Betreff
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
Vorlage
32-2/061/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte zu der Sitzung des Ausschusses für Bau- Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten am 07.06.2018 bereits den Entwurf einer Änderungssatzung vorgelegt, die allerdings unter dem Vorbehalt des zu erzielenden Einvernehmens mit den Verbänden der Krankenkassen und der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt stand. Die Sitzungsvorlage wurde in der o.a. Sitzung des Ausschusses für Bau-, Vergabe-, Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten und im Haupt- und Finanzausschuss am 26.06.2018 beraten, aber schließlich wg. des fehlenden Einvernehmens mit den Verbänden der Krankenkassen und dem noch ausstehenden Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ohne Beschlussfassung vertagt.  

 

Die nunmehr vorgelegte Gebührensatzung wurde abschließend durch das Rechnungsprüfungsamt am 27.08.2018 geprüft. Die Verbände der Krankenkassen erteilten hierzu am 19.09.2018 per E-Mail ihr Einvernehmen mit folgenden Hinweisen:

 

·         Zu den angesetzten Kosten der Notfallsanitäterausbildung wird kein Einvernehmen erteilt, da die Landesverbände der Krankenkassen sowie der Verband der Ersatzkassen in Nordrhein e.V. zur Finanzierung dieser Ausbildung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken haben.

 

·         Nach wie vor halten wir daran fest, dass zeitnahe organisatorische/bedarfsplanerische Maßnahmen einzuleiten sind, um die offensichtlichen Unwirtschaftlichkeiten im Bereich „KTW“ zu beseitigen. Hierzu bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit dem Kreis, um die Bedarfsplanung zu bewerten und anzupassen. Bitte informieren Sie uns bis zum 31.12.2018 über die Ergebnisse der Gespräche. Selbstverständlich sind wir gerne bereit, an entsprechenden Gesprächen teilzunehmen.

Die Verwaltung hält aufgrund der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW an der Einrechnung der Kosten der Notfallsanitäterausbildung fest. Im Übrigen wurden die Maßnahmen bereits umgesetzt. 

 

Vorangegangen war ein intensives und ausführliches Erörterungsgespräch mit den Verbänden der Krankenkassen am 26.06.2018. Bei dem Gespräch wurden folgende Überprüfungen vereinbart bzw. Änderungen zugesagt:

 

  • Der Stellenfaktor im 24-Stunden-Schichtdienst wurde auf 4,8 Stellen je Funktion reduziert und entspricht damit dem Wert vergangener Jahre.
  • Der Ansatz für den Zentralisten in der eigenen Nachrichtenzentral wurde auf 25 % (=1/4 des Stellenfaktors) reduziert. Ein vollständiger Entfall wird in diesem Jahr noch nicht gesehen wg.  unabdingbarer Anwesenheiten aufgrund der noch vorzunehmenden technischen Umstellungen, Telefondienst, organisatorische Arbeiten aufgrund der Umstellung, u.a. bei der Weiterleitung von Dispositionen, die noch bei der eigenen Wache auflaufen, usw..
  • Beim Sachgebietsleiter Rettungsdienst (Sgl 32-4) wurde ein Synergieeffekt für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen von 10 % in Abzug gebracht.
  • Die angesprochenen Stellenanteile beim Verwaltungspersonal wurden erneuten kritischen Betrachtung unterzogen. Danach wurden die Stellenanteile im Rettungsdienst für den stellvertretenden Abteilungsleiter 32-4 und den Dienstkoordinator auf jeweils 20 % reduziert.
  • Mit den Hilfsorganisationen wurden bereits Verhandlungen geführt und ein fester Betrag von 14.400 € je Hilfsorganisation (= 43.200 € insgesamt) festgelegt. Dies entspricht dem bisher anerkannten Betrag aus den Vorjahren.
  • Mit dem Kreis Mettmann wurde hinsichtlich der Vorhaltezeiten beim KTW und einer nach Ansicht der Stadt Haan unzureichenden Disposition des Haaner Krankentransportfahrzeuges Kontakt aufgenommen und inzwischen bereits mehrere Gespräche geführt. Es wird ein besonderes Augenmerk auf die Disposition gelegt. Grundsätzlich wurde aber auch Verhandlungsbereitschaft zu den Vorhaltezeiten signalisiert, wenn sich die Auslastung nicht verändert. Die im Divisor berücksichtigte Anzahl der Krankentransport wurde daher von 2.000 Transporten auf 2.500 Transporte angehoben.

Auf Anregung des Rechnungsprüfungsamtes wurden die Kilometerpauschalen neu errechnet und Gebührenpositionen aus der Satzung gestrichen, welche ohnehin keine Anwendung finden:

§ 2 Abs. 3 der Satzung (alt) 

Bei Beförderung von Begleitpersonen ist die erste Begleitperson gebührenfrei, für jede weitere Begleitperson wird ein Zuschlag von 25 % der Gebühren gemäß Ziff. 1 oder 2 erhoben.

Kommt wg. des Platzmangels im Fahrzeug nicht vor

§ 2 Abs. 5 der Satzung (alt)  

Für die besondere Reinigung des Rettungs- oder Krankentransportwagens nach einer durchgeführten Fahrt wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € erhoben

Jede besondere Reinigung erfordert ohnehin eine Desinfektion, welche jedoch bereits nach einer anderen Gebührenziffer abgerechnet wird. Eine besondere Reinigung ohne Desinfektion kommt praktisch nicht vor.

Weitere geringfügige Änderungen ergaben sich aus der Berichtung von Fehlern in der zugrunde liegenden Exceltabelle und gewünschten Darstellungsformen der Kalkulation.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.