Betreff
Einrichtung einer Stelle in Teilzeit für den hauswirtschaftlichen Bereich in der städtischen Kindertageseinrichtung
hier: Anfrage aus dem Jugendhilfeausschuss am 16.11.2017
Vorlage
51/003/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Bisheriger Beratungsverlauf

Die Drucksache 51/003/2017 zur Einrichtung einer Teilzeitstelle EG 1 / 20 Std für den hauswirtschaftlichen Bereich in der städtischen Kindertageseinrichtung Bollenberg wurde am 14.11.2017 als Tischvorlage in den UAOPC eingebracht und an den JHA mit Einzelfragen am 16.11.2017 verwiesen. Diese betrafen im Wesentlichen die Finanzierung der Personalkosten durch das Essensgeld.

Die Verwaltung hat in der Sitzung des JHA die finanziellen Eckpunkte aufgezeigt. Hierzu wurden noch ergänzende Informationen gewünscht, die mit den nachstehenden Ausführungen beantwortet werden.

 

2.    Personalkosten

Die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten für eine Teilzeitkraft mit der Eingruppierung EG 1 / 20 Std belaufen sich auf rund 14.500 €. Diese Kostendarstellung ist stellenbezogen und berücksichtigt nicht das derzeitige Beschäftigungsverhältnis der geringfügig Beschäftigten, die bereits in der Alleestraße (zweigruppige Einrichtung) hierfür eingesetzt war.

 

3.    Essensgeld

Die Stadt Haan vereinnahmt jährlich voraussichtlich 42.815 € (Hochrechnung für 2018). Dem stehen Aufwendungen für den Bezug des Mittagessens / Getränke in Höhe von 39.323 € gegenüber. Der verbleibende Differenzbetrag wird wie mit einem Gebührenhaushalt  vergleichbar den weiteren Aufwendungen / Hauswirtschaftskraft zugerechnet. Hiervon unabhängig ist – wie bei den Gebührenhaushalten - bei den jeweiligen Produkten die Personalaufwendung auszuweisen. Dies ist bezogen auf diese Stelle noch nicht erfolgt, da diese Stellenvorlage EG 1 / 20 Std Teilzeit nach Erstellung des Haushaltsplanentwurf 2018 aufgrund aktueller Erkenntnisse / arbeitsrechtliche Vorgaben erstellt wurde.

 

4.    Essensgeld / rechtlicher Hintergrund (KiBiz)

Gemäß § 23 Abs. (4) KiBiz kann jeder Träger einer Kindertageseinrichtung ein Entgelt für Mahlzeiten erheben. Nach telefonischer Rücksprache mit Fr. Hennings vom LVR (Teamleiterin im Bereich Betriebskosten) am 20.11.2017 gibt es keine weitere Regelung bezüglich der Höhe oder Verwendung in KiBiz. Hieraus folgt, dass die Träger außerhalb von KiBiz die „Hoheit“ haben, die Höhe und die Verwendung selber zu bestimmen. Die Stadt Haan hat derzeitig keine Kenntnisse über die Höhe der Beiträge zu Mahlzeiten in den Kindertageseinrichtungen anderer Träger.