Sachverhalt:
Die städtische Kindertageseinrichtung hat zum 01.04.2017 am Standort Robert-
Koch-Str-29 aufgenommen. Der Landschaftsverband Rheinland hat mit Schreiben
vom 27.03.2017 die Betriebserlaubnis unter folgender Auflage erteilt:
„Die im Antrag dargelegten
Personalstunden entsprechen während der gesamten
Öffnungszeit dem Mindestgebot der
personellen Besetzung bzw. überschreiten
diese.
Diese Personalstunden sind
Grundlage dieser Betriebserlaubnis. Die personelle
Mindestbesetzung ist durchgängig
sicherzustellen.“
Die Finanzierung der Teilzeitstelle erfolgt kostenneutrag über den Posten der
Verfügungspauschale mit 8.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt der Einrichtung eines zusätzlichen Stellenanteiles
von 0,5 in der städt. Kindertageseinrichtung (Hauswirtschaftskraft mit 20,0
Wochenstunden) im Stellenplan 2018 zu.