Sachverhalt:

 

Der Haushalts- und Stellenplanentwurf für das Jahr 2019 wurde am 30.10.2018 in den Rat eingebracht. Vor Beratung und Beschlussfassung im HFA und Rat am 04.12. und 18.12.2018 ist je nach Produkten eine Beratung in den betreffenden Fachausschüssen vorgesehen.

 

 

Eine Zuständigkeit des BKSA ergibt sich für folgende Produkte:

 

Produkt        Bezeichnung

 

030110         Grundschule Bollenberg                                                            

030120         Grundschule Mittelhaan                                                             

030130         Grundschule Don-Bosco                                                            

030140         Grundschule Unterhaan                                                            

030150         Grundschule Gruiten                                                                  

030200         Hauptschule                                                                                 

030300         Realschule                                                                                    

030400         Gymnasium                                                                                   

030800         Gesamtschule                                                                               

030700           Zentrale Schulbezogene Leistungen des Schulträgers         

 

030710         Offene Ganztagsschule                                                              

040100         Volkshochschule                                                                         

040200         Musikschule                                                                                  

040300         Stadtbücherei                                                                               

040400         Kulturverwaltung                                                                          

170000         Stiftung Städtepartnerschaft „Haan-Eu“                                  

080110         Sporthallen                                                                                    

080120         Sportplätze                                                                                    

080200         Vereine und Verbände                                                               

                                                                                                                               

          

 

                                                                                                                               

                                                                                                                               

                                                                                                                               

                                                                                                                               

 

 

Die Produkte sind wie im Haushaltsplanentwurf abgedruckt dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Ausdruck der Anlage wird abgesehen.

 

Neben den jährlich in ähnlicher Höhe wiederkehrenden Ansätzen im Teilergebnis- und -finanzplan, wird auf folgende Sachverhalte gesondert hingewiesen:

 

 

 

 

Gemeinschaftsgrundschule Gruiten

Die PCB-Sanierungs- und Entsorgungskosten und die notwendigen Sanierungsarbeiten im Altgebäude wurden für die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Kosten-schätzung ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt. Die Ergebnisse werden in der beigefügten Projektvorlage 65/057/2018 (Vorlage wird kurzfristig nachgereicht) dargestellt.

 

 

Einrichtung und Ausstattung des Gymnasiums (derzeit eingeplant rd. 3,1 Mio €)

Die Neubaumaßnahme am Gymnasium schreitet voran. Nach eines durch die Wiedereinführung von G9 bedingten Beschlusses über die Aufstockung des Gebäudes und der Umsetzung hierzu, wird mit einem Bezug des Gebäudes nunmehr mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 gerechnet. Parallel zu den Baumaßnahmen gilt es daher, die   Einrichtungsplanung zu konkretisieren und forcieren. Hier geht es im Wesentlichen um loses Mobiliar für alle Unterrichts-, Aufenthalts-, Verwaltungs- und Veranstaltungsbereiche, die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachbereiche mit Geräten und Lehr- und Lernmitteln, die IT-Ausstattung sowie die Anschaffung von sonstigen Lehr- und Lernmitteln, Musikinstrumenten und Schulbüchern. Hervorzuheben ist, dass hinsichtlich des Neubaus im Kontext zur PCB-Belastung nach Rücksprache mit den Fachleuten des Gebäudemanagements eine 0-Toleranzgrenze gilt d.h., dass aus dem Bestandsgebäude nichts oder nur sehr wenig und nur vereinzelt mitgenommen werden darf. Somit entstehen hohe Kosten, die aktuell zwar sorgfältig geschätzt wurden jedoch derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass für das Jahr 2020 eine  Anpassung notwendig sein wird.

 

Ein Beispiel hierfür ist die Ausstattung der Schule mit Musikinstrumenten und Notensammlungen. In Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement wird derzeit geprüft, ob und inwieweit eine Reinigung der Geräte möglich und wirtschaftlich und inwieweit eine Digitalisierung der Notensammlungen unter gleichzeitiger Beachtung des Urheberrechtes umzusetzen ist. Des Weiteren ist die Anschaffungsliste der Fachsammlungen nicht abschließend, da sich hier noch Auswirkungen der Umstellung auf G9 nach Anpassung der Kernlernpläne niederschlagen werden. Abhängig von den Ergebnissen muss der Ansatz in Vorbereitung des Haushalts für das Jahr 2020 ggf. angepasst werden.

 

In der bisherigen Planung sind folgende Kostenblöcke enthalten für die es bereits im Jahr 2019 gilt, die notwendigen Vorbereitungen, Ausschreibungen, Aufträge zu fertigen, um eine rechtzeitige Lieferung im Jahr 2020 gewährleisten zu können:  

 

 

-       Loses Mobiliar für alle Klassen- und Fachräume, die Verwaltung, die Mensa und die Aula

-       Ausstattung des gesamten Naturwissenschaftlichen Bereiches (NW-Bereich) mit allen Geräten- und Ausstattungsgegenständen, Lehr- und Lernmitteln

-       Medienausstattung (Rechner, Server und interaktive Tafeln)

-       Lehr- und Lernmittel und Schulbücher

 

 

Mobiliar

Hinsichtlich der Anschaffung von losem Mobiliar für die Haaner Schulen besteht ein Rahmenvertrag mit einer erfahrenen und etablierten Schulmöbelfirma. Dieser wurde mit Blick auf die Ausstattung des Gymnasiums und dem damit verbundenen erhöhten Aufwand erst in diesem Jahr erneut europaweit ausgeschrieben und vergeben.

 

Die Ausstattung der Schulen erfolgt in enger Abstimmung mit den Schulen und dem konkreten Bedarf vor Ort. Dies trägt wesentlich zu einer Qualitätssteigerung und Nutzerzufriedenheit vor Ort bei. Hinsichtlich des anstehenden Neubaus am Gymnasium erfolgten unter Beteiligung der Projektleitung des Gebäudemanagements frühzeitig intensive Abstimmungs- und Bemusterungstermine mit der Schulleitung. Darüber hinaus  besteht ein fortlaufender enger Austausch aller Beteiligten aus Schule und Verwaltung sowie beauftragten Unternehmen. Weitere Planungsgespräche stehen in Kürze an. Aufträge aus dem Rahmenvertrag müssen im Jahr 2019 erteilt werden, damit eine Lieferung rechtzeitig zum Einzug garantiert ist.

 

Ausstattung NW-Bereich

Die Ausstattung des NW-Bereiches (Chemie, Biologie und Physik) ist ein sehr umfangreiches und kleinteiliges Projekt, bei dem die Mitarbeit der Schule und die dort vorhandenen Fachkenntnisse sehr wichtig sind. Das zu erwartende Ausgabevolumen liegt im hohen sechsstelligen Bereich und erfordert von daher ebenfalls eine Europaweite Ausschreibung, die in ihrer Vorbereitung arbeitsintensiv und nicht trivial ist. Zur Ermittlung des Leistungsverzeichnisses musste daher ein Fachplaner hinzugezogen werden, der derzeit in Zusammenarbeit mit der Schule und Amt 40 die erforderlichen Grundlagen für eine Produktneutrale Ausschreibung erarbeitet. Eine Ausschreibung ist im ersten Quartal des Jahres 2019 vorgesehen.

 

Medienausstattung

Hier geht es im Wesentlichen um die Anschaffung von Rechnern, Servern und Interaktiven Tafeln. Letzteres wurde bereits in der Beratungsvorlage 40/012/2018 ausführlich erläutert.

 

 

 

Lehr- und Lernmittel und Schulbücher

Dies betrifft lose Geräte und Ausstattungsgegenstände sowie die Anschaffung neuer Schulbücher. Auch hier dürfen bestehende Werke nicht mit in das neue Gebäude genommen werden. Seitens der Schule wurde mit Blick auf den anstehenden Neubau bereits in den vergangenen Jahren umsichtig geplant. Die Anschaffung von Schulbüchern erfolgt über die jährliche Schulbuchausschreibung, die für das Jahr 2020 dann europaweit vorzubereiten ist. Wie bereits zuvor erläutert, sind weitere Anschaffungen durch die Umstellung auf G9 wahrscheinlich.

 

Beschlussentwurf

Die Ausführungen der Verwaltung zur Einrichtung des Gymnasiums werden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Ausschreibungen sind im Rahmen der Budgetplanung zeitnah zu veranlassen. Ein Sachstandsbericht hierüber erfolgt regelmäßig im BKSA.

 

        

Teilnahme am Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“

Seitens des Landes wurde vor einigen Jahren das o.g. Landesförderprogramm aufgelegt. Im Ergebnis soll hiermit gewährleistet werden, dass Kinder, deren Eltern nicht zur Beantragung von Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BTP) berechtigt, aber dennoch in ihren finanziellen Verhältnissen ähnlich gestellt sind, das Mittagessen in der Schule bezuschusst bekommen. Analog zum BTP wird ein Eigenanteil der Eltern von 1 € pro Essen gefordert. Der darüber hinaus gehende Betrag wird mit 80 % durch das Land und mit 20 % durch die Kommune bezuschusst. Hier gilt nicht das Schulträger, sondern Wohnortprinzip. Der Grundgedanke der Förderung ist positiv und zu unterstützen. Dennoch ist die Teilnahme nicht so einfach, wie gemeinhin vermittelt wird, denn die Prüfung der Bedürftigkeit liegt beim Antragsteller d.h. bei der Stadt, was im Ergebnis zu einem nicht unerheblichen Aufwand bei der Bearbeitung führt, darüber hinaus auch den betroffenen Eltern durch geforderte Nachweise sehr viel abverlangt, so dass eher Barrieren als Hilfestellungen entstanden sind. Trotz aller Skepsis soll eine Teilnahme bei erkennbarem Bedarf nicht blockiert werden, weshalb die Verwaltung diese grundsätzlich befürwortet, zumal eine Schule vor einigen Wochen mit konkreten Anträgen an die Stadt herangetreten ist. Diese können zum 2. Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres wieder bei der Bezirksregierung beantragt werden, setzen aber einen städtischen Eigenanteil voraus, der pro Schuljahr je nach Kosten vor Ort bei zwischen 100 und 120 € pro Kind liegt, so dass für das Haushaltsjahr 2019 vorsorglich die Aufnahme eines Betrages in Höhe von 1.200 € empfohlen wird.

 

Beschlussentwurf

Die Teilnahme am Landesförderprogramm „Alle Kinder essen mit“ wird beschlossen. Im Haushalt 2019 werden für den erforderlichen Eigenanteil bei Produkt 030700 Haushaltsmittel in Höhe von 1.200 € bereitgestellt.    

 

 

 

Neubau Vereinsheim am Sportplatz Gruiten

 

Mit Ratsbeschluss v. 12.12.2017 wurde einstimmig beschlossen, einen Neubau                         des Vereinsheims des TSV 1884 Gruiten e.V. mit einer Investitionssumme in Höhe                  von 1,5 Mio. € (ca. 67.500 € Annuität jährlich) ohne Festlegung einer Projektvariante                 im Haushalt 2018 einzuplanen. Weiterhin wurde ebenfalls im Rat am 12.12.2017 beschlossen, dass die Betriebskosten (27.730 €) bezogen auf die allgemeine Nutzung der Anlage mit einem Eigenanteil des TSV Gruiten in Höhe von max. 5.000 € von der Stadt eingeplant werden. Hieraus ergibt sich insgesamt eine jährliche Belastung des Haushaltes für 30 J. in Höhe von ca. 90.230 €/Jahr.

 

Mit Schreiben vom 07.09.2018 wurde ein Antrag des TSV Gruiten in die politischen Beratungen eingebracht, nach dem sich für die vom TSV gewählte Variante (Vereinsheim mit Mehrzweckraum) Baukosten in Höhe von 2.158.261 € ergeben, was   658.261 € über dem beschlossenen Investitionszuschuss liegt. Dieser Antrag wurde vom Vorstand des TSV in der Sitzung des BKSA am 26.09.2018 erläutert. Im Ausschuss bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die Auswirkungen auf den Haushalt zu den Haushaltsberatungen des BKSA am 21.11.2018 darstellt und auf dieser Basis weiter beraten werden sollte. Eine Ergänzung des TSV zum Antrag vom 07.09.2018 mit Erklärungen zum Vorsteuerabzug ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

In einer Übersicht zu der bisherigen Beschlusslage stellen sich die finanziellen Auswirkungen wie folgt dar:

 

 

 

alt

neu

Mehrbedarf

Investitionszuschuss

 

1.500.000 €

2.158.261 €

658.261 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzzuschuss Bau/Instandhaltung (neu) pro Jahr/29J.*

 

67.500,00 €

100.000,00 €

32.500,00 €

 

 

 

 

 

Betriebskosten pro Jahr / ausgehend von 30 J.*

 

22.730,00 €

27.730,00 €

5.000,00 €

 

 

 

 

 

Gesamt pro Jahr /30 J.*

 

90.230,00 €

127.730,00 €

37.500,00 €

 

 

 

 

 

Einmalleistung der Stadt

 

0,00 €

283.815,00 €

283.815,00 €

Abbruch, Container

 

 

 

 

Außenanlagen

 

 

 

 

*Laufzeit Darlehen 29 J. und Laufzeit Erbbaurechtsvertrag 30 J.

 

Aus dem Antrag ergibt sich eine Erhöhung der Betriebskosten um 10.000 € von                   27.730 € auf 37.730 €/Jahr. An diesen Kosten will sich der TSV mit 10.000 € anstatt bisher mit 5.000 € beteiligen, wodurch ein Mehrbedarf in Höhe von 5.000 € entsteht. Für den Abbruch des Bestandsgebäudes, die Bereitstellung von Containern und die Erneuerung der angrenzenden Außenanlagen wird darüber hinaus ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 283.815 € beantragt.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt nur die Beschlusslage aus Dezember 2017 und erhält keine darüberhinausgehenden Mittel.

 

 

Beschlussentwurf

nach Beratung

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport (BKSA) werden dem Rat die in den nachfolgenden Produkten genannten Ansätze des Ergebnis- und Finanzplanes unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse dieser Vorlage und ansonsten wie im Haushaltsplan-/Stellenplanentwurf 2019 dargestellt, zur Beschlussfassung empfohlen.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

Siehe Darstellung in den Beratungsvorlagen