Betreff
Auftrag an die Verwaltung aus dem SIA 23.11.2017 zum Thema "Unterkunft Neandertalweg"
Vorlage
61/212/2018
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte in der Beratung des SIA am 23.11.2017 zu TOP 8 „Sachstandsbericht zum baulichen Zustand der städtischen Wohnunterkunft Dellerstr. 90, 90 a und 90 b“ erklärt, dass eine Unterbringung von Obdachlosen in der zur Zeit leerstehenden Flüchtlingsunterkunft am Neandertalweg nicht möglich sei, da die Unterkunft dort  lediglich für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen und bauordnungsrechtlich genehmigt sei. Zu beachten ist, dass die Baugenehmigung für den Standort Neandertalweg  grundsätzlich bis zum Jahr 2023 befristet sei. Ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag zur Unterbringung von Obdachlosen wäre abzulehnen, da im Außenbereich nach § 35 Baugesetztbuch „Wohnen“ nicht zulässig sei.

 

Der SIA zog die Aussage der Verwaltung in Zweifel und beauftragte die Verwaltung mit dem Kreis Mettmann abzuklären, ob dennoch die Unterbringung von Obdachlosen am Standort Neandertalweg möglich wäre.

 

Mit Antwortschreiben vom 11.01.2018 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Auffassung der Verwaltung vollumfänglich bestätigt. Das Schreiben des Landrates liegt als Anlage bei.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie das Schreiben des Landrats des Kreises Mettmann vom 11.01.2018 zur Kenntnis.