Betreff
Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
- Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes Haan-Gruiten für die Einrichtung in der Breidenhofer St r. 1
- Anträge des Waldorfkindergarten Haan e.V. für die Einrichtungen in der Friedrichstr. 54
und Parkstr. 29
- Anträge der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann für die Einrichtungen Am Bandenfeld 110,
Bollenberger Busch 29, Käthe-Kollwitz-Str. 1
Vorlage
51/042/2009/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008 – 321-6252.2 – wurden die

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinderta­geseinrich­tungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

in Kraft gesetzt (siehe Anlage 1). Die Richtlinien gelten bis zum 31.12.2013.

Nach Nr. 6.2.1 der Richtlinien ist für Maßnahmen der Träger der Förderantrag durch das örtliche Jugendamt zu stellen, Zuwendungsempfänger ist die Kommune (Nr. 3. der Richtli­nien) als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Zuwendung ist (ggf.) an den Träger weiter zu leiten (Nr. 6.3 der Richtlinien), der Zuwendungsbescheid der Kommune ist (ggf.) mit einer Auflage nach Nr. 5 der Richtlinien zu versehen. Nach Nr. 6.1 der Richtlinien ist für den hiesi­gen Jugendamtsbezirk der Landschaftsverband Rheinland (Landesjugendamt) in Köln für die Bewilligung zuständig.

Nach Nr. 4.5 ist ein Eigenanteil (der Kommune) einzusetzen (regelmäßig die Differenz zwi­schen Zuwendung und den tatsächlichen Kosten). Elternbeiträge dürfen nicht zur Finanzie­rung des Eigenanteils eingesetzt werden. Der zu leistende Eigenanteil kann an den Letztempfänger (freier Träger) „weiter gegeben“ werden.

Aus Nr. 6.2.2 der Förderrichtlinien ergibt sich, dass Förderanträge für das Jahr 2010 sind bis zum 30.06.2009 an das Landesjugendamt zu richten sind. Nach einer inzwischen hier vor­liegenden Mitteilung des Landesjugendamtes vom 29.05.2009 stellt der 30.06. eines Jahres keine Aus­schlussfrist für die Übersendung neuer U 3-Anträge (mehr) dar.

 

Das „Gesamtpaket“ der Förderanträge wurde (vor dem Hintergrund der in der Förderrichtlinie genannten Frist 30.06.) dem Rat für die Sitzung am 23.06.2009 zur Beschlussfassung vor­gelegt. Vor dem Hintergrund, dass der Rat in anderen Angelegenheiten sich auf eine Son­dersitzung am 11.08.2009 verständigte und der 30.06. für die Antragstellung nicht mehr als Ausschlussfrist zu betrachten ist, verständigte sich der Rat auf Vertagung der Angelegenheit in die Sondersitzung mit Vorberatung im Jugendhilfeausschuss.

Von der Vertagung ausgenommen und vom Rat am 23.06.2009 beschlossen wurde die von der Evang.-reform. Kirchenge­meinde Gruiten für die Kindertageseinrichtung im Heinhauser Weg 8 beantragte Maßnahme. Die Beschlussfassung war dringlich, da im Hinblick auf die Bedarfslage in Gruiten ein vorzeitiger Bau­beginn (vor Mittelzuweisung durch das Land) beabsichtigt ist - hier sind noch Klärungen mit dem Land erforderlich - und dann eine Vorfi­nanzierung durch die Stadt erforderlich wird. Die Darstellung der Maßnahme bzw. die Antragsunterlagen sind zur Kenntnis beigefügt.

 

Erläuterungen zu den Anträgen:

 

a)    Kindertageseinrichtung Breidenhofer Str. 1 (Anlage 2):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils 20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c sowie 20 Plätze in Gruppentyp III c beschlossen (Kindergartenjahr 2008/2009: jeweils 10 Plätze in Gruppentypen I b und I c, 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c).

Der Träger beantragt für 12 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungs­kosten. Nach Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu  90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz. Gefördert werden max. 240.000 EUR, die Kosten der Gesamt­maßnahme betragen 256.680 EUR. (Förderantrag: Siehe Anlage 2.1)

Mit Schreiben vom 25.05.2009 (siehe Anlage 2.2) beantragt der Träger die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt. Die Nachfrage ergab, dass dieser Antrag sich auf die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils des förderfähigen Aufwands sowie auf die Übernahme des nicht förderfähigen Aufwands bezieht (= 40.680 EUR).

 

b)    Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 (Anlage 3):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils 8Plätze in Gruppentyp II a und 7 Plätze in Gruppentyp III a beschlossen (Kindergar­tenjahr 2008/2009: 7 Plätze in Gruppentyp II a.

Der Träger beantragt für 8 zusätzliche bzw. bisher nicht geförderte U 3-Plätze nach Ziff. 2.1 bzw. 2.2.2 i. V. m. Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 der eingangs genannten Richtlinien die Förderung der Bau- und Ersteinrichtungskosten. Nach Ziff. 4.4.1 / 4.4.1.1 beträgt die Förderung bis zu  90 v. H. des Höchstbetrages von 20.000 EUR je Platz.

Für die Gesamtmaßnahme entstehen lt. Antrag Gesamtkosten in Höhe von 76.846,65 EUR, die Kosten bleiben somit im Rahmen des Höchstförderbetrages.

Mit dem Förderantrag (sieh Ziff. 4.2) beantragt der Träger die Übernahme des 10igen Eigen­anteils in Höhe von 7.684,66 EUR durch die Stadt.

Die mit Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von 2.088,50 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in den jetzt vorliegenden Antrag ein.

 

c)    Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 (Anlage 4):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c beschlossen (entspricht dem Kindergar­tenjahr 2008/2009). Mit der beabsichtigten Maßnahme soll durch eine Gruppenumwandlung die Möglichkeit zur Aufnahme von 6 U 3-Kindern geschaffen werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtlinien. Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenan­teils durch die Stadt.

Die abschließende und verbindliche Abstimmung mit dem Landesjugendamt soll in Kürze erfolgen. Hiernach kann es noch zu Veränderungen in der Kostendarstellung kommen.

 

d)    Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 (Anlage 5):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 20 Plätze in Gruppentyp I b und 40 Plätze in Gruppentyp I c beschlossen (entspricht dem Kindergarten­jahr 2008/2009). Die Kapazität von zur Zeit bis zu 18 U 3-Plätzen soll auf 22 Plätze ausge­baut werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtlinien. Der Träger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt.

Die mit Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von 17.492,20 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in den jetzt vorliegenden Antrag ein.

 

e)   Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 (Anlage 6):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 15 Plätze in Gruppentyp I c (davon 2 U 3-Plätze integrativ), 12 Plätze in Gruppentyp III a, 13 Plätze in Gruppentyp III b und 50 Plätze in Gruppentyp IIII c beschlossen (Kinder­gartenjahr 2008/2009: 12 bzw. 13 Plätze in Gruppentyp III a bzw. III b und 65 Plätze in Gruppentyp III c; insgesamt 15 Plätze Ü 3 integrativ).

Die bisher beschlossen 4 U 3-Plätze sollen durch entsprechende Gruppenumwandlun­gen auf 14 Plätze erhöht werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtli­nien. Der Trä­ger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt.

 

f)   Kindertageseinrichtung Käthe-Kollwitz-Str. 1 (Anlage 7):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 5 Plätze in Gruppentyp I b, 15 Plätze in Gruppentyp I c, 10 Plätze in Gruppentyp II c, 25 Plätze in Grup­pentyp III b und 35 Plätze in Gruppentyp IIII c (insges. 5 Plätze Ü 3 inte­grativ) beschlossen (entspricht dem Kindergartenjahr 2008/2009).

Die bisher beschlossen 15 U 3-Plätze sollen durch entsprechende Gruppenumwand­lungen auf 26 Plätze erhöht werden. Die Maßnahme liegt im Förderrahmen der Richtli­nien. Der Trä­ger beantragt die Übernahme des 10 %igen Eigenanteils durch die Stadt.

Die mit Ratsbeschluss vom 11.11.2008 auf den Weg gebrachte Maßnahme im Umfang von 7.008,50 EUR wird gegenüber dem Land zurück gezogen, diese Maßnahme fließt in den jetzt vorliegenden Antrag ein.

 

Nachrichtlich:

Kindertageseinrichtung Heinhauser Weg 8 (Anlage 8):

Mit Ratsbeschluss vom 31.03.2009 wurden für das Kindergartenjahr 2009/2010 jeweils 20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c, 10 Plätze in Gruppentyp II c, 25 Plätze in Gruppen­typ III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c (insges. 95 Plätze) gebildet (Kinder­gartenjahr 2008/2009: jeweils 20 Plätze in den Gruppentypen I b und I c, 25 Plätze in Gruppentyp III b und 20 Plätze in Gruppentyp III c (insges. 85 Plätze)). Die 10 zusätzli­chen U 3-Plätze entste­hen durch Herrichtung und Nutzung der früheren Horträumlich­keiten (Dependance). Die Gesamtmaßnahme bzw. das Raumprogramm dient dazu, zur Aufnahme von bis zu 28 U 3-Kindern vorbereitet zu werden. Gegenüber der aktu­ellen Beschlusslage für das Kindergar­tenjahr 2009/2010 bedeutet dies, in der Weiter­entwicklung zusätzlich 6 U 3-Kinder aufneh­men zu können.

Mit Beschluss des Rates am 11.11.2008 wurden bereits zwei Förderanträge in Höhe von 18.700 EUR für das Jahr 2008 und in Höhe von 10.600 EUR für das Jahr 2009 auf den Weg gebracht (siehe Vorlage 51/001/2008). Diese beiden Anträge sind bisher durch das Landes­jugendamt nicht beschieden. Mit dem jetzt vorliegenden Antrag wer­den die bereits gestellten Anträge zurück gezogen, die Maßnahmen fließen in den aktuellen Antrag ein. Das Landes­jugendamt erklärte hierzu, dieses Verfahren beinhalte durchaus die Möglichkeit, noch in 2009 eine anteilige Bewilligung und Mittelzuweisung zu kommen.

Der 10 %ige Eigenanteil sowie nicht förderfähiger Aufwand verbleiben beim Träger (Inan­spruchnahme noch vorhandener GTK-Rücklage).

Auf Grund einer ersten überschläglichen Kostenschätzung wurden im Haushalt 2009 bei Produkt 060 110 als Aufwand 180.000 EUR und als Ertrag (Landeszuschuss) 162.000 EUR veranschlagt. Seitens des Trägers wurde zum damaligen Zeitpunkt dar­gestellt, dass im Zusammenhang mit dem beim Land zu beantragenden vorzeitigen Baubeginn und der zu einem späteren Zeitpunkt zu erwartenden Landeszuweisung eine Vorfinanzierung durch die Stadt für mehrere Monate in Umfang von rd. 70.000 EUR erfolgen müsste. Eine entspre­chende Unterlage wurde von der Verwaltung zur Etatberatung vorgelegt.

Nach der Konkretisierung des Aufwands (Kosten der Gesamtmaßnahme: rd. 465.000 EUR) und des Maßnahmenbeginns (beabsichtigter vorzeitiger Baubeginn Mitte Okto­ber 2009;  Fertigstellung bis möglichst Anfang April 2010) wird lt. Auskunft des Trägers mit einem Bedarf zur Vorfi­nanzierung in Höhe von insgesamt 170.000 EUR zu rechnen sein. Dieser Bedarf verringert sich um eventuell noch in 2009 ausgezahlte Landesmit­tel. Der Träger sieht sich in der Lage, weitergehende Vorfinanzierung sicher zu stellen.

Auf Grund der für 2009 erfolgten Etatisierung steht ein ausreichender Haushaltsansatz für eine Vorfinanzierung zur Verfügung. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit auf die zustän­digen Gremien zugehen, sobald das weitere Verfahren mit dem Landesjugend­amt abge­stimmt ist bzw. Entscheidungen von dort vorliegen.

 

 

Die beantragten Maßnahmen sind in den vergangenen Monaten intensiv bzw. weitestgehend mit dem Landes­jugendamt (Heimaufsicht) jeweils vor Ort besprochen und durch die Träger beim Landesjugendamt  mit den entsprechenden Unterlagen abgestimmt worden.

Die Maßnahmen beinhalten das vom Rat am 31.03.2009 beschlossene U 3-Betreuungsan­gebot für das Kindergartenjahr 2009/2010. Die in den Maßnahmenpaketen enthaltenen neu zu schaffen­den U 3-Plätze bewegen sich innerhalb der vom Rat am 17.02.2009 beschlosse­nen Ausbaupla­nung (Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013).

Sofern Förderanträge sich auf bereits vorhandene bzw. ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 beschlossene U 3-Plätze beziehen, handelt es sich um das Nachvollziehen des vom Lan­desju­gendamt für die Betreuung von Kinder unter 3 Jahren geforderten Raumprogramms bzw. der erforderlichen Ausstattungen.

Hinsichtlich der in den Förderanträgen gegenüber der Beschlusslage über die Betreuungs­plätze im Kindergartenjahr 2009/2010 dargestellten zusätzlichen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren (regelmäßig durch Umwandlungen vorhandener Gruppen zu schaffen) obliegt der Zeitpunkt der Bereitstellung dieses Betreuungsangebots der jährlichen Jugendhilfepla­nung. Aussagen über die Zeitpunkte der Bewilligungen durch das Land und somit der Maß­nahmendurchführungen sind nicht möglich.

Die Durchführung der Maßnahmen ist abhängig von einer Mittelbewilligung und Mittelzuwei­sung durch das Land. Hiervon ausgenommen hinsichtlich der Mittelzuweisung wird die Maß­nahme der evang.-reform. Kirchengemeinde Gruiten bei Zustimmung des Landes zum vor­zeitigen Baubeginn im Hinblick auf die in den zuständigen politischen Gremien wiederholt diskutierte besondere Situa­tion in Gruiten (Stichwort: Neubaugebiet Hasenhaus). Hinsichtlich des Zeitpunktes der Nutzung von zusätzlich geschaffenen U 3-Plätzen und damit der Verän­derung der Angebotsstrukturen in den Einrichtungen (z. B. Gruppenumwandlungen) besteht auch eine Abhängigkeit von dem jährlich durch dass Land zugewiesenen U 3-Kontingent.

Nach Auskunft des Landes wird der Zeitpunkt der Maßnahmen zur Schaffung von U 3-Plät­zen in keiner Abhängigkeit zum Zeitpunkt der entsprechenden Nutzung gesehen.

Die erforderlichen zusätzlichen bzw. zu verändernden haushaltsmäßigen Veranschlagungen erfol­gen für das Haushaltsjahr 2010. Sofern durch die Bewilligungsbehörde Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt beschieden werden, erfolgt zu gegebener Zeit das haushaltsmä­ßige Nachvoll­ziehen.

 

Im Zuge der Ausbauplanung bis 2013 (siehe Rat 17.02.2009; Vorlage 51/024/2009) wurde ein dem Land zu meldender Mittelbedarf in Höhe von rd. 1,25 Mio. EUR ermittelt. Der Bedarf an Betreu­ungsplätzen wurde mit insgesamt 284 Plätzen, davon rd. 200 Plätze in Einrichtun­gen, festgestellt. Mit den nunmehr insgesamt vorliegenden Anträgen entsteht ein Zuwen­dungsbedarf (Landesmittel) in Höhe von insgesamt rd. 1,75 Mio. EUR. Der städtische Auf­wand beträgt für alle bisher beantragten Maßnahmen rd. 147.630 EUR.

Der zunächst ermittelte Finanzbedarf (Landeszuwendungen) wird bereits deutlich über­schritten. Dies ergibt sich insbesondere aus den Besichtigungen und Gesprächen durch bzw. mit dem Lan­desjugendamt in den Einrichtungen in den zurückliegenden Monaten. Hierdurch wurden die erfor­derlichen Raumprogramme und Ausstattungsbedarfe auch für die bereits bestehenden U 3-Plätze / -Gruppen deutlich und festgelegt. Die Verwaltung wird auf der Basis der vom Rat am 17.02.2009 beschlossenen Ausbauplanung gegenüber dem Land den Mittelbedarf aktualisieren.

 

Bei bzw. nach Umsetzung aller beantragten Maßnah­men sind die Haaner Kindertagesein­richtungen dann darauf vorbereitet, rd. 190 unter Dreijährige aufzunehmen. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist dabei der  (aktuelle und künftige) Rechtsan­spruch auf Inanspruch­nahme eines Betreuungsplatzes nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Übersicht

über die vorliegenden Anträge mit Auswirkungen

(Siehe Folgeblatt)

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Die Verwaltung wird beauftragt, nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwen­dungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kinder­tagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (RdErl. des Ministe­riums für Generationen, Familie, Frauen und Integration vom 09.05.2008) fristgerecht Förderan­träge für 2009/2010 an das Landesjugendamt (LVR Köln) zu richten für die

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 256.680 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54 in der Höhe von 76.846,65 EUR.

c) Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe von 82.450,00 EUR;

d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe von 369.585,67 EUR;

e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in Höhe von 199.699,92 EUR;

f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 401.050,00 EUR.

 

 

2.    Die Stadt Haan gewährt den Trägern auf deren Antrag zu den unter 1. des Beschlussent­wurfs aufgeführ­ten Zuwendungsanträ­gen unter dem Vorbehalt, dass keine Eigenmittel (z. B. GTK-Rücklage) zur Verfügung stehen, einen städtischen Zuschuss (Übernahme der Eigenanteils) in Höhe von 10 v. H. der nach den unter 1. genannten Richtlinien zuwendungsfähigen Ausgaben entsprechend der durch das Landesjugendamt erteilten Zuwendungsbescheide. Über einen ggf. darüber hinausgehend erforderlich werdenden bzw. beantragten städtischen Zuschuss wird entschieden nach abschließender Prüfung des entsprechenden Zuwendungsantrags durch das Landesjugendamt.

 

a) Kindertageseinrichtung in der Breidenhofer Str. 1 in Höhe von 40.680,00 EUR;

b) Kindertageseinrichtung in der Friedrichstr. 54  in Höhe von 7.684,66 EUR.

c)      Kindertageseinrichtung in der Parkstr. 29 in Höhe von 8.245,00 EUR;

d) Kindertageseinrichtung Am Bandenfeld 110 in Höhe von 36.958,57 EUR;

e) Kindertageseinrichtung Bollenberger Busch 29 in Höhe von 19.969,99 EUR;

f) Kindertageseinrichtung in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 in Höhe von 40.105,00 EUR.

 

 

3.    Die am 11.11.2008 beschlossenen Fördermaßnahmen für die Kindertageseinrichtungen (Vor­lage 51/001/2008)

- Am Bandenfeld 110 (1. a))

- Käthe-Kollwitz-Str. 1 (1. b))

- Heinhauser Weg 8 (1. c))

- Friedrichstr. 54 (1. g))

sind gegenüber dem Land zurück zu ziehen. Die Beschlüsse zu 1. a), 1. b), 1. c), 1 g),  2. a), 2. b), 2. c) und 2. g) werden aufgehoben.“

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

rd. 154.000 EUR