Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zu der Sitzung des Ausschusses für Bau- Vergabe-,
Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten am 07.06.2018 bereits den Entwurf
einer Änderungssatzung vorgelegt, die allerdings unter dem Vorbehalt des zu
erzielenden Einvernehmens mit den Verbänden der Krankenkassen und der
abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stand. Die
Sitzungsvorlage wurde in der o.a. Sitzung des Ausschusses für Bau-, Vergabe-,
Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten und im Haupt- und Finanzausschuss am
26.06.2018 beraten, aber schließlich wg. des fehlenden Einvernehmens mit den
Verbänden der Krankenkassen und dem noch ausstehenden Prüfvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ohne Beschlussfassung vertagt.
Die nunmehr vorgelegte Gebührensatzung wurde abschließend durch das
Rechnungsprüfungsamt am 27.08.2018 geprüft. Die Verbände der Krankenkassen
erteilten hierzu am 19.09.2018 per E-Mail ihr Einvernehmen mit folgenden
Hinweisen:
·
Zu
den angesetzten Kosten der Notfallsanitäterausbildung wird kein Einvernehmen
erteilt, da die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der
Ersatzkassen in Nordrhein e.V. zur Finanzierung dieser Ausbildung erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken haben.
·
Nach
wie vor halten wir daran fest, dass zeitnahe
organisatorische/bedarfsplanerische Maßnahmen einzuleiten sind, um die
offensichtlichen Unwirtschaftlichkeiten im Bereich „KTW“ zu beseitigen. Hierzu
bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Kreis, um die Bedarfsplanung zu
bewerten und anzupassen. Bitte informieren Sie uns bis zum 31.12.2018 über die
Ergebnisse der Gespräche. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, an
entsprechenden Gesprächen teilzunehmen.
Die Verwaltung hält aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 3
Rettungsgesetz NRW an der Einrechnung der Kosten der Notfallsanitäterausbildung
fest. Im Übrigen wurden die Maßnahmen bereits umgesetzt.
Vorangegangen war ein intensives und ausführliches Erörterungsgespräch
mit den Verbänden der Krankenkassen am 26.06.2018. Bei dem Gespräch wurden
folgende Überprüfungen vereinbart bzw. Änderungen zugesagt:
- Der
Stellenfaktor im 24-Stunden-Schichtdienst wurde auf 4,8 Stellen je
Funktion reduziert und entspricht damit dem Wert vergangener Jahre.
- Der
Ansatz für den Zentralisten in der eigenen Nachrichtenzentral wurde auf 25
% (=1/4 des Stellenfaktors) reduziert. Ein vollständiger Entfall wird in
diesem Jahr noch nicht gesehen wg.
unabdingbarer Anwesenheiten aufgrund der noch vorzunehmenden
technischen Umstellungen, Telefondienst, organisatorische Arbeiten
aufgrund der Umstellung, u.a. bei der Weiterleitung von Dispositionen, die
noch bei der eigenen Wache auflaufen, usw..
- Beim
Sachgebietsleiter Rettungsdienst (Sgl 32-4) wurde ein Synergieeffekt für
die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen von 10 % in Abzug gebracht.
- Die
angesprochenen Stellenanteile beim Verwaltungspersonal wurden erneuten
kritischen Betrachtung unterzogen. Danach wurden die Stellenanteile im
Rettungsdienst für den stellvertretenden Abteilungsleiter 32-4 und den
Dienstkoordinator auf jeweils 20 % reduziert.
- Mit
den Hilfsorganisationen wurden bereits Verhandlungen geführt und ein
fester Betrag von 14.400 € je Hilfsorganisation (= 43.200 € insgesamt)
festgelegt. Dies entspricht dem bisher anerkannten Betrag aus den
Vorjahren.
- Mit
dem Kreis Mettmann wurde hinsichtlich der Vorhaltezeiten beim KTW und
einer nach Ansicht der Stadt Haan unzureichenden Disposition des Haaner
Krankentransportfahrzeuges Kontakt aufgenommen und inzwischen bereits
mehrere Gespräche geführt. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die
Disposition gelegt. Grundsätzlich wurde aber auch Verhandlungsbereitschaft
zu den Vorhaltezeiten signalisiert, wenn sich die Auslastung nicht
verändert. Die im Divisor berücksichtigte Anzahl der Krankentransport
wurde daher von 2.000 Transporten auf 2.500 Transporte angehoben.
Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes wurden
die Kilometerpauschalen neu errechnet und Gebührenpositionen aus der Satzung
gestrichen, welche ohnehin keine Anwendung finden:
§ 2 Abs. 3 der Satzung (alt)
Bei
Beförderung von Begleitpersonen ist die erste Begleitperson gebührenfrei, für
jede weitere Begleitperson wird ein Zuschlag von 25 % der Gebühren gemäß Ziff.
1 oder 2 erhoben.
Kommt wg. des Platzmangels im Fahrzeug nicht vor
§ 2 Abs. 5 der Satzung (alt)
Für die
besondere Reinigung des Rettungs- oder Krankentransportwagens nach einer
durchgeführten Fahrt wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben
Jede besondere Reinigung erfordert ohnehin eine
Desinfektion, welche jedoch bereits nach einer anderen Gebührenziffer
abgerechnet wird. Eine besondere Reinigung ohne Desinfektion kommt praktisch
nicht vor.
Weitere geringfügige Änderungen ergaben sich aus
der Berichtung von Fehlern in der zugrunde liegenden Exceltabelle und
gewünschten Darstellungsformen der Kalkulation.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und
Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1
beschlossen.