- Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten für die Einrichtung in der Breidenhofer St r. 1
- Anträge des Waldorfkindergarten Haan e.V. für die Einrichtungen in der Friedrichstr. 54
und Parkstr. 29
- Anträge der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann für die Einrichtungen Am Bandenfeld 110,
Bollenberger Busch 29, Käthe-Kollwitz-Str. 1
Sachverhalt:
Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen,
Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die
Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
in Kraft gesetzt (siehe Anlage 1). Die
Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.
Nach
Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch
das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3.
der Richtlinien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist
(ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der
Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der
Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesigen
Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für
die Bewilligung zuständig.
Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune)
einzusetzen (regelmäßig die Differenz zwischen Zuwendung und den tatsächlichen
Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzierung des Eigenanteils
eingesetzt werden. Der zu leistende Eigenanteil kann an den Letztempfänger
(freier Träger) „weiter gegeben“ werden.
Aus Nr. 6.2.2 der Förderrichtlinien ergibt sich, dass
Förderanträge für das Jahr 2010 sind bis zum 30.06.2009 an das Landesjugendamt
zu richten sind. Nach einer inzwischen hier vorliegenden Mitteilung des
Landesjugendamtes vom 29.05.2009 stellt der 30.06. eines Jahres keine Ausschlussfrist
für die Übersendung neuer U 3-Anträge (mehr) dar.
Das „Gesamtpaket“ der Förderanträge wurde (vor dem
Hintergrund der in der Förderrichtlinie genannten Frist 30.06.) dem Rat für die
Sitzung am 23.06.2009 zur Beschlussfassung vorgelegt. Vor dem Hintergrund,
dass der Rat in anderen Angelegenheiten sich auf eine Sondersitzung am
11.08.2009 verständigte und der 30.06. für die Antragstellung nicht mehr als
Ausschlussfrist zu betrachten ist, verständigte sich der Rat auf Vertagung der
Angelegenheit in die Sondersitzung mit Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.
Von der Vertagung ausgenommen und vom Rat am
23.06.2009 beschlossen wurde die von der Evang.-reform. Kirchengemeinde
Gruiten für die Kindertageseinrichtung im Heinhauser Weg 8 beantragte Maßnahme.
Die Beschlussfassung war dringlich, da im Hinblick auf die Bedarfslage in
Gruiten ein vorzeitiger Baubeginn (vor Mittelzuweisung durch das Land)
beabsichtigt ist - hier sind noch Klärungen mit dem Land erforderlich - und
dann eine Vorfinanzierung durch die Stadt erforderlich wird. Die Darstellung
der Maßnahme bzw. die Antragsunterlagen sind zur Kenntnis beigefügt.
Erläuterungen zu den Anträgen:
a) Kindertageseinrichtung
Breidenhofer Str. 1 (Anlage 2):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils
20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c sowie 20 Plätze in Gruppentyp III c
beschlossen (Kindergartenjahr 2008/2009: jeweils 10 Plätze in Gruppentypen I b
und I c, 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c).
Der Träger
beantragt für 12 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff.
2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten
Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungskosten. Nach Ziff.
4.4.1 / 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu
90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz. Gefördert werden
max. 240.000 EUR, die Kosten der Gesamtmaßnahme betragen 256.680 EUR.
(Förderantrag: Siehe Anlage 2.1)
Mit
Schreiben vom 25.05.2009 (siehe Anlage 2.2) beantragt der Träger die
Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt. Die Nachfrage ergab, dass
dieser Antrag sich auf die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils des
förderfähigen Aufwands sowie auf die Übernahme des nicht förderfähigen Aufwands
bezieht (= 40.680 EUR).
b) Kindertageseinrichtung
in der Friedrichstr. 54 (Anlage 3):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils
8Plätze in Gruppentyp II a und 7 Plätze in Gruppentyp III a beschlossen
(Kindergartenjahr 2008/2009: 7 Plätze in Gruppentyp II a.
Der Träger
beantragt für 8 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff.
2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten
Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungskosten. Nach Ziff. 4.4.1
/ 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu
90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz.
Für die
Gesamtmaßnahme entstehen lt. Antrag Gesamtkosten in Höhe von 76.846,65 EUR, die
Kosten bleiben somit im Rahmen des Höchstförderbetrages.
Mit dem
Förderantrag (sieh Ziff. 4.2) beantragt der Träger die Übernahme des 10igen
Eigenanteils in Höhe von 7.684,66 EUR durch die Stadt.
Die mit
Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von
2.088,50 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in
den jetzt vorliegenden Antrag ein.
c) Kindertageseinrichtung
in der Parkstr. 29 (Anlage 4):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 25
Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c beschlossen
(entspricht dem Kindergartenjahr 2008/2009). Mit der beabsichtigten Maßnahme
soll durch eine Gruppenumwandlung die Möglichkeit zur Aufnahme von 6 U
3-Kindern geschaffen werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der
Richtlinien. Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils
durch die Stadt.
Die
abschließende und verbindliche Abstimmung mit dem Landesjugendamt soll in Kürze
erfolgen. Hiernach kann es noch zu Veränderungen in der Kostendarstellung kommen.
d) Kindertageseinrichtung
Am Bandenfeld 110 (Anlage 5):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 20
Plätze in Gruppentyp I b und 40 Plätze in Gruppentyp I c beschlossen
(entspricht dem Kindergartenjahr 2008/2009). Die Kapazität von zur Zeit bis zu
18 U 3-Plätzen soll auf 22 Plätze ausgebaut werden. Die Maßnahme liegt im
Förderrahmen der Richtlinien. Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen
Eigenanteils durch die Stadt.
Die mit
Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von
17.492,20 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in
den jetzt vorliegenden Antrag ein.
e) Kindertageseinrichtung
Bollenberger Busch 29 (Anlage 6):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 15
Plätze in Gruppentyp I c (davon 2 U 3-Plätze integrativ), 12 Plätze in
Gruppentyp III a, 13 Plätze in Gruppentyp III b und 50 Plätze in Gruppentyp
IIII c beschlossen (Kindergartenjahr 2008/2009: 12 bzw. 13 Plätze in
Gruppentyp III a bzw. III b und 65 Plätze in Gruppentyp III c; insgesamt 15
Plätze Ü 3 integrativ).
Die bisher
beschlossen 4 U 3-Plätze sollen durch entsprechende Gruppenumwandlungen auf 14
Plätze erhöht werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtlinien. Der
Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt.
f) Kindertageseinrichtung
Käthe-Kollwitz-Str. 1 (Anlage 7):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 5 Plätze
in Gruppentyp I b, 15 Plätze in Gruppentyp I c, 10 Plätze in Gruppentyp II c,
25 Plätze in Gruppentyp III b und 35 Plätze in Gruppentyp IIII c (insges. 5
Plätze Ü 3 integrativ) beschlossen (entspricht dem Kindergartenjahr
2008/2009).
Die bisher
beschlossen 15 U 3-Plätze sollen durch entsprechende Gruppenumwandlungen auf
26 Plätze erhöht werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtlinien.
Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt.
Die mit
Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von
7.008,50 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in
den jetzt vorliegenden Antrag ein.
Nachrichtlich:
Kindertageseinrichtung
Heinhauser Weg 8 (Anlage 8):
Mit
Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils
20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c, 10 Plätze in Gruppentyp II c, 25
Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c (insges. 95
Plätze) gebildet (Kindergartenjahr 2008/2009: jeweils 20 Plätze in den
Gruppentypen I b und I c, 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in
Gruppentyp III c (insges. 85 Plätze)). Die 10 zusätzlichen U 3-Plätze entstehen
durch Herrichtung und Nutzung der früheren Horträumlichkeiten (Dependance).
Die Gesamtmaßnahme bzw. das Raumprogramm dient dazu, zur Aufnahme von bis zu 28
U 3-Kindern vorbereitet zu werden. Gegenüber der aktuellen Beschlusslage für
das Kindergartenjahr 2009/2010 bedeutet dies, in der Weiterentwicklung
zusätzlich 6 U 3-Kinder aufnehmen zu können.
Mit
Beschluss des Rates am 11.11.2008 wurden bereits zwei Förderanträge in Höhe von
18.700 EUR für das Jahr 2008 und in Höhe von 10.600 EUR für das Jahr 2009 auf
den Weg gebracht (siehe Vorlage 51/001/2008). Diese beiden Anträge sind bisher
durch das Landesjugendamt nicht beschieden. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag
werden die bereits gestellten Anträge zurück gezogen, die Maßnahmen fließen in
den aktuellen Antrag ein. Das Landesjugendamt erklärte hierzu, dieses
Verfahren beinhalte durchaus die Möglichkeit, noch in 2009 eine anteilige
Bewilligung und Mittelzuweisung zu kommen.
Der 10
%ige Eigenanteil sowie nicht förderfähiger Aufwand verbleiben beim Träger (Inanspruchnahme
noch vorhandener GTK-Rücklage).
Auf Grund
einer ersten überschläglichen Kostenschätzung wurden im Haushalt 2009 bei
Produkt 060 110 als Aufwand 180.000 EUR und als Ertrag (Landeszuschuss) 162.000
EUR veranschlagt. Seitens des Trägers wurde zum damaligen Zeitpunkt dargestellt,
dass im Zusammenhang mit dem beim Land zu beantragenden vorzeitigen Baubeginn
und der zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartenden Landeszuweisung eine
Vorfinanzierung durch die Stadt für mehrere Monate in Umfang von rd. 70.000 EUR
erfolgen müsste. Eine entsprechende Unterlage wurde von der Verwaltung zur
Etatberatung vorgelegt.
Nach der
Konkretisierung des Aufwands (Kosten der Gesamtmaßnahme: rd. 465.000 EUR) und
des Maßnahmenbeginns (beabsichtigter vorzeitiger Baubeginn Mitte Oktober
2009; Fertigstellung bis möglichst
Anfang April 2010) wird lt. Auskunft des Trägers mit einem Bedarf zur Vorfinanzierung
in Höhe von insgesamt 170.000 EUR zu rechnen sein. Dieser Bedarf verringert
sich um eventuell noch in 2009 ausgezahlte Landesmittel. Der Träger sieht sich
in der Lage, weitergehende Vorfinanzierung sicher zu stellen.
Auf Grund
der für 2009 erfolgten Etatisierung steht ein ausreichender Haushaltsansatz für
eine Vorfinanzierung zur Verfügung. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit auf
die zuständigen Gremien zugehen, sobald das weitere Verfahren mit dem
Landesjugendamt abgestimmt ist bzw. Entscheidungen von dort vorliegen.
Die beantragten Maßnahmen sind in den vergangenen
Monaten intensiv bzw. weitestgehend mit dem Landesjugendamt (Heimaufsicht)
jeweils vor Ort besprochen und durch die Träger beim Landesjugendamt mit den entsprechenden Unterlagen abgestimmt
worden.
Die Maßnahmen beinhalten das vom Rat am 31.03.2009
beschlossene U 3-Betreuungsangebot für das Kindergartenjahr 2009/2010. Die in
den Maßnahmenpaketen enthaltenen neu zu schaffenden U 3-Plätze bewegen sich
innerhalb der vom Rat am 17.02.2009 beschlossenen Ausbauplanung
(Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013).
Sofern
Förderanträge sich auf bereits vorhandene bzw. ab dem Kindergartenjahr 2009/2010
beschlossene U 3-Plätze beziehen, handelt es sich um das Nachvollziehen des vom
Landesjugendamt für die Betreuung von Kinder unter 3 Jahren geforderten
Raumprogramms bzw. der erforderlichen Ausstattungen.
Hinsichtlich
der in den Förderanträgen gegenüber der Beschlusslage über die Betreuungsplätze
im Kindergartenjahr 2009/2010 dargestellten zusätzlichen Betreuungsplätze für
Kinder unter 3 Jahren (regelmäßig durch Umwandlungen vorhandener Gruppen zu
schaffen) obliegt der Zeitpunkt der Bereitstellung dieses Betreuungsangebots
der jährlichen Jugendhilfeplanung. Aussagen über die Zeitpunkte der
Bewilligungen durch das Land und somit der Maßnahmendurchführungen sind nicht
möglich.
Die
Durchführung der Maßnahmen ist abhängig von einer Mittelbewilligung und Mittelzuweisung
durch das Land. Hiervon ausgenommen hinsichtlich der Mittelzuweisung wird die
Maßnahme der evang.-reform. Kirchengemeinde Gruiten bei Zustimmung des Landes
zum vorzeitigen Baubeginn im Hinblick auf die in den zuständigen politischen
Gremien wiederholt diskutierte besondere Situation in Gruiten (Stichwort:
Neubaugebiet Hasenhaus). Hinsichtlich des Zeitpunktes der Nutzung von
zusätzlich geschaffenen U 3-Plätzen und damit der Veränderung der
Angebotsstrukturen in den Einrichtungen (z. B. Gruppenumwandlungen) besteht
auch eine Abhängigkeit von dem jährlich durch dass Land zugewiesenen U
3-Kontingent.
Nach Auskunft des Landes wird der Zeitpunkt der
Maßnahmen zur Schaffung von U 3-Plätzen in keiner Abhängigkeit zum Zeitpunkt
der entsprechenden Nutzung gesehen.
Die erforderlichen zusätzlichen bzw. zu verändernden
haushaltsmäßigen Veranschlagungen erfolgen für das Haushaltsjahr 2010. Sofern
durch die Bewilligungsbehörde Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt beschieden
werden, erfolgt zu gegebener Zeit das haushaltsmäßige Nachvollziehen.
Im
Zuge der Ausbauplanung bis 2013 (siehe Rat 17.02.2009; Vorlage 51/024/2009)
wurde ein dem Land zu meldender Mittelbedarf in Höhe von rd. 1,25 Mio. EUR
ermittelt. Der Bedarf an Betreuungsplätzen wurde mit insgesamt 284 Plätzen,
davon rd. 200 Plätze in Einrichtungen, festgestellt. Mit den nunmehr insgesamt
vorliegenden Anträgen entsteht ein Zuwendungsbedarf (Landesmittel) in Höhe von
insgesamt rd. 1,75 Mio. EUR. Der städtische Aufwand beträgt für alle bisher
beantragten Maßnahmen rd. 147.630 EUR.
Der
zunächst ermittelte Finanzbedarf (Landeszuwendungen) wird bereits deutlich überschritten.
Dies ergibt sich insbesondere aus den Besichtigungen und Gesprächen durch bzw.
mit dem Landesjugendamt in den Einrichtungen in den zurückliegenden Monaten.
Hierdurch wurden die erforderlichen Raumprogramme und Ausstattungsbedarfe auch
für die bereits bestehenden U 3-Plätze / -Gruppen deutlich und festgelegt. Die
Verwaltung wird auf der Basis der vom Rat am 17.02.2009 beschlossenen
Ausbauplanung gegenüber dem Land den Mittelbedarf aktualisieren.
Bei
bzw. nach Umsetzung aller beantragten Maßnahmen sind die Haaner Kindertageseinrichtungen
dann darauf vorbereitet, rd. 190 unter Dreijährige aufzunehmen. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung ist dabei der
(aktuelle und künftige) Rechtsanspruch auf Inanspruchnahme eines
Betreuungsplatzes nicht aus den Augen zu verlieren.
Übersicht
über die vorliegenden Anträge mit Auswirkungen
(Siehe Folgeblatt)
Beschlussvorschlag:
„1. Die Verwaltung wird
beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministeriums
für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) fristgerecht
Förderanträge für 2009/2010 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für
die
a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1
in Höhe von 256.680 EUR;
b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in
der Höhe von 76.846,65 EUR.
c) Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe
von 82.450,00 EUR;
d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe
von 369.585,67 EUR;
e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in
Höhe von 199.699,92 EUR;
f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1
in Höhe von 401.050,00 EUR.
2. Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag
zu den unter 1. des Beschlussentwurfs aufgeführten Zuwendungsanträgen unter
dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel (z. B. GTK-Rücklage) zur Verfügung
stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigenanteils) in Höhe von 10
v. H. der nach den unter 1. genannten Richtlinien zuwendungsfähigen Ausgaben
entsprechend der durch das Landesjugendamt erteilten Zuwendungsbescheide. Über
einen ggf. darüber hinausgehend erforderlich werdenden bzw. beantragten
städtischen Zuschuss wird entschieden nach abschließender Prüfung des
entsprechenden Zuwendungsantrags durch das Landesjugendamt.
a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1
in Höhe von 40.680,00 EUR;
b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in Höhe von 7.684,66 EUR.
c) Kindertageseinrichtung
in der Parkstr. 29 in Höhe von 8.245,00 EUR;
d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld
110 in Höhe von 36.958,57 EUR;
e) Kindertageseinrichtung Bollenberger
Busch 29 in Höhe von 19.969,99 EUR;
f) Kindertageseinrichtung in der
Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 40.105,00 EUR.
3. Die
am 11.11.2008 beschlossenen Fördermaßnahmen für die Kindertageseinrichtungen
(Vorlage 51/001/2008)
- Am Bandenfeld 110 (1. a))
- Käthe-Kollwitz-Str. 1 (1. b))
- Heinhauser Weg 8 (1. c))
- Friedrichstr. 54 (1. g))
sind gegenüber dem Land zurück zu ziehen. Die Beschlüsse
zu 1. a), 1. b), 1. c), 1 g), 2. a), 2.
b), 2. c) und 2. g) werden aufgehoben.“
Finanz. Auswirkung:
rd.
154.000 EUR