Sachverhalt:
Mit Datum vom 30.10.2018 wird der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 in die politischen Beratungen eingebracht.
Der Sozial- und Integrationsausschuss berät die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Produktansätze, so dass die haushaltsrelevanten Entscheidungen am 04.12.2018 im HFA abschließend beraten und für die Ratssitzung am 18.12.2018 beschlussreif vorgelegt werden können.
In den Zuständigkeitsbereich des SIA entfallen folgende Produkte bzw. einzelne Produktsachkonten
010100.528190 |
Politische Gremien Aufwendungen Seniorenbeirat |
||
|
Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 |
2.500 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € |
|
050110 |
Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege |
||
050120 |
Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung |
||
050200 |
Hilfen nach AsylbLG |
||
050300 |
Rentenversicherungsangelegenheiten |
||
060340 |
Unterhaltsvorschuss |
||
100300 |
Wohnungsangelegenheiten |
||
100400 |
Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime |
||
120120.521221 |
Instandhaltung von Verkehrsflächen und -anlagen Unterhaltung Infrastrukturvermögen |
||
|
Ansatz 2019 Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 |
30.000 € 30.000 € 30.000 € 30.000 € |
|
Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser
Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird abgesehen, da
der Haushaltsplanentwurf den Fraktionen und den Ratsmitgliedern in
elektronischer Form vorliegt. |
|||
Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und finanzplan wird auf folgende Änderungen/Maßnahmen besonders hingewiesen:
Produkt 050110
Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege
Das Sozial- und Integrationsmanagement (SIM) zur Betreuung von Flüchtlingen und Obdachlosen wurde ausgeschrieben. Den Zuschlag hat der Caritasverband für den Kreis Mettmann mit einem Leistungszeitraum bis Ende 2019 erhalten. Die Verwaltung beabsichtigt im kommenden Jahr erneut das SIM für den Leistungszeitraum ab 2020 einem Dritten zu übertragen und hat entsprechende Finanzmittel in den Haushalt auch für die weiteren Planungsjahre eingestellt.
Die Seniorenbegegnungsstätte der AWO, Ortsverein Haan, wurde bisher im Rahmen einer Vereinbarung bis einschließlich 2018 bezuschusst. Es ist geplant, die Seniorenbegegnungsstätte der AWO Haan für weitere 5 Jahre, von 2019 – 2023 zu fördern. Eine neue Vereinbarung wurde mit Vorlage 50/2018/013 in die politischen Beratungen eingebracht und wird in der Sitzung des Rates am 30.10.2018 verabschiedet werden.
Im Jahr 2018 wurde die Kleiderkammer Haan gGmbH, als Nachfolge der Kleiderkammer des SKFM Haan, mit einem Betrag von 15.500 € bezuschusst.
Mit Schreiben vom 24.09.2018 der Kleiderkammer Haan gGmbH wird der Zuschuss im Jahr 2019 nicht mehr benötigt. Die Einnahmen aus dem Betrieb sind für die Sicherstellung der Ausgaben auskömmlich.
Produkt 050120
Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung
Das Produkt 050300 – Rentenversicherungsangelegenheiten - wurde aufgelöst und in das Produkt 050120 – Allgemeine soziale Verwaltung und Beratung- integriert.
Produkt 050200 Hilfen
nach dem AsylbLG
Die Aufwendungen für Leistungen nach dem AsylbLG haben sich
in Folge der veränderten Zugangszahlen weiter vermindert. Trotz verschiedener
Maßnahmen auf Bundes- bzw. Landesebene werden der Stadt Haan auch weiterhin
neue Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz zugewiesen. Im Jahr 2018 wurden
in der Landeserstaufnahmeeinrichtung NRW (LEA) in
Bochum bisher durchschnittlich jede Woche über 440 asylsuchende Flüchtlinge neu
registriert.
Auch im Jahr 2019 wird bei der
Unterbringung von Asylbewerbern und insbesondere ausreisepflichtigen Personen
am Vorrang des Sachleistungsprinzips festgehalten. Bei der Planung der
Haushaltsansätze wurde berücksichtigt, dass in begründeten Einzelfällen auch
für diesen Personenkreis eine dezentrale Unterbringung in privaten Wohnungen
durch entsprechende Kostenübernahme ermöglicht wird. Hierfür wurde ein an die
Zugangszahlen angepasster Haushaltsansatz in Höhe von 216.000 EUR erneut in den
Haushalt eingestellt.
Die im Jahr 2018 von der Stadt
Haan finanzierten zusätzlichen VHS-Sprachkurse wurden von dem angesprochenen
Personenkreis -trotz Mobilisierung auch über das Sozial- und
Integrationsmanagement bzw. Ehrenamtler- nur zurückhaltend in Anspruch
genommen. Eine Fortführung wird im Jahr 2019 seitens der Verwaltung bisher
nicht beabsichtigt. Für Sprachkurse bzw. Integrationsmaßnahmen wurde ein
Planansatz in Höhe von 9.000 EUR in den Haushalt eingestellt.
Die gesetzlichen Regelungen für die Kostenerstattungen bzw. Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen in Form von Leistungspauschalen im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (866 EUR / Flüchtling) sind im Vergleich zur letzten Berichterstattung unverändert geblieben. In der aktuellen Fassung sieht das Flüchtlingsaufnahmegesetz für ausreisepflichtige bzw. geduldete Personen eine Gewährung der Leistungspauschale weiterhin nur für maximal drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht (Ablehnung Asylantrag) vor.
Produkt 060340
Unterhaltsvorschuss
Nach den großen Veränderungen in der Leistungsgewährung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz im Jahr 2017 und in der Folge auch im Jahr 2018, hat sich die Leistungsgewährung inzwischen etabliert. Durch die Veränderung der Mindestunterhaltsverordnung zum 01.01.2019 ist eine Anpassung der Leistungshöhe notwendig. Die Leistungssätze betrage ab 2019 in der
1.Altersstufe 160 €/mtl.
2.Altersstufe 212 €/mtl.
3.Altersstufe 282 €/mtl.
Produkt 100400
Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime
Die Stadt Haan betreibt zur Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen z. Zt. an insgesamt acht Standorten städtische Unterkünfte, wobei die Unterkunft Neandertalweg 4 weiterhin lediglich als Reserve / Rückfallebene vorgehalten wird.
Hinweise zur aktuellen Flüchtlingssituation siehe Erläuterungen bei Produkt 050200.
Seitens der Verwaltung wird beabsichtigt auch für das Jahr 2019 Sicherheitsdienstleistungen für die (Haupt-) Standorte Kaiserstraße 10 und Düsselberger Straße 15 auf Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte mit den durchgeführten Schichtmodellen zu beauftragen.
In den städtischen Unterkünften leben gegenwärtig auch rund 100 anerkannt asylberechtigte Personen, da preisgünstige Wohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden sind. Aufgrund von ausländerrechtlichen Wohnsitzzuweisungen wird der Druck auf den örtlichen Wohnungsmarkt in Haan nicht nachlassen.
Ferner ist auch eine steigende Tendenz bei der Anzahl der heimischen Wohnungslosen (Deutsch/ EU) aufgrund von Zwangsräumungen etc. zu verzeichnen.
Die Verwaltung beabsichtigt, die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) vom 11.07.2017 redaktionell weiterzuentwickeln. Dies schließt auch die Prüfung der Benutzungsentgelte mit ein. Mithin könnten sich in den Planungsjahren Änderungen bei den Erträgen aus den Benutzungsentgelten ergeben.
Produktsachkonto
120120.521221 Instandhaltung von Verkehrsflächen und -anlagen
Der
bisher im Produkt 050120 "Allg. soziale Verwaltung und Beratung"
veranschlagte Ansatz i.H.v. 30.000 € zur Beseitigung von Hemmnissen /
Hindernissen im Sinne einer barrierefreien Mobilität / Barrierefreiheit im
Verkehrsraum ist seit dem Jahr 2018 hier veranschlagt. Der Betrag von 30.000 €
wird auch im Jahr 2019 fortgeschrieben und steht für bauliche Maßnahmen zur
Verfügung, die von den Behindertenbeauftragten initiiert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Integrationsausschuss empfiehlt dem HFA und dem Rat der Stadt Haan die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden und in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplans, so wie im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2019 dargestellt, zu beschließen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Haushaltsplanentwurf