Betreff
Haushalt / Stellenplan 2018
Einrichtung einer weiteren Stelle in der städtischen Kindertageseinrichtung in Vollzeit
Vorlage
10/131/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die städtische Kindertageseinrichtung hat zum 01.04.2017 am Standort Robert-Koch-Str. 29 den Betrieb aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Schreiben vom 27.03.2017 die Betriebserlaubnis unter folgender Auflage erteilt:

 

„Die im Antrag dargelegten Personalstunden entsprechen während der gesamten Öffnungszeit dem Mindestgebot der personellen Besetzung bzw. überschreiten diese.

Diese Personalstunden sind Grundlage dieser Betriebserlaubnis.

Die personelle Mindestbesetzung ist durchgängig sicherzustellen.“

(siehe Anlage 1)

 

Dies bedeutet, dass diese personelle Mindestbesetzung nie unterschritten werden darf. Dies ist nur zu gewährleisten, wenn man die Personalressource mit einem Aufschlag plant.

Alle zusätzlichen Pauschalen wie U3 Förderung, Sprachförderung, Verfügungspauschale und das dafür eingesetzte Personal zählen nicht zum Mindestpersonal und müssen bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Mit Rückmeldung vom 29.08.2017 (siehe Anlage 2) hat der LVR bei seiner Prüfung festgestellt, dass mit der aktuellen Besetzung die personelle Mindestbesetzung eingehalten wird. Allerdings ist eine weitere Vollzeitkraft erforderlich, um Personalausfall wie Krankheit, Fortbildung, Urlaub zu kompensieren.

D.h., dass ohne eine entsprechende personelle Überschreitung eine durchgängige personelle Mindestbesetzung nicht sichergestellt ist.

 

In der Berechnung des LVR wurde bereits berücksichtigt, dass zwei Mitarbeiterinnen aus der Verwaltung (Aufgaben: Frühe Hilfen und Babybegrüßung) als Aushilfe in der städtischen Kita temporär eingesetzt wurden. Beide Kolleginnen sind inzwischen wieder in ihrem Aufgabengebiet tätig. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kann nun erneut die personelle Mindestbesetzung nicht eingehalten werden, so dass wieder auf personelle Ressourcen außerhalb der städtischen Kita zurückgegriffen werden muss. Um den Personalausfall kurzfristig zu kompensieren wurde eine Erzieherin befristet eingestellt.

Aufgrund des Fachkräftemangels bei den Erziehern / Erzieherinnen ist jedoch nicht sicher, ob befristete Arbeitsverträge künftig noch möglich sind.

 

Um einen ordnungsgemäßen Betrieb der städt. Kita sicherstellen zu können, ist eine weitere Vollzeitstelle Erzieher/Erzieherin erforderlich.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteils von 1,0 in der städtischen Kindertageseinrichtung (Erzieher/-in, EG S8a)  im Stellenplan 2018 zu.

Finanz. Auswirkung:

 

48.200 € pro Haushaltsjahr (zzgl. künftige Tarifsteigerungen)