hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen
Beschluss des Lärmaktionsplans
Sachverhalt:
Die Lärmaktionsplanung der Stadt Haan, Stufe 2 ist im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 28.09.2017 auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. 61/191/2017 beraten worden.
Die Prüfergebnisse in den Anlagen
1a und 1b und der zum Beschluss anstehende Lärmaktionsplan, Stufe 2 in Anlage 2
wurden im Nachgang der Sitzung geändert.
Entsprechend
des Beratungsergebnisses wurde erklärt, warum die Kreis- und Gemeindestraßen
nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind.[1] In Bezug
auf die A 46 wurde auch der Einbau von - umgangsprachlich als Flüsterasphalt
bezeichnetem - lärmoptimiertem bzw. offenporigem Asphalt in den
Lärmaktionsplan aufgenommen. Für die A 46 wurde zudem die Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 120 auf 100 km/h für die Tagzeit zwischen 06.00 Uhr - 22.00 Uhr ergänzt.[2]
Das Prüfergebnis durch die Verwaltung wurde entsprechend angepasst und
redaktionell geändert.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Lärmaktionsplan, Stufe 2, gem. § 47d BImSchG in der Fassung vom 06.10.2017 wird beschlossen.“