Sachverhalt:
Durch den Eigentümer der Flurstücke 1485,
1481, 1482, Flur 18, Gemarkung Haan ist mit Schreiben vom 04.12.2017 der Antrag
gestellt worden, den Bebauungsplan Nr. 54a dahingehend zu ändern, dass der Bau
eines weiteren Wohngebäudes mit drei bis vier Wohneinheiten möglichst mit einer
Erschließung über die Straße Becherbanden ermöglicht wird (s. Anlage1).
1. Bestandssituation und bestehendes
Planungsrecht
Die Grundstücke des Antragstellers liegen in
Haan Ost, am östlichen Ende der Straße Becherbanden. Das Flurstück 1485 reicht
bis zur Kampstraße und ist hier bereits bebaut (Gebäude Kampstraße 93). Die
restlichen Grundstücke bzw. Grundstücksteile werden derzeit als Gartenflächen
genutzt. Die Umgebung ist im Wesentlichen durch eine Ein- und Zweifamilienhausbebauung
geprägt. Nördlich der betroffenen Flurstücke schließt sich die Fläche des
städtischen Kleinkinderspielplatzes Becherbanden an (s. Anlage 2).
Die für eine Neubebauung angedachten
Grundstücksteile liegen im Geltungsbereich des seit 1977 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 54a der Stadt Haan, der im Jahr 1981 durch seine 2.
Änderung in diesem Bereich geändert wurde. Durch die 2. Änderung wurde die ehemals
in diesem Bereich vorhandene Festsetzung einer öffentlichen Spielplatzfläche
C aufgegeben und stattdessen
nicht-überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Im Gegenzug wurde stattdessen
die nördlich angrenzende Spielplatzfläche nach Osten erweitert (s. Anlage 3).
Angrenzend an die Flächen des Antragstellers
setzt der Bebauungsplan Nr. 54a im Westen, Norden und Osten Reine Wohngebiete
(WR) mit einer GRZ (Grundflächenzahl) von 0,4 und einer GFZ
(Geschossflächenzahl) von 0,7 fest. Die Dächer sind als Satteldach mit einer
Dachneigung von 18-22° auszuführen, es sind II-geschossige Baukörper zulässig.
Die südlich entlang der Kampstraße festgesetzte Bebauung ist hingegen als
Allgemeines Wohngebiet (WA) ebenfalls mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von
0.7 festgesetzt. Ebenfalls sind nur Satteldächer mit einer Neigung von max. 30°
sowie II-geschossige Baukörper zulässig.
2. Beschlussempfehlung
Im Spielflächenleitplan der Stadt Haan 2025
wird empfohlen, die öffentliche Spielplatzfläche C Becherbanden aufzugeben, da
diese nur noch eine geringe Spielfunktion aufweist und wesentlich attraktivere
und neuere Anlagen in unmittelbarer Nähe im Haaner Bachtal zu finden sind. Es
wird vorgeschlagen die Fläche als Grünanlage umzunutzen oder die ca. 1,3 ha
große Fläche durch eine Änderung des Bebauungsplanes einer baulichen Nutzung
zuzuführen (s. Anlage 4). Die Spielgeräte wurden zwischenzeitlich bis auf ein Spielhäuschen
abgebaut.
Im Zusammenhang mit der Anfrage des
Antragstellers ergibt sich hieraus die Möglichkeit, eine maßvolle
Innenverdichtung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zur Deckung der
bestehenden Bedarfe im Bereich des Eigenheimbaues umzusetzen. Die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit 3-4 Wohneinheiten, wie vom Antragsteller
vorgeschlagen, wird aufgrund der wesentlichen Vorprägung des Gebietes durch
Einfamilienhäuser und aufgrund der gegebenen Grundstücksgrößen nicht gesehen.
Bedingt durch das bestehende umfangreiche
Planungsprogramm des Sachgebietes Stadtentwicklung kann diese Planung jedoch
nicht prioritär erarbeitet werden. Der Antragsteller ist soweit möglich,
anteilig an den anfallenden Planungskosten zu beteiligen.
Es wird daher empfohlen, die Verwaltung zu
beauftragen, Planungsvarianten für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr.
54a, 2. Änderung zur Errichtung von Einzel- und/oder Doppelhäusern im Bereich
des Spielplatzes Becherbanden und der vom Antragsteller genannten Flurstücke zu
erarbeiten und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, Planungsvarianten für eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54a, 2. Änderung zur Errichtung von Einzel- und/oder Doppelhäusern im Bereich des Spielplatzes Becherbanden und der Flurstücke 1481, 1482 und 1485 (teilw.), Flur 18, Gemarkung Haan zu erstellen und einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.“