Betreff
Bauvorhaben: Straßenausbau Schillerstraße
Vorlage
66/050/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im letzten Ausschuss stellte die Verwaltung 6 grundlegende Punkte zur Diskussion, die jedoch nicht abschließend geklärt werden konnten.

 

Es besteht weiterhin die Notwendigkeit mit dem Fachausschuss diese grundlegenden Punkte abzustimmen, um auf dieser Grundlage konkrete Planungsvarianten auszuarbeiten.

 

Da derzeit die Schillerstraße über eine 6,00 m breite Fahrbahn verfügt, ist der Begegnungsverkehr LKW/LKW hier noch ohne Probleme möglich. Bei geringeren Fahrbahnbreiten ergeben sich jedoch Schwierigkeiten für diesen Begegnungsfall. Weniger als 5,00 m Breite ist für die Schillerstraße nicht geeignet. Es muss also grundlegend geklärt werden, welche Auswirkungen die verschiedenen Planungsvarianten haben, insbesondere durch den (Teil-)erhalt der Bäume und die mögliche Fahrbahnverengung.

 

Um genauere Aussagen zu dem Istzustand der Bäume, den Auswirkungen durch die Bauarbeiten, und ihre Zukunftssicherheit treffen zu können, hat die Verwaltung das Sachverständigenbüro Danielzik Leuchter + Partner beauftragt. Es fand ein Ortstermin mit dem Gutachter und der Verwaltung statt. Hierbei wurde die grundlegende Aufgabenstellung erörtert. Der Gutachter ist zur Ausschusssitzung eingeladen, um die Machbarkeit der Varianten zu erörtern und Fragen zu beantworten.

Auf Nachfrage bei den Stadtwerken wurde der Verwaltung noch einmal bestätigt, dass auch für die Versorgungsunternehmen die groß gewachsenen Bäume Probleme mit sich bringen. In den Gehwegen findet sich kein Platz für die neuen Gas- und Wasserleitungen, so dass diese in der Fahrbahn zu verlegen sind.

 

Zur Anfrage nach der Befahrbarkeit der Schillerstraße durch die Rheinbahn bei einer Fahrbahnverengung auf unter 6,00 m, erhielt die Verwaltung die Antwort, dass zwar eine Fahrbahnbreite von 6,50m empfohlen wird, das Mindestmaß jedoch 6,00 m beträgt. Aufgrund der Fahrzeugbreite der Rheinbahnbusse könnte sogar unter 6,00 m der Begegnungsfall Bus/Pkw zu Problemen führen.

Ein möglicher Kompromiss könnte laut Rheinbahn der Bau entsprechender Ausweichmöglichkeiten sein, diese würden allerdings erfahrungsgemäß auch missbräuchlich als Stellplatz genutzt, sodass sich die Fahrzeuge der Rheinbahn festfahren.

Außerdem sei eine generelle Linienverlegung von den Kunden oft nicht gewünscht und das umliegende Straßennetz biete aus Sicht der Rheinbahn auch nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Die Verwaltung solle eine alternative Routenführung vorschlagen, die dann durch die Rheinbahn geprüft werde.

 

Für das Parken gilt weiterhin, dass bei einer Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 5,00 m die Parkplätze auf der Fahrbahn zukünftig entfallen müssten. Alternativ besteht die Möglichkeit des halbhüftigen, oder des Parkens außerhalb der Fahrbahn zwischen den Bäumen zu erlauben.

 

Um einen durchgängigen Radweg zu schaffen besteht die Variante des Baus einer Brücke über das Sandbachtal. Damit wäre nicht nur die Verbindung Sandbachtal/Schillerpark/Innenstadt gewährleistet, sondern auch ein wesentlicher Baustein der beschlossenen Geh- und Radwegetrasse im Sandbachtal vom Hildener Stadtwald bis in die Innenstadt. Die Kosten für die Errichtung einer Brücke differieren je nach Ausführungsstandard und liegen geschätzt oberhalb von 600.000,00 €. Als Beispiel für eine Ausführungsvariante liegt ein Foto der Brücke am Neanderthalmuseum als Anlage bei.

 

Zuschüsse für die Brücke könnte es über das Radwegekonzept Sandbachtal geben (siehe TOP Mitteilungen zur heutigen Sitzung). Es besteht hier die Möglichkeit, maximal 70% zu finanzieren. Ob diese Zuschüsse aber bewilligt werden, ist nicht garantiert.

 

Für die Gehwegbreite wurde bereits im letzten Ausschuss festgelegt, dass insbesondere bei Erhalt der Bäume die Gehwegbreite mit 1,75 m ausreichend ist.

 

Im Anschluss an die Diskussion und die Beschlussfassung zu den oben genannten Punkten wird die Verwaltung Planungsalternativen erarbeiten, und dem Ausschuss noch in diesem Jahr vorstellen. Die favorisierte Variante wird dann den Anwohnern der Schillerstraße in einem gesonderten Termin dargelegt. Die Ausführung der Arbeiten ist für März bis September 2019 vorgesehen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf Grundlage der Beratungsergebnisse des Ausschusses fortzuführen.

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Sachverhalt