Betreff
Nachhaltige Maßnamen zum Schutz der Insekten auf kommunalen Grünflächen Stadt Haan
hier: Antrag der Fraktion GAL vom 22.05.2018
Vorlage
70/022/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des SUVA am 21.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt zur Vorbereitung der Beschlussfassung die im Antrag der GAL vom 22.05.2018 enthaltenen Fragen a. – f. zu beantworten:

 

a. Die Verwaltung zeigt auf, in welchem Umfang bereits heute die in 1. und 3. genannten Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Aus Kostengründen kamen in den vergangenen Jahren auf städtischen Grünflächen fast ausschließlich Mulchmäher zum Einsatz. Diese Arbeiten wurden von auf kosteneffiziente Grünflächenunterhaltung im innerstädtischen Bereich spezialisierten Unternehmen ausgeführt.

Lediglich zwei Flächen, die Streuobstwiese Horst und die ca. 2  Hektar große Streuobstwiese Kamphausen werden seit Jahren ohne den Einsatz von Mulchmähern bewirtschaftet. Wobei die Streuobstwiese Kamphausen derzeit von einem Pächter unterhalten wird.

 

Seit Anfang 2018 wurde zu Testzwecken die Mahd einiger geeigneter Grünflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 5 Hektar an Unternehmen aus dem landwirtschaftlichen Bereich vergeben. Dabei werden die Flächen zweimal im Jahr gemäht und das Schnittgut nach der Trocknung abgesammelt.

 

Was die Qualität der Leistungen angeht, waren die Erfahrungen bisher durchweg positiv. Zudem blieb eine Kostensteigerung aus.

Im Gegensatz zur Mahd mittels Mulchmäher sind die Kosten je Hektar etwa gleich.

Aufgrund des Einsatzes von wesentlich breiteren Mähwerken der landwirtschaftlichen Unternehmen im Vergleich zu den Mulchmähern der auf Grünflächenpflege spezialisierten Unternehmen ist der reine Mähvorgang sogar bis zu 30% günstiger. Allerdings ist wegen der weniger wendigen Mähwerke der Landwirte vor allem auf den Streuobstwiesen manuelle Nacharbeit erforderlich, so dass die Kosten sich im Vergleich zur Mulchmahd die Waage halten.

 

Initialpflanzungen mit heimischen Blühpflanzen wurden auf den städtischen Wiesen und Streuobstwiesen bisher nicht durchgeführt.

 

Die Bepflanzung der städtischen Parks-, Grünanlagen sowie des Straßenbegleitgrüns erfolgt sowohl mit heimischen, als auch mit nicht heimischen Pflanzen. Gründe hierfür sind z.B. extreme Standortbedingungen im Straßenbegleitgrün, aber auch der hohe Zierwert nicht heimischer Pflanzenarten.

 

Beispiele für Pflanzungen heimischer Blühpflanzen in städtischen Grünflächen:

·         Tiefgaragendeckel Windhövel: Großflächige Pflanzung von Wiesen-Storchschnabel.

·         Karl-August-Jung-Platz: Die im Jahr 2017 unter Verwendung von Spendengeldern erstellte Staudenpflanzung beinhaltet neben nicht heimischen Arten auch die heimischen Wildstauden Echter Baldrian, Trauben-Skabiose, Wiesen-Salbei, Schafgarbe und Flockenblume.

·         Park Ville d’Eu: Schneeglöckchen und andere.

·         Grünanlage an der Bismarckstraße: Schneeglöckchen, Blaustern und andere.

·         Straßenbegleitgrün: Narzissen.

 

Eine Umstellung der städtischen Grünflächen auf ausschließlich heimische Pflanzen wird ohne eine aufwendige Vorbereitung nicht möglich sein.

Da dem Betriebshof diesbezüglich keine Erfahrungswerte vorliegen, kann der zusätzliche, finanzielle Aufwand hierfür derzeit nicht beziffert werden.

 

An dieser Stelle der Hinweis, dass auch nicht heimische Zierpflanzen durchaus eine wichtige Nahrungsquelle für die heimischen Insekten darstellen und regelmäßig von Bienen angeflogen werden.

 

 

 

b. Die Verwaltung zeigt anhand von Plänen auf, welche Grünflächen für die in 1. genannten Maßnahmen geeignet sind.

 

Der Übersichtsplan „Städtische Mahdflächen“ im Anhang stellt die räumliche Lage von geeigneten Flächen im Stadtgebiet dar.

 

Im Einzelnen sind dies die folgenden Flächen:

·         Streuobstwiese Horst, 890 m²

·         Streuobstwiese Kamphausen, 20.300 m²

·         Wiese Landstraße unter Hochspannungsmast, 4.200 m²

·         Wiese Bau-BG, 3.700 m²

·         Streuobstwiese Bau-BG, 17.500 m²

·         Streuobstwiese und Wiese Bau-BG, 4.000 m²

·         Streuobstwiese Bellekull, 4.500 m²

·         Wiese Steilhänge Niederbergische Allee, 4.000 m²

·         Wiese Millrather Straße, 6.000 m²

·         Streuobstwiese Landstraße, 3.000 m²

·         Wiesen Haaner Bachtal ohne Intensivflächen, 15.000 m²

·         Wiese RÜB Holthausen, 1.800 m²

·         Wiesen Parkanlage Düsselberg ohne Intensivflächen, 8.500 m²

·         Wiesen Neandertalweg, 10.000 m²

·         Wiesen Else-Lasker-Schüler-Ring, 12.000 m²

 

Insgesamt stehen Flächen von ca. 11,5 Hektar Größe zur Verfügung.

 

 

 

c. Die zusätzlichen Kosten für die genannten Maßnahmen sind abzuschätzen und zu benennen.  

 

Wie bereits unter a. beschrieben, hat die Umstellung der Mahd auf einer Fläche von ca. 5 Hektar bisher keine finanziellen Auswirkungen gehabt.

 

Die Umstellung der gesamten städtischen Bepflanzung auf ausschließlich heimische Arten hätte unabsehbare finanzielle Auswirkungen. Neben anfallenden Planungskosten, den Kosten für die Beschaffung der Pflanzen und einer notwendigen Standortvorbereitung, wäre eine Anpassung der Pflege und damit auch des Grünflächenpflegevertrages erforderlich.

 

d. Die Stadt Haan, bzw. der Bauhof haben bereits auf den Verzicht des Herbizides Glyphosat aufmerksam gemacht. Die Stadtverwaltung prüft und teilt mit, welche Auswirkungen die Erklärung zur Teilnahme an der Kampagne der BUND "Pestizidfreie Kommune" hat.

 

Im Juni 2015 fand im Umweltbundesamt in Dessau eine Fachtagung zum Thema "Die pestizidfreie Kommune" statt. Ausrichter waren das Umweltbundesamt sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany.

Der BUND hat die „pestizidfreie Kommune“ als ein Schwerpunktthema und hierzu einen Ratgeber erarbeitet. Auf den Webseiten des BUND sind weitere Informationen, wie zum Beispiel eine interaktive Karte, auf der die pestizidfrei wirtschaftenden Kommunen (derzeit 250) gekennzeichnet sind, zu finden.

 

Im Umkreis um die Stadt Haan nehmen demnach zwei kreisangehörige Städte (Erkrath und Langenfeld) sowie die Städte Düsseldorf und Solingen an der Kampagne mit den im Folgenden zitierten Vorgehensweisen teil:

·                                                               „Die Stadt Erkrath verwendet schon seit vielen Jahren keine Pestizide zur Grünflächenpflege. Ein Pestizidverzicht in den von der Kommune verpachteten landwirtschaftlichen Flächen soll demnächst im Stadtrat diskutiert werden.“

·                                                               „Die Stadt Langenfeld setzt keine chemisch-synthetischen Pestizide auf kommunalen Grün- und Freiflächen ein.“

·                                                               „Die Stadt Solingen setzt mit Beschluss vom Februar 2018 auf den selbst bewirtschafteten Flächen kein Glyphosat mehr ein. Pächter sollen künftig zu einem ähnlichen Vorgehen vertraglich verpflichtet werden.“

·                                                               „Die Stadt Düsseldorf ist seit 1990 Pestizidfrei! Seit 2014 gibt es dazu auch einen offiziellen Beschluss. Ausnahmen: Eichenprozessionsspinner (nur in begründeten Fällen), Pilze am Buchsbaum, Buchsbaumzünsler (nur in historischen Parkanlagen an wenigen Stellen).“

 

Insgesamt ist festzustellen, dass die Vorgehensweisen der einzelnen Städte bundesweit unterschiedlich sind und sowohl die eigentliche Grünflächenpflege als auch z. B. den Glyphosatverzicht für verpachtete Flächen beinhalten können.

 

Im Falle einer Teilnahme der Stadt Haan an der Kampagne bestehen die Auswirkungen darin, dass Name und Lage der Stadt sowie stichwortartig eine Beschreibung ihrer Vorgehensweise bei der Pflege der kommunalen Grünflächen (s.o.), auf der interaktiven Karte des BUND erscheinen.

 

 

 

e. Die Fachberatung, wie in 5. benannt, zum Verzicht von Pestiziden ist dem Ausschuss vorzustellen und, soweit nicht ausreichend möglich, sind Maßnahmen aufzuzeigen, dass dies umgesetzt werden kann. 

 

Im Umweltkalender der Stadt Haan ist bisher der Gartenmeister des Betriebshofs Herr Kannemann als Ansprechpartner für Natur- und Landschaftsschutzfragen genannt.

Da Herr Kannemann aufgrund seiner Ausbildung über den entsprechenden fachlichen Hintergrund verfügt, wird er ab dem Jahr 2019 zudem die telefonische Fachberatung „Pestizide und Insektenschutz“ übernehmen.

Einen entsprechenden Eintrag wird es hierzu im Umweltkalender 2019 geben.

 

 

 

f. Beim Kreis Mettmann ist zu erfragen, welche Maßnahmen dort vorgesehen und umgesetzt werden um zum Schutz der Insekten auf Haaner Stadtgebiet beizutragen. Die Maßnahmen sind vorzustellen.

 

Auf telefonische Anfrage hin gab die Unter Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann an die folgenden Maßnahmen, bzw. Angebote zu machen, welche das Haaner Stadtgebiet betreffen:

 

1.    Der Kreis Mettmann gewährt Landwirten eine Förderung für die Anlage von Blühstreifen, wenn eine Förderung durch die Landwirtschaftskammer nicht greift, weil z.B. der Blühstreifen nicht breit genug ist. Für eine Förderung durch die Landwirtschaftskammer Rheinland muss eine Mindestbreite von 6 m gegeben sein.

Nach Angaben des Kreises Mettmann nimmt derzeit kein Haaner Landwirt die Förderung durch den Kreis wahr.

 

2.    Der Kreis Mettmann bewirtschaftet eigene Flächen durch Beweidung mit Schafen oder Mahd und anschließendem Abräumen des Schnittgutes. Diese Vorgehensweise dient der Bekämpfung von Neophyten und der Förderung einer artenreichen, heimischen Vegetation.

Auf Haaner Stadtgebiet findet dies in den Bereichen Talaue Ittertal und Hühnerbachtal statt.

Des Weiteren unterhält der Kreis Mettmann zwei städtische Streuobstwiesen im Bereich der Grube 7 nach dem gleichen Schema.

 

3.    Das „Kultur- Landwirtschaftsprogramm“ des Kreis Mettmann fördert Landwirte welche Teilbereiche ihrer Äcker auf denen es Mindererträge gibt, naturgemäß zu bewirtschaften. Voraussetzung ist, dass die Flächen in direkter Nachbarschaft zu Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzflächen liegen.

In Haan wird dieses Angebot derzeit von keinem Landwirt wahrgenommen.

 

 

 

Abschließende Stellungnahme der Verwaltung:

Bezüglich der Beschlussvorschläge der Fraktion GAL vom 22.05.2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Auf den unter b. genannten Flächen ist eine Unterhaltung gemäß Beschlussvorschlag Fraktion GAL ohne finanziellen Mehraufwand möglich.

Wie unter a. beschrieben, haben dies die in diesem Jahr entsprechend unterhaltenen Flächen bewiesen.

 

Von daher empfiehlt die Verwaltung ab dem Jahr 2019 die unter b. genannten Flächen entsprechend dem Beschlussvorschlag der Fraktion GAL unter dem Gesichtspunkt Insektenschutz ohne Einsatz von Mulchmähern zu unterhalten.

 

Zu 2. Weil Schautafeln im öffentlichen Bereich relativ aufwendig zu unterhalten sind, bzw. häufig schon nach kurzer Zeit unbrauchbar gemacht werden, schlägt die Verwaltung vor im Rahmen der städtischen Öffentlichkeitsarbeitsarbeit, z.B. in Form von Pressemitteilungen, über die Maßnahmen zu informieren.

 

 

Zu 3. Bereits jetzt werden von den Gärtnern des Betriebshofes regelmäßig heimische Blühpflanzen in den städtischen Grünflächen gepflanzt. Bewährt hat sich eine Mischung von heimischen und nicht heimischen Stauden.

Beispiele hierzu wurden unter a. genannt.

Darüber hinaus finden sich praktisch in jeder städtischen Grünanlage heimische Zier- und Vogelnährgehölze.

 

Aus der Sicht der Verwaltung steht diese Vorgehensweise weitgehend im Einklang mit dem Beschlussvorschlag der Fraktion GAL.

 

 

Zu 4. Diesbezüglich hat die Verwaltung keine Bedenken.

 

 

Zu 5. Wie unter e. beschrieben wird im Umweltkalender für das Jahr 2019 auf die Möglichkeit der telefonischen Fachberatung „Pestizide und Insektenschutz“ durch die Stadtverwaltung Haan hingewiesen.

Beschlussvorschlag der Fraktion GAL:

 

1.  Kommunale Grünflächen werden, wo es fachlich sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen standortheimischen Blühpflanzen versehen. Die Flächen sollen frühestens zu einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw. Altgrasstreifen stehen gelassen werden bzw. die Pflege in Teilmahd erfolgen.

 

2.   Auf die angelegten Flächen wird mit geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) aufmerksam gemacht und der Hintergrund der Bevölkerung erklärt.

 

3.   Bei Anpflanzungen auf kommunalen Flächen (z. B. Parks, Straßenbegleitgrün) werden grundsätzlich einheimische Pflanzen ausgewählt, wenn kein zwingender Grund entgegen spricht.

 

4.   Die Stadt Haan bekennt sich zur Kampagne des BUND „Pestizidfreie Kommune“ und verzichtet auf ihren Flächen weiterhin auf die Verwendung von Pestiziden.

 

5.   Über den Umweltkalender und anderen geeigneten Medien wird auf die Möglichkeit einer Fachberatung zum Verzicht von Pestiziden im privat genutzten Garten hingewiesen.