 und 4). Am 9.11.2016 wurde dann die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Diskussionsveranstaltung in der
Aula des Schulzentrums Walder Straße durchgeführt. Da sich bis zu diesem
Zeitpunkt der Entwurf für die neue Kindergartenplanung bereits verfestigt
hatte, wurde dieser in einer weiteren Planungsvariante im Rahmen der
Veranstaltung abgebildet (s. Anlage 5).
Des Weiteren wurde in dieser Variante auch zum Schutz der entlang der
Bachstraße vorhandenen Bäume die angedachte Wohnbebauung im Süden zurück
genommen und im östlichen Plangebiet nur eine sehr aufgelockerte
Bebauungsstruktur mit freistehenden Eigenheimen vorgesehen.
Aufgrund der
Anfang des Jahres 2017 begonnen Diskussion um einen weiteren Kindergartenstandort
in Unterhaan wurde das Planverfahren nicht weitergeführt, da die verbleibende Restfläche
des ehemaligen Schulgeländes auch als ein möglicher Alternativstandort diskutiert
wurde. Da zwischenzeitlich die Entscheidung zur Errichtung eines neuen
Kindergartens auf dem städtischen Grundstück im Eckbereich Erikaweg /
Ohligserstraße gefallen ist, kann das Planverfahren nunmehr wieder aufgenommen
werden.
2. Anregungen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
2.1 Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 09.11.2016 in Form einer Diskussionsveranstaltung in der Aula der
Schule Walderstraße
durchgeführt. Ergänzend konnten die Planunterlagen auch in der Zeit vom
07.11.2016 bis zum 25.11.2016 im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht
eingesehen werden. Das Protokoll der
Veranstaltung mit den Stellungnahmen der Verwaltung ist der Anlage 6 zu entnehmen. Nach der Bürgerveranstaltung wurden im
Nachgang noch Anregungen beim Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingereicht.
Diese sind mit der Stellungnahme der Verwaltung der Anlage 7 zu entnehmen.
2.2 Anregungen der Träger öffentlicher Belange
im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.06.2016 frühzeitig gemäß § 4
(1) BauGB an der Planung beteiligt. Ihnen wurde bis zum 05.08.2016 Gelegenheit
gegeben zur Planung Stellung zu nehmen. Die im Rahmen dieses
Beteiligungsverfahrens eingegangenen Anregungen sind mit der Stellungnahme der
Verwaltung der Anlage 8 zu
entnehmen.
2.3 Landesplanerische
Anfrage zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34
(1) Landesplanungsgesetz
Da mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 183 parallel auch der Flächennutzungsplan
geändert werden muss, hat die Verwaltung mit Schreiben vom 21.06.2016 gemäß §
34 (1) Landesplanungsgesetz eine Anfrage zur Anpassung der beabsichtigten
Planung (35. Änderung des FNP im Bereich Bachstraße) an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gestellt. Mit Schreiben vom 13.07.2016 hat die
Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt, dass gegen die vorgelegten Unterlagen
zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenken
bestehen (s. hierzu auch Anlage 8 Nr. 1).
3. Städtebaulicher Entwurf
Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist durch
die Verwaltung der zuletzt erarbeitete städtebauliche Vorentwurf zur
Bürgeranhörung vom 09.11.2016 (s. Anlage 5) nochmals überarbeitet worden. Die
neue Planungsvariante vom 01.08.2017 berücksichtigt insbesondere die geänderte
Kindergartenplanung (s. Anlage 9).
So wurde die Zuwegung zum Kindergarten von der westlichen Seite auf die
östliche Seite des geplanten Gebäudes / Grundstückes verlagert. Zudem wurde
eine Stellplatzfläche für den Kindergarten im Grünbereich entlang der
Bachstraße mit 9 Stellplätzen integriert. Des Weiteren erfolgt eine Zuwegung
zum Kindergarten von der Planstraße des neuen Wohngebietes. Hierdurch können
Eltern zum Bringen der Kinder auch im Bereich der hier vorgesehenen
öffentlichen Stellplätze parken und direkt zum Kindergarten gehen. In dieser
Wegefläche und unterhalb der Spielfäche des Kindergartens wird zudem eine
Entwässerungsleitung für das neue Wohngebiet verlegt, da der Kindergarten bis
zum Ende dieses Jahres bereits errichtet werden soll. Im östlichen
Einmündungsbereich der Planstraße in die Bachstraße wurden noch zusätzlich 5
öffentliche Stellplätze dargestellt. Die im Bereich des westlichen öffentlichen
Wohnweges vorgesehenen Stellplätze wurden auf 5 Stellplätze reduziert. Derzeit
ist eine Nutzung dieser Flächen durch den Kindergarten nicht vorgesehen. Im
Bebauungsplan soll die Nutzung dieser Fläche als Mitarbeiterparkplatz des
Kindergartens aber optional erhalten bleiben. Die Planung für das neue
Wohngebiet wurde gegenüber dem städtebaulichen Entwurf vom 09.11.2016 nicht
verändert.
4. Beschlussempfehlung
und weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung empfiehlt, die Ergebnisse aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB zur Kenntnis zu nehmen und
die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes
zum BP 183 vom 01.08.2017 und dem Entwurf der FNP-Änderung vom 07.06.2016 die
Bauleitplanentwürfe zum Beschluss der öffentlichen Auslegung auszuarbeiten.
Durch die im städtebaulichen Entwurf vorgesehene Mischung aus Geschosswohnungs-
und Eigenheimbau kann an dieser Stelle den verschiedenen Nutzungsansprüchen im
Wohnbereich Rechnung getragen werden. Welche konkrete Nutzung für den Bereich
der Geschosswohnungsbauflächen vorgesehenen werden soll (z.B. altengerechtes
Wohnen, sozialer Wohnungsbau) ist im Rahmen des Grundstücksverkaufes zu klären
und zu sichern. An den Eigenheimflächen besteht bereits ein sehr großes
Interesse. Beim Bauverwaltungsamt haben sich bereits zahlreiche Bewerber auf
der Interessentenliste für städtische Wohnbauflächen vormerken lassen. Eine
Gesamtveräußerung der Wohnbauflächen an einen Investor wird seitens der
Verwaltung daher nicht empfohlen, da hierdurch die Einflussnahme der Stadt auf
die Nutzung und Vergabe der Grundstücke deutlich eingeschränkt wird.
Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die erforderlichen
Gutachten wie Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Landschaftpflegerischer
Begleitplan und die Erschließungsplanung für den Vorentwurf Straße sowie für
die Entwässerungsplanung in Auftrag geben bzw. bereits beauftragte Leistungen
fortführen lassen. Des Weiteren sind zum Ersatz der durch die Planung
fortfallenden Waldflächen geeignete Aufforstungsflächen mit dem Forstamt und
der Unteren Landschaftsbehörde abzustimmen. Erste Gespräche haben hierzu
bereits stattgefunden. Auf der Grundlage der Gutachten können dann die Entwürfe
der Bauleitpläne und die Begründungen erarbeitet werden. Die beratungsreifen
Unterlagen werden dann dem Ausschuss zum Beschluss der öffentlichen Auslegung
vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, aus der frühzeitigen
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB und aus der
landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz werden zur
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der
Vorentwurfsplanung vom 01.08.2017 zum Bebauungsplan Nr. 183 und auf der
Grundlage des FNP-Entwurfes vom 06.07.2016 die Bauleitpläne zum Beschluss der
öffentlichen Auslegung zu erarbeiten.“
Finanz. Auswirkung:
Der Verwaltung entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes / Änderung des Flächennutzungsplanes Kosten für Fachgutachten wie Artenschutzprüfung, Umweltbericht, Erschließungsplanung. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 090110 „Räumliche Planung und Entwicklung“ zur Verfügung bzw. wurden als neue Ansätze für 2018 aufgenommen.