Betreff
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren für das Jahr 2010
- Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten für die Einrichtung in der Breidenhofer Str. 1
- Antrag des Waldorfkindergarten Haan e.V. für die Einrichtung in der Friedrichstr. 54
Vorlage
51/042/2009
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die

 

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinderta­geseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

 

in Kraft gesetzt (siehe Anlage 1). Die Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.

 

Nach Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3. der Richtlinien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist (ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesigen Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für die Bewilligung zuständig.

 

Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune) einzusetzen (regelmäßig die Differenz zwi­schen Zuwendung und den tatsächlichen Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzie­rung des Eigenanteils eingesetzt werden. Der zu leistende Eigenanteil kann an den Letztempfänger (freier Träger) „weiter gegeben“ werden.

 

Förderanträge für das Jahr 2010 sind bis zum 30.06.2009 an das Landesjugendamt zu richten.

 

 

Erläuterungen zu den Anträgen:

 

 

a)    Kindertageseinrichtung Breidenhofer Str. 1:

 

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils 20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c sowie 20 Plätze in Gruppentyp III c beschlossen (Kindergartenjahr 2008/2009: jeweils 10 Plätze in Gruppentypen I b und I c, 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c).

Der Träger beantragt für 12 zusätzliche U 3-Plätze nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungskosten. Nach Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu  90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz. Gefördert werden max. 240.000 EUR, die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen 258.680 EUR. (Förderantrag: Siehe Anlage 2.1)

 

Mit Schreiben vom 25.05.2009 (siehe Anlage 2.2) beantragt der Träger die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt. Die telefonische Nachfrage ergab, dass sich dieser Antrag auf die Gesamtkosten bezieht (= 25.868 EUR).

 

 

b)    Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54:

 

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils 8Plätze in Gruppentyp II a und 7 Plätze in Gruppentyp III a beschlossen (Kindergartenjahr 2008/2009: 7 Plätze in Gruppentyp II a.

Der Träger beantragt für 8 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungskosten. Nach Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu  90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz.

 

Für die Gesamtmaßnahme entstehen lt. Antrag (siehe Anlage 3) Gesamtkosten in Höhe von 76.846,65 EUR, die Kosten bleiben somit im Rahmen des Höchstförderbetrages.

 

Mit dem Förderantrag (sieh Ziff. 4.2) beantragt der Träger die Übernahme des 10igen Eigenanteils in Höhe von 7.684,66 EUR durch die Stadt.

 

 

 

Die den beiden Maßnahmen zu Grunde liegenden Raumprogramme sind im Hinblick auf den weiteren Ausbau der U 3-Betreuung erforderlich und mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

Beide Maßnahmen entsprechen dem vom Rat am 31.03.2009 beschlossenen Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2009/2010 bzw. bewegen sich innerhalb der vom Rat am 17.02.2009 beschlossenen Ausbauplanung der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013.

 

 

Hinweis:

Zwei weitere Förderanträge (Evang.-reform. Kirchengemeinde Gruiten und Arbeiterwohlfahrt gGmbH), die kurzfristig hier eingehen sollen, sind angekündigt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) fristgerecht bis zum 30.06.2009 Förderanträge für das Jahr 2010 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für die

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 240.000 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in der Höhe von 76.846,65 EUR.

 

2.    Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag zu den unter 1. des Beschlussentwurfs aufgeführ­ten Zuwendungsanträ­gen unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel (z. B. GTK-Rücklage) zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigenanteile) für die

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 25.868,00 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54  in Höhe von 7.684,66 EUR.

 

Finanz. Auswirkung:

 

 rd. 33.552,66 EUR