Sachverhalt:

Die Lärmaktionsplanung der Stadt Haan, Stufe 2 ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 28.09.2017 auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. 61/191/2017 beraten worden.

 

Die Prüfergebnisse in den Anlagen 1a und 1b und der zum Beschluss anstehende Lärmaktionsplan, Stufe 2 in Anlage 2 wurden im Nachgang der Sitzung geändert.

 

Entsprechend des Beratungsergebnisses wurde erklärt, warum die Kreis- und Gemeindestraßen nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind.[1] In Bezug auf die A 46 wurde auch der Einbau von - umgangsprachlich als Flüsterasphalt bezeichnetem - lärmoptimiertem bzw. offenporigem Asphalt in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Für die A 46 wurde zudem die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 120 auf 100 km/h für die Tagzeit zwischen 06.00 Uhr - 22.00 Uhr ergänzt.[2] Das Prüfergebnis durch die Verwaltung wurde entsprechend angepasst und redaktionell geändert.

 

 



[1] siehe Kapitel 2.1 „Untersuchungsgebiet“ auf Seite 8 des Lärmaktionsplans

 

[2] siehe Maßnahmensteckbrief A46 auf den Seiten 33, 34 des Lärmaktionsplans

Beschlussvorschlag:

„1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Lärmaktionsplan, Stufe 2, gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 06.10.2017 wird beschlossen.“