hier: Antrag der Fraktion GAL vom 22.05.2018
Sachverhalt:
In der Sitzung des
SUVA am 21.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt zur Vorbereitung der
Beschlussfassung die im Antrag der GAL vom 22.05.2018 enthaltenen Fragen a. –
f. zu beantworten:
a. Die Verwaltung zeigt auf,
in welchem Umfang bereits heute die in 1. und 3. genannten Maßnahmen umgesetzt
werden.
Aus Kostengründen
kamen in den vergangenen Jahren auf städtischen Grünflächen fast ausschließlich
Mulchmäher zum Einsatz. Diese Arbeiten wurden von auf kosteneffiziente
Grünflächenunterhaltung im innerstädtischen Bereich spezialisierten Unternehmen
ausgeführt.
Lediglich zwei
Flächen, die Streuobstwiese Horst und die ca. 2
Hektar große Streuobstwiese Kamphausen werden seit Jahren ohne den
Einsatz von Mulchmähern bewirtschaftet. Wobei die Streuobstwiese Kamphausen
derzeit von einem Pächter unterhalten wird.
Seit Anfang 2018
wurde zu Testzwecken die Mahd einiger geeigneter Grünflächen mit einer
Gesamtfläche von ca. 5 Hektar an Unternehmen aus dem landwirtschaftlichen
Bereich vergeben. Dabei werden die Flächen zweimal im Jahr gemäht und das
Schnittgut nach der Trocknung abgesammelt.
Was die Qualität
der Leistungen angeht, waren die Erfahrungen bisher durchweg positiv. Zudem
blieb eine Kostensteigerung aus.
Im Gegensatz zur
Mahd mittels Mulchmäher sind die Kosten je Hektar etwa gleich.
Aufgrund des
Einsatzes von wesentlich breiteren Mähwerken der landwirtschaftlichen
Unternehmen im Vergleich zu den Mulchmähern der auf Grünflächenpflege
spezialisierten Unternehmen ist der reine Mähvorgang sogar bis zu 30% günstiger.
Allerdings ist wegen der weniger wendigen Mähwerke der Landwirte vor allem auf
den Streuobstwiesen manuelle Nacharbeit erforderlich, so dass die Kosten sich
im Vergleich zur Mulchmahd die Waage halten.
Initialpflanzungen
mit heimischen Blühpflanzen wurden auf den städtischen Wiesen und
Streuobstwiesen bisher nicht durchgeführt.
Die Bepflanzung der
städtischen Parks-, Grünanlagen sowie des Straßenbegleitgrüns erfolgt sowohl
mit heimischen, als auch mit nicht heimischen Pflanzen. Gründe hierfür sind z.B.
extreme Standortbedingungen im Straßenbegleitgrün, aber auch der hohe Zierwert
nicht heimischer Pflanzenarten.
Beispiele für
Pflanzungen heimischer Blühpflanzen in städtischen Grünflächen:
·
Tiefgaragendeckel Windhövel:
Großflächige Pflanzung von Wiesen-Storchschnabel.
·
Karl-August-Jung-Platz: Die im Jahr
2017 unter Verwendung von Spendengeldern erstellte Staudenpflanzung beinhaltet
neben nicht heimischen Arten auch die heimischen Wildstauden Echter Baldrian,
Trauben-Skabiose, Wiesen-Salbei, Schafgarbe und Flockenblume.
·
Park Ville d’Eu: Schneeglöckchen und
andere.
·
Grünanlage an der Bismarckstraße:
Schneeglöckchen, Blaustern und andere.
·
Straßenbegleitgrün: Narzissen.
Eine Umstellung der
städtischen Grünflächen auf ausschließlich heimische Pflanzen wird ohne eine
aufwendige Vorbereitung nicht möglich sein.
Da dem Betriebshof
diesbezüglich keine Erfahrungswerte vorliegen, kann der zusätzliche,
finanzielle Aufwand hierfür derzeit nicht beziffert werden.
An dieser Stelle
der Hinweis, dass auch nicht heimische Zierpflanzen durchaus eine wichtige
Nahrungsquelle für die heimischen Insekten darstellen und regelmäßig von Bienen
angeflogen werden.
b. Die Verwaltung zeigt anhand
von Plänen auf, welche Grünflächen für die in 1. genannten Maßnahmen geeignet
sind.
Der Übersichtsplan
„Städtische Mahdflächen“ im Anhang stellt die räumliche Lage von geeigneten
Flächen im Stadtgebiet dar.
Im Einzelnen sind
dies die folgenden Flächen:
·
Streuobstwiese Horst, 890 m²
·
Streuobstwiese Kamphausen, 20.300 m²
·
Wiese Landstraße unter
Hochspannungsmast, 4.200 m²
·
Wiese Bau-BG, 3.700 m²
·
Streuobstwiese Bau-BG, 17.500 m²
·
Streuobstwiese und Wiese Bau-BG, 4.000
m²
·
Streuobstwiese Bellekull, 4.500 m²
·
Wiese Steilhänge Niederbergische
Allee, 4.000 m²
·
Wiese Millrather Straße, 6.000 m²
·
Streuobstwiese Landstraße, 3.000 m²
·
Wiesen Haaner Bachtal ohne
Intensivflächen, 15.000 m²
·
Wiese RÜB Holthausen, 1.800 m²
·
Wiesen Parkanlage Düsselberg ohne
Intensivflächen, 8.500 m²
·
Wiesen Neandertalweg, 10.000 m²
·
Wiesen Else-Lasker-Schüler-Ring,
12.000 m²
Insgesamt stehen
Flächen von ca. 11,5 Hektar Größe zur Verfügung.
c. Die zusätzlichen Kosten für
die genannten Maßnahmen sind abzuschätzen und zu benennen.
Wie bereits unter a. beschrieben, hat die Umstellung der
Mahd auf einer Fläche von ca. 5 Hektar bisher keine finanziellen Auswirkungen
gehabt.
Die Umstellung der
gesamten städtischen Bepflanzung auf ausschließlich heimische Arten hätte
unabsehbare finanzielle Auswirkungen. Neben anfallenden Planungskosten, den
Kosten für die Beschaffung der Pflanzen und einer notwendigen
Standortvorbereitung, wäre eine Anpassung der Pflege und damit auch des
Grünflächenpflegevertrages erforderlich.
d. Die Stadt Haan, bzw. der
Bauhof haben bereits auf den Verzicht des Herbizides Glyphosat aufmerksam
gemacht. Die Stadtverwaltung prüft und teilt mit, welche Auswirkungen die
Erklärung zur Teilnahme an der Kampagne der BUND "Pestizidfreie
Kommune" hat.
Im Juni 2015 fand im Umweltbundesamt in
Dessau eine Fachtagung zum Thema "Die pestizidfreie Kommune" statt.
Ausrichter waren das Umweltbundesamt sowie
der Bund für Umwelt und Naturschutz
Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany.
Der BUND hat die „pestizidfreie Kommune“ als ein Schwerpunktthema und
hierzu einen Ratgeber erarbeitet. Auf den Webseiten des BUND sind weitere
Informationen, wie zum Beispiel eine interaktive Karte, auf der die
pestizidfrei wirtschaftenden Kommunen (derzeit 250) gekennzeichnet sind, zu finden.
Im Umkreis um die Stadt Haan nehmen demnach zwei kreisangehörige Städte
(Erkrath und Langenfeld) sowie die Städte Düsseldorf und Solingen an der
Kampagne mit den im Folgenden zitierten Vorgehensweisen teil:
·
„Die
Stadt Erkrath verwendet schon seit vielen Jahren keine Pestizide zur
Grünflächenpflege. Ein Pestizidverzicht in den von der Kommune verpachteten
landwirtschaftlichen Flächen soll demnächst im Stadtrat diskutiert werden.“
·
„Die
Stadt Langenfeld setzt keine chemisch-synthetischen Pestizide auf kommunalen
Grün- und Freiflächen ein.“
·
„Die
Stadt Solingen setzt mit Beschluss vom Februar 2018 auf den selbst
bewirtschafteten Flächen kein Glyphosat mehr ein. Pächter sollen künftig zu
einem ähnlichen Vorgehen vertraglich verpflichtet werden.“
·
„Die
Stadt Düsseldorf ist seit 1990 Pestizidfrei! Seit 2014 gibt es dazu auch einen
offiziellen Beschluss. Ausnahmen: Eichenprozessionsspinner (nur in begründeten
Fällen), Pilze am Buchsbaum, Buchsbaumzünsler (nur in historischen Parkanlagen
an wenigen Stellen).“
Insgesamt ist festzustellen, dass die Vorgehensweisen der einzelnen
Städte bundesweit unterschiedlich sind und sowohl die eigentliche
Grünflächenpflege als auch z. B. den Glyphosatverzicht für verpachtete Flächen
beinhalten können.
Im Falle einer Teilnahme der Stadt Haan an der Kampagne bestehen die
Auswirkungen darin, dass Name und Lage der Stadt sowie stichwortartig eine
Beschreibung ihrer Vorgehensweise bei der Pflege der kommunalen Grünflächen
(s.o.), auf der interaktiven Karte des BUND erscheinen.
e. Die Fachberatung, wie in 5.
benannt, zum Verzicht von Pestiziden ist dem Ausschuss vorzustellen und, soweit
nicht ausreichend möglich, sind Maßnahmen aufzuzeigen, dass dies umgesetzt
werden kann.
Im Umweltkalender
der Stadt Haan ist bisher der Gartenmeister des Betriebshofs Herr Kannemann als
Ansprechpartner für Natur- und Landschaftsschutzfragen genannt.
Da Herr Kannemann
aufgrund seiner Ausbildung über den entsprechenden fachlichen Hintergrund
verfügt, wird er ab dem Jahr 2019 zudem die telefonische Fachberatung
„Pestizide und Insektenschutz“ übernehmen.
Einen
entsprechenden Eintrag wird es hierzu im Umweltkalender 2019 geben.
f. Beim Kreis Mettmann ist zu
erfragen, welche Maßnahmen dort vorgesehen und umgesetzt werden um zum Schutz
der Insekten auf Haaner Stadtgebiet beizutragen. Die Maßnahmen sind
vorzustellen.
Auf telefonische
Anfrage hin gab die Unter Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann an die
folgenden Maßnahmen, bzw. Angebote zu machen, welche das Haaner Stadtgebiet
betreffen:
1.
Der
Kreis Mettmann gewährt Landwirten eine Förderung für die Anlage von
Blühstreifen, wenn eine Förderung durch die Landwirtschaftskammer nicht greift,
weil z.B. der Blühstreifen nicht breit genug ist. Für eine Förderung durch die
Landwirtschaftskammer Rheinland muss eine Mindestbreite von 6 m gegeben sein.
Nach Angaben des Kreises Mettmann nimmt derzeit kein
Haaner Landwirt die Förderung durch den Kreis wahr.
2.
Der
Kreis Mettmann bewirtschaftet eigene Flächen durch Beweidung mit Schafen oder
Mahd und anschließendem Abräumen des Schnittgutes. Diese Vorgehensweise dient
der Bekämpfung von Neophyten und der Förderung einer artenreichen, heimischen
Vegetation.
Auf Haaner Stadtgebiet findet dies in den Bereichen
Talaue Ittertal und Hühnerbachtal statt.
Des Weiteren unterhält der Kreis Mettmann zwei städtische
Streuobstwiesen im Bereich der Grube 7 nach dem gleichen Schema.
3.
Das
„Kultur- Landwirtschaftsprogramm“ des Kreis Mettmann fördert Landwirte welche Teilbereiche
ihrer Äcker auf denen es Mindererträge gibt, naturgemäß zu bewirtschaften. Voraussetzung
ist, dass die Flächen in direkter Nachbarschaft zu Landschaftsschutz- bzw.
Naturschutzflächen liegen.
In Haan wird dieses Angebot derzeit von keinem Landwirt
wahrgenommen.
Abschließende Stellungnahme
der Verwaltung:
Bezüglich der
Beschlussvorschläge der Fraktion GAL vom 22.05.2018 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Zu 1. Auf den unter b. genannten Flächen ist
eine Unterhaltung gemäß Beschlussvorschlag Fraktion GAL ohne finanziellen
Mehraufwand möglich.
Wie unter a. beschrieben, haben dies die in diesem
Jahr entsprechend unterhaltenen Flächen bewiesen.
Von daher empfiehlt
die Verwaltung ab dem Jahr 2019 die unter b.
genannten Flächen entsprechend dem Beschlussvorschlag der Fraktion GAL unter
dem Gesichtspunkt Insektenschutz ohne Einsatz von Mulchmähern zu unterhalten.
Zu 2. Weil Schautafeln im öffentlichen Bereich
relativ aufwendig zu unterhalten sind, bzw. häufig schon nach kurzer Zeit
unbrauchbar gemacht werden, schlägt die Verwaltung vor im Rahmen der
städtischen Öffentlichkeitsarbeitsarbeit, z.B. in Form von Pressemitteilungen,
über die Maßnahmen zu informieren.
Zu 3. Bereits jetzt werden von den Gärtnern des
Betriebshofes regelmäßig heimische Blühpflanzen in den städtischen Grünflächen
gepflanzt. Bewährt hat sich eine Mischung von heimischen und nicht heimischen
Stauden.
Beispiele hierzu
wurden unter a. genannt.
Darüber hinaus
finden sich praktisch in jeder städtischen Grünanlage heimische Zier- und
Vogelnährgehölze.
Aus der Sicht der
Verwaltung steht diese Vorgehensweise weitgehend im Einklang mit dem
Beschlussvorschlag der Fraktion GAL.
Zu 4.
Diesbezüglich hat die Verwaltung keine Bedenken.
Zu 5. Wie unter e. beschrieben wird im Umweltkalender für das Jahr 2019 auf die
Möglichkeit der telefonischen Fachberatung „Pestizide und Insektenschutz“ durch
die Stadtverwaltung Haan hingewiesen.
Beschlussvorschlag der Fraktion GAL:
1. Kommunale Grünflächen werden, wo es fachlich
sinnvoll ist, durch Ansaat oder Initialpflanzung mit ein- oder mehrjährigen
standortheimischen Blühpflanzen versehen. Die Flächen sollen frühestens zu
einem Zeitpunkt gemäht werden, zu dem die Blütenpflanzen ausgesamt haben, so dass
ihre dauerhafte Erhaltung auch ohne Neueinsaat möglich ist. Auf den Einsatz von
Mulchmähern ist dabei zu verzichten. Soweit möglich sollen Blüh- bzw.
Altgrasstreifen stehen gelassen werden bzw. die Pflege in Teilmahd erfolgen.
2. Auf die angelegten Flächen wird mit
geeigneten Mitteln (z. B. Schautafeln) aufmerksam gemacht und der Hintergrund
der Bevölkerung erklärt.
3. Bei Anpflanzungen auf kommunalen Flächen (z.
B. Parks, Straßenbegleitgrün) werden grundsätzlich einheimische Pflanzen
ausgewählt, wenn kein zwingender Grund entgegen spricht.
4. Die Stadt Haan bekennt sich zur Kampagne des
BUND „Pestizidfreie Kommune“ und verzichtet auf ihren Flächen weiterhin auf die
Verwendung von Pestiziden.
5. Über den Umweltkalender und anderen
geeigneten Medien wird auf die Möglichkeit einer Fachberatung zum Verzicht von
Pestiziden im privat genutzten Garten hingewiesen.