hier: - Beschluss der Vorentwurfsplanung
- Beschluss frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, § 3 (1) BauGB
- Beschluss zur Anpassung des FNP im Wegeder Berichtigung
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
In der Sitzung des SUVA
vom 21.06.2018 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 196
„Düsseldorfer Straße / Ohligser Straße“ gefasst und den Planungszielen
zugestimmt (s. Anlage 1). Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.06.2018 im
Amtsblatt der Stadt Haan bekannt gemacht. Aufbauend auf dem gefassten und
bekannt gemachten Aufstellungsbeschluss konnte die beantragte Spielhalle im
Erdgeschoss der Bebauung Düsseldorfer Straße 59, welche den Planungszielen des
BP 196 widerspricht, auf die Dauer eines Jahres durch die Bauaufsichtsbehörde
gemäß § 15 (1) BauGB zurückgestellt werden.
2. Bebauungsplanentwurf
Nachdem
Aufstellungsbeschluss hat die Verwaltung eine Vermessungsgrundlage in Auftrag
gegeben und hierauf aufbauend einen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 196 und
eine Vorentwurfsbegründung erarbeitet (s. Anlage 2 und 3). Diesen Unterlagen
sind nunmehr im Detail die angedachten Planungsziele, Festsetzungen und
sonstigen Planungserfordernisse zu entnehmen. Das Plangebiet wurde gegenüber
dem Aufstellungsbeschluss um die Bebauung im Bereich Düsseldorfer Straße 51
verkleinert, da hier gegenüber den Vorgaben des rechtskräftigen BP 47 kein
Planungserfordernis besteht (s. Anlage 4).
Durch die vorgelegte
Planung ist eine Anpassung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB
im Wege der Berichtigung erforderlich. Aufgrund dessen ist für die
erforderliche landesplanerische Abstimmung im weiteren Verfahren durch die
Verwaltung auch ein Entwurf für die 41. Änderung des FNP im Bereich
Düsseldorfer Straße / Am Schlagbaum erarbeitet worden, welcher der Anlage 5 zu
entnehmen ist.
3. Weiteres
Verfahren
Die Verwaltung beabsichtigt, vorbehaltlich
der Zustimmung des SUVA zu den vorgelegten Planunterlagen, die Träger
öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 (1) BauGB an der Planung zu
beteiligen. Da durch die vorgelegte Planung kein neues Baugebiet mit
verschiedenen städtebaulichen Varianten entwickelt wird, welche im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden könnten, sondern
ausschließlich geänderte Nutzungsfestsetzungen und Nutzungsausschlüsse in
textlicher Form erfolgen, schlägt die Verwaltung vor im Rahmen dieses
Planverfahrens die Bürger durch eine Auslegung der Planunterlagen im Amt für
Stadtplanung und Bauaufsicht bzw. zusätzlich auf der homepage der Stadt Haan
auf die Dauer von 2 Wochen frühzeitig an der Planung zu beteiligen und ihnen
die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben.
Nach den erfolgten Beteiligungen wird die
Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und soweit erforderlich,
das schalltechnische Gutachten in Auftrag geben. Hierauf aufbauend werden die
Planungsunterlagen entsprechend überarbeitet und diese dann dem SUVA zur
Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB erneut
wieder vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Der vorgelegten Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan Nr. 196 und seiner Begründung, jeweils mit Stand vom 30.10.2018 wird zugestimmt. Diese ist dem weiteren Planverfahren zugrunde zu legen.
2. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wird die Vorentwurfsplanung auf die Dauer von 2 Wochen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich ausgelegt.
3. Der Flächennutzungsplan im Bereich
„Düsseldorfer Straße / Am Schlagbaum“ ist im Wege der Berichtigung (41.
Änderung des Flächennutzungsplanes) im weiteren Verfahren anzupassen.“
Finanz. Auswirkung:
Durch die Planung entstehen der Stadt Haan externe Kosten für die vermessungstechnischen Arbeiten und ggf. für die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung. Die erforderlichen Mittel stehen im Haushalt 2018 zur Verfügung.