Betreff
Satzung der Stadt Haan über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage (Abwassergebührensatzung) und Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Jahre 2018 und 2019
Vorlage
60/036/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Anlass der Vorlage

Die Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung  „Abwasserbeseitigung” sind durch Satzung für die Jahre 2018/2019 neu festzusetzen. Grundlage für die Festsetzung ist die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung.

 

Veränderungen

Nachdem das Ordnungsamt die Strukturen der Gebührenkalkulationen vereinheitlicht hat, hat das Bauverwaltungsamt alle Kalkulationen ebenfalls an diese Strukturen angepasst. Die Vorteile werden damit auf weitere wesentliche Gebührensatzungen übertragen, übergreifend für alle Gebührenkalkulationen wird die Orientierung erleichtert und eine Vergleichbarkeit ermöglicht. Aus diesem Grund und da die Kalkulation und Abrechnung durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft wird, verzichtet die Verwaltung auf eine vergleichende Darstellung (Synopse) sowie eine detaillierte Erläuterung der Veranschlagungen, soweit die Veränderungen nur auf „preislichen“ Anpassungen beruhen (siehe Gebührenbedarfsberechnungen des Ordnungsamtes, z.B. SV 32-2/051/2017).

 

Betriebskostenabrechnungen

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Satzung lag noch keine Abrechnung der Betriebskosten des Jahres 2016 vor. Zukünftig wird im Rahmen der Kalkulationen auch über die Betriebskostenabrechnungen informiert und die Entwicklung der Über- bzw. Unterdeckungen aufgezeigt.

 

Gebührenkalkulation 2018 und 2019 (Anlage 2)

Die mit vorangegangener Sitzungsvorlage 60/032/2017 dargestellten Änderungen wurden berücksichtigt.

 

Durch den Ansatz von Überdeckungen aus Vorjahren (154.342,62 EUR) und Unterdeckungen aus Vorjahren (146.613,55 EUR) neutralisieren sich diese Positionen und haben keine nennenswerten Auswirkungen auf die Gebühren. Die Bescheide des BRW für 2018 liegen bereits vor, so dass diese Daten aktuell sind, für das Jahr 2019 wurde mit einer 2,5%-igen Steigerung der an den BRW zu zahlenden Beiträge gerechnet.

 

Satzung

Die neue Satzung tritt nach abschließender Beratung im Rat am 12.12.2017 am 01.01.2018 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Haan über die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.