hier: 1. Ergänzung
Sachverhalt:
Änderungen, welche aufgrund der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt erforderlich werden, werden in die Gebührenkalkulationen aufgenommen und notwendige Satzungsänderungen vorlegt.
Änderungen haben sich bei den kalkulatorischen Zinsen ergeben, da hier Vorjahreswerte aus der Anlagenbuchhaltung angesetzt wurden. Die Korrektur ist in der Kalkulation Abwasser im Pkt. 1.33 vorgenommen worden (Anlage 2).
Durch die Änderung ergibt sich für die Normalkunden beim Schmutzwasser eine Gebühr in Höhe von 2,26 Euro (vorher 2,25 Euro), Die weiteren Gebühren bleiben unverändert. (Anlage 1).
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Stadt Haan über die 5. Änderung der Satzung über die
Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Abwasseranlage wird
in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.