Betreff
Erhöhung des Stellenanteils bei der Stelle 32/3 im Produkt 020110 (allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben) von 0,3 auf 1,0
Vorlage
32/063/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf der Stelle 32/3 werden ordnungsbehördliche Aufgaben des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes wahrgenommen. Zur Erfüllung unabweisbarer Pflichtaufgaben im ordnungsbehördlichen Bereich reicht die Personalstärke der übrigen Dienstkräfte nicht aus, so dass eine ständige Verstärkung notwendig ist.

 

Diese ist mit einem Stellenanteil von 0,3 ausgewiesen und wird durch eine Vollzeitkraft besetzt, die ansonsten in einem anderen Fachamt beschäftigt ist. Dieses Stellensplitting ist jedoch mit organisatorischen Reibungsverlusten verbunden. Die Alternative, eine Teilzeitkraft ausschließlich für die Erledigung ordnungsbehördlicher Aufgaben einzusetzen, lässt sich bei einem Stellenanteil von 0,3 nicht umsetzen.

 

Hinzu kommt eine quantitativ erhebliche Zunahme bestimmter ordnungsbehördlicher Aufgaben wie Zwangseinweisungen nach dem PsychKG NRW (u. a. drei gleichzeitige Anforderungen am 26. 07. 2018) bzw. ordnungsbehördlich begleiteter oder zu veranlassender Bestattungsfälle. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung, die nicht zuletzt auf demographische Faktoren wie Alter und / oder Vereinsamung oder die zunehmende Anzahl von Betreuungseinrichtungen wie Seniorenheime zurückzuführen ist. Deren Anteil mit mehr als einer Einweisung pro Woche oder zwei (einschließlich Nachlasssicherung, Ermittlung bestattungspflichtiger Personen) zeitaufwendigen Bestattungsfällen pro Monat kann nicht mehr wie bisher vernachlässigt werden.

 

Ergänzend nehmen die Anzeigen wegen ordnungsbehördlicher Verstöße namentlich bei der Haltung von Hunden zu. Dies gilt insbesondere für Beißvorfälle, die zu einer Überprüfung zwingen, ob ggfls. ein gefährlicher Hund gehalten wird und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind.

 

Ferner hat der laufende Geschäftsbetrieb dazu geführt, dass manche Aufgaben (wie z. B. die Überprüfung von Gaststätten, Spielhallen und Geldspielgeräten oder Jugendschutzkontrollen) nur nachrangig, (wie Gebührensatzungen) mit erheblichen Verzögerungen oder (wie die Ausschreibung zur Marktgestaltung, Einrichtung einer das Gymnasium Haan ersetzenden Impfstelle für Pandemiefälle oder Einrichtung, Aufbau, Organisation und personelle Besetzung einschließlich Schulung einer Stabstelle für außergewöhnliche Ereignisse) gar nicht wahrgenommen werden konnten. Eine Verbesserung ist nur mit einer Personalverstärkung zu erzielen, wobei zu berücksichtigen ist, dass in den nächsten beiden Jahren der Arbeitsaufwand für die Einführung und Bearbeitung des neuen Wahlprogramms sowie die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen zusätzlich zu leisten ist.

 

Alles in allem sieht die Verwaltung einen zusätzlichen Personalmehrbedarf von 0,7 Stellen für die Jahre 2019 und 2020. Ob dann eine Reduzierung möglich ist, wie dies die Verwaltung langfristig beabsichtigt, bleibt abzuwarten. Der Aufwand für eine eingerichtete Stabsstelle wird sich verringern, andererseits ist eine Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben nicht auszuschließen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Erhöhung eines zusätzlichen Stellenanteils um 0,7 bei den allgemeinen ordnungsbehördlichen Aufgaben (E 10) zu. Die Erhöhung ist im Stellenplan 2019 aufzunehmen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

45.300,00 Euro/jährlich zusätzlich bei Ausweitung des Stellenanteils von 0,3 auf 1,0

Vollzeitstelle insgesamt: 64.650,00 Euro