Betreff
Bauvorhaben: Straßenausbau Schillerstraße
Vorlage
66/050/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Dezember die Sanierung der Schillerstraße für 2019 beschlossen. 2018 sollen nun sowohl die Planung, als auch die Vorarbeiten durchgeführt werden.

Die Verwaltung möchte dem Ausschuss eine Übersicht über den geplanten Ablauf geben und die entscheidenden Eckpunkte zur Diskussion stellen.

 

Die Schillerstraße verläuft auf der Nord-Süd-Achse von der Dieker Straße zur Kaiserstraße und bildet somit eine Verbindung der K16 und B228. Ihre Länge beträgt etwa 370 Meter bei einer mittleren Breite von etwa 13 Metern. Diese setzt sich zusammen aus je 1,75 m Gehweg, je 1,75 m Grünstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,00 m. In die Schillerstraße münden nur zwei Straßen, die Körner Straße und die Talstraße, beide aus westlicher Richtung. In der nördlichen Hälfte kreuzt die Schillerstraße außerdem noch das Sandbachtal.

Zwischen Fahrbahn und Gehweg stehen im Grünstreifen beidseitig große Bäume, diese verleihen der Straße ihren Alleecharakter. Das Parken ist momentan in markierten Abschnitten auf der Fahrbahn erlaubt. Die Buslinien O1 und 792 werden in beide Richtungen über die Schillerstraße geführt.

 

Der Ablauf sieht vor, die Planung im Frühjahr 2018 an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Währenddessen laufen die vorbereitenden Maßnahmen, wie die Untersuchungen des Kanals und der Grundstücksanschlussleitungen, die Bestandsvermessung, sowie die Koordinierungsarbeiten mit den Versorgern.

Die Verwaltung beabsichtigt, bereits im Vorfeld mit dem Fachausschuss folgende grundsätzlichen Punkte abzuklären, um anschließend mit dem zukünftigen Ingenieurbüro konkrete Planungsvarianten auszuarbeiten:

 

1.    Alleebäume

2.    Fahrbahnbreite

3.    Buslinien

4.    Parken

5.    Kreuzung mit dem Sandbachtal

6.    Gehwegbreite

 

 

zu 1. Alleebäume

Die Bäume sind, ähnlich wie auch schon  2014 in der Königsstraße, bis an die Bordsteine heran gewachsen und drücken diese hoch, in der Anlage 1 befinden sich als Beispiel aktuelle Fotos der Baumscheiben. Auch in der Schillerstraße ist es nicht möglich den Bordstein wieder an die alte Position zu setzen. Bei Erhalt der Bäume muss der Bordstein zwingend um mindestens 50 cm zur Fahrbahn hin versetzt werden. Dies bedeutet, dass eine Fahrbahnbreite von  5,00 m verbleibt.

Auch für die Versorgungsunternehmen bringen die groß gewachsenen Bäume Probleme mit sich. Insbesondere die Stadtwerke Haan  finden in den Gehwegen keinen Platz für ihre Gas- und Wasserleitungen.

Alternativ könnten die Bäume ein- oder beidseitig entfernt werden und mit der Baumaßnahme durch kleinere Neupflanzungen ersetzt werden.

Um genauere Aussagen zu dem Istzustand der Bäume, den Auswirkungen durch die Bauarbeiten, und ihre Zukunftssicherheit treffen zu können, wird die Verwaltung einen Sachverständigen einschalten.

 

 

zu 2. Fahrbahnbreite

Derzeit verfügt die Schillerstraße über eine 6,00 m breite Fahrbahn. Der Begegnungsverkehr LKW/LKW ist hier noch ohne Probleme möglich. Bei geringeren Fahrbahnbreiten ergeben sich jedoch Schwierigkeiten für diesen Begegnungsfall. Weniger als 5,00 m Breite ist für die Schillerstraße nicht geeignet.

 

 

zu 3. Buslinien

Mit der Linie O1 und der Linie 792 befahren zwei Rheinbahnbusse die Schillerstraße. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Linien auch weiterhin in der bestehenden Form beibehalten werden, und nicht aus der Schillerstraße heraus genommen werden.

 

 

zu 4. Parken

In der Schillerstraße ist das Fahrbahnparken in bestimmten Abschnitten erlaubt. Die Stellplätze sind auf beiden Seiten verteilt. Bei einer Reduzierung der Fahrbahnbreite müssen diese Parkplätze zukünftig entfallen. Alternativ wäre zu prüfen, ob ein Parken, außerhalb der Fahrbahn, zwischen den Bäumen erlaubt werden soll.

 

 

zu 5. Kreuzung mit dem Sandbachtal

Die Schillerstraße trennt derzeit den östlich gelegenen Schillerpark vom westlichen Sandbachtal. Die Beseitigung dieser räumlichen Trennung war bereits Gegenstand der Planungsentwürfe zum Innenstadtkonzept. Eine Lösungsvariante könnte der Bau einer Brücke über das Sandbachtal sein. Damit wäre nicht nur die Verbindung Sandbachtal/Schillerpark/Innenstadt gewährleistet, sondern auch ein wesentlicher Baustein der beschlossenen Geh- und Radwegetrasse im Sandbachtal vom Hildener Stadtwald bis in die Innenstadt. Die Kosten für die Errichtung einer Brücke differieren je nach Ausführungsstandard und liegen geschätzt oberhalb von 600.000,00 €. Die Verwaltung schlägt vor, den möglichen Brückenbau in das Innenstadtkonzept aufzunehmen, um ihn so eventuell förderfähig gestalten zu können.

 

 

zu 6. Gehwegbreite

Die von Ausschuss und Verwaltung vereinbarte Mindestbreite von 2,00 m Gehwegbreite kann in der Schillerstraße in weiten Teilen nicht hergestellt werden. Zwischen der Ausbaugrenze und den Grünstreifen/Baumscheiben stehen nur maximal 1,75 m zur Verfügung. Um dennoch die Mindestbreite gewährleisten zu können, wären die Baumscheiben zu verkleinern, Dafür müssten die vorhandenen Bäume jedoch durch neue, jüngere ersetzt werden.

 

 

Im Anschluss an die Diskussion und die Beschlussfassung zu den oben genannten Punkten wird die Verwaltung Planungsalternativen erarbeiten, und dem Ausschuss noch in diesem Jahr vorstellen. Die favorisierte Variante wird dann den Anwohnern der Schillerstraße in einem gesonderten Termin dargelegt. Die Ausführung der Arbeiten ist für März bis September 2019 vorgesehen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschusses fortzuführen.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Sachverhalt