Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat im Oktober 2014 das Büro Runge IVP mit der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) Haan, Stufe II beauftragt. Aufbauend auf den Ergebnissen des VEP Stufe I wurden folgende Bearbeitungsschwerpunkte gesetzt:

• Aktualisierung der Verkehrsdatenbasis auf das Analysejahr 2015,

• Aktualisierung der Verkehrsprognose auf das Jahr 2030,

• Erarbeitung eines Handlungskonzeptes für den Rad- und den Fußgängerverkehr,

• Erarbeitung eines Verkehrsführungskonzeptes für die Südstadt und Untersuchung des LKW-Verkehrs für die Gesamtstadt.

 

Die durch das Büro erarbeiteten Ergebnisse zu den einzelnen Arbeitsschritten wurden in 6 Arbeitskreissitzungen und in mehreren Sitzungen des SUVA eingebracht und thematisiert. Das Handlungskonzept Rad- und Fußgängerverkehr wurde zudem am 22.03.2018 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt und der Seniorenbeirat, das Jugendparlament und der ADFC beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

 

Zum Verkehrsführungskonzept Südstadt hat der Rat der Stadt Haan am 24.04.2018 beschlossen, dass die Variante 3 „Einbahnstraßenpaar“ unter Einbeziehung des Schreibens des Landrates vom 23.04.2018 sowie der Ausführungen des Landrates in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2018 umgesetzt werden soll. Im Rat am 04.07.2018 wurde zudem das Handlungskonzept Radverkehr- und Fußgängerverkehr mit Stand vom Mai 2018 mit der Ausnahme beschlossen, dass die auf S. 78 des Handlungs-konzepts unter „Maßnahmen B228“ bei Punkt 2 „Bahnhofstraße“ aufgeführten erste und dritte Spiegelstriche (Markierung eines Schutzstreifens bergauf), gestrichen werden (Hinweis: Seite 78 im Konzept vom Mai 2018 entspricht Seite 5-78 des Berichtes in der Anlage zur Sitzungsvorlage).

 

Durch das Büro Runge IVP wurde nunmehr der Abschlussbericht zum VEP Haan, Stufe II (s. Anlagen) vorgelegt, der nunmehr alle Bearbeitungspunkte gesamthaft in einem Dokument abbildet. Die bereits beschlossenen Teile „Verkehrsführungskonzept Südstadt“ und „Handlungskonzept Rad- und Fußgängerverkehr“, sind in unveränderter Form den Kapiteln 4-4.5 und Kapitel 5 zu entnehmen. Auf die bestehende Beschlusslage wird auf Seite 2 des Gutachtens hingewiesen. Gegenüber der beschlossenen Fassung wurden zusätzlich nur fehlende Copyrightvermerke ergänzt.

 

In Kapitel 1-3 werden nunmehr auch die Untersuchungsergebnisse zur Zustandsanalyse und zur Verkehrsprognose 2030 verschriftlicht. Inhaltlich wurden diese bereits in den Arbeitskreissitzungen und im SUVA dargestellt. Die Zustandsanalyse zu den Verkehrsbelastungen und die Verkehrsprognose wurden um die aktuellen Gutachten aus 2018 (Verkehrsgutachten zum BP Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ und zum Kreisverkehr L357/K20 (Landesbetrieb Straßenbau)) angepasst.

 

Das Kapitel Südstadt wurde um den Punkt "4.6 Lkw-Führungskonzept" ergänzt. Inhaltlich entspricht dieses Kapitel ebenfalls den im Rahmen des Arbeitskreises und im SUVA vorgetragenen Inhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Schlussbericht wird zur Kenntnis genommen.