Betreff
Sachstandsbericht:
Bürgeranträge zu "geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung"
Vorlage
66/070/2019
Art
Informationsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Anlass:

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (SVB) hat insgesamt 118 Anträge, mit dem Ziel geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung zu ergreifen, von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Haan erhalten. Alle Antragstellungen erfolgten in der Zeit von Oktober 2017 bis April 2018. Die Verwaltung hatte hierüber auf Anfrage der WLH-Fraktion dem Ausschuss in einer ersten Stellungnahme am 29.05.2018 berichtet. Eine Präzisierung der von der WLH-Fraktion gestellten Fragen erfolgte dann zur Ausschusssitzung am 04.10.2018.

Mit Mail vom 02.08.2019 bittet die WLH-Fraktion nunmehr um einen ausführlicheren Sachstandsbericht zu den Bürgeranträgen.

 

 

Sachverhalt:

Mit gleichlautenden Anträgen begehren die Bürgerinnen und Bürger als Anlieger sowohl von Gemeindestraßen, als auch von klassifizierten Straßen, Maßnahmen zur Reduzierung von verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen. Die Aufforderungen gingen an die örtliche Straßenverkehrsbehörde, weil diese gemäß der Straßenverkehrsordnung die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken, verbieten oder umleiten können. Das gleiche Recht hat Sie zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Allerdings sind vor jeder Entscheidung die Straßenbaubehörde und die Polizei zu hören. Um eine ermessensfehlerfreie Entscheidung treffen zu können, bedarf es für die SVB einer schalltechnischen Untersuchung des Verkehrslärms auf Basis der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90). Dies betrifft vorrangig die Straßen, welche noch keine Tempo 30 Reduzierung aufweisen. Der Auftrag für diese Anspruchsuntersuchung bezüglich eventueller Lärmsanierungsmaßnahmen wurde im Juli 2018 an das Fachbüro Peutz Consult, Düsseldorf, vergeben. Gemäß dem Ratsbeschluss vom 12.12.2017 waren folgende Straßen, bzw. Straßenabschnitte zu betrachten:

 

B 228, von Schlagbaum bis Kampstraße,

Hochdahler Straße,

L 288 Ohligser Straße und

K 16, von Ortseingang bis Kreisverkehr Elberfelder Straße.

 

Zusätzlich wurden noch die Martin-Luther-Straße und die K 5, Turnstraße und Ittertalstraße, mit beauftragt. Ein Übersichtslageplan ist in der Anlage 1 enthalten. Im Rahmen der Untersuchung wurden zunächst die Straßenemissionen des Straßenverkehrs anhand der RLS-90 berechnet. Auf Grundlage dieser Werte wurden die auf die Fassaden von 58 Gebäuden einwirkenden Geräuschimmissionen des angrenzenden Straßenverkehrs getrennt für den Tages- und Nachtzeitraum ermittelt, und mit den Auslösewerten für die Lärmsanierung verglichen.

 

Die Auslösewerte liegen an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten bei

  • tags: 67 dB(A)
  • nachts: 57 dB(A)

in Kerngebieten, Dorfgebieten, Mischgebieten bei

  • tags: 69 dB(A)
  • nachts: 59 dB(A)

und in Gewerbegebieten bei

  • tags: 72 dB(A)
  • nachts: 62 dB(A).

 

Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen inzwischen vor, und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

1.)  K 16

17 Gebäude wurden untersucht. Während des Tageszeitraums wurden an 9 Gebäuden die Auslösewerte überschritten. Nachts liegen 12 Gebäude oberhalb der Auslösewerte.

 

2.)  B 228

Von 21 betrachteten Gebäuden überschreiten 19 Gebäude die Auslösewerte tagsüber. Nachts waren alle 21 Gebäude betroffen.

 

3.)  Martin-Luther-Straße und K 5, Ittertalstraße

Hier wurden insgesamt 8 Gebäude geprüft. Bei 3 Gebäuden auf der Martin-Luther-Straße lagen die Werte sowohl tagsüber, als auch während der Nachtzeiten über den Grenzwerten. Die Ittertalstraße war unauffällig.

 

4.)  K 5, Turnstraße  

Aufgrund der geringeren Verkehrsmenge auf der Turnstraße wurden an allen 5 detailliert untersuchten Gebäuden nicht nur die Auslösewerte der Lärmsanierung eingehalten, sondern auch die strengeren Lärmvorsorgewerte.

 

5.)  Hochdahler Straße

Auf diesem Straßenzug wurden 5 Häuser detailliert geprüft. Ein Gebäude lag tagsüber oberhalb des Auslösewertes für Wohngebiete. Weitere 4 Gebäude übertreffen den Grenzwert nachts.

 

6.)  L 288

An der Ohligser Straße wurden 7 Gebäude genauer untersucht. Während des Tageszeitraumes wurden an 2 Gebäuden Lärmpegel oberhalb der Auslösewerte ermittelt. Nachts waren 3 Häuser betroffen.

 

Damit werden, bis auf die Turnstraße, an allen betrachteten Straßenzügen die gebietsabhängigen Auslösewerte der 16. BImschV für Lärmsanierung überschritten. Der Grund dafür liegt in dem relativ hohen Verkehrsaufkommen. Um die Lärmbelastung für die Betroffenen zu mindern, wären demzufolge die Straßenlärmemissionen zu reduzieren. Dies könnten beispielsweise Fahrverbote, insbesondere für LKW, sein. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass keine anderen schützenswerte Bereiche belastet werden. Eine Verdrängung des Verkehrs in die benachbarten Wohngebiete ist unbedingt zu vermeiden. Da die untersuchten Straßenzüge alle zum Hauptverkehrs-straßennetz der Stadt Haan zählen, und der (Schwer-)verkehr genau auf diesen Verkehrsadern gebündelt geleitet werden soll, ist diese Variante nicht umsetzbar. Eine Lärmminderung ist jedoch über eine Temporeduzierung von 50 km/h auf 30 km/h realisierbar. Diese Alternative ließe sich auf den Gemeindestraßen (hier die Hochdahler Straße) in Abstimmung mit der Polizei verwirklichen. Bei den klassifizierten Straßen sind die Baulastträger Straßen.NRW und der Kreis Mettmann zusätzlich zu hören. Die SVB hat daher mit den beiden Straßenbaulastträgern Kontakt aufgenommen, und eine Anhörung zu der beabsichtigten verkehrsrechtlichen Anordnung der Temporeduzierung auf der B 228, L 288 und der K 16 avisiert. Im weiteren Verfahren ist dann die Umsetzung, möglichst einvernehmlich, abzustimmen. Gesondert zu betrachten ist die Martin-Luther-Straße. Auf ihrer Fahrbahn gilt bereits Tempo 30. Eine weitere Tempo-reduzierung ist aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht mehr möglich. Eine Verbesserung erfolgt jedoch mit der Umstufung der Straße zur Kreisstraße, und der damit einher-gehenden Reduzierung der Verkehrsmenge (Einbahnstraße). Sofern die Eigentümer der 4 betroffenen Gebäude auf der Martin-Luther-Straße nicht mehr bis zu diesem Zeitpunkt warten wollen, können sie auch einen Antrag auf Bezuschussung von neuen Schallschutzfenstern stellen. Der Adressat wäre der Straßenbaulastträger. Im Moment ist das noch die Stadt Haan. Nach der Umstufung wäre der Kreis Mettmann der Ansprechpartner.

 

Anträge zur Lärmreduzierung wurden aber nicht nur für das Hauptverkehrsstraßennetz gestellt. Insgesamt gingen bei der Verwaltung 53 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern ein, die entlang einer Gemeindestraße wohnen. Darunter entfallen auf die Hochdahler Straße 1 Antrag, und auf die Martin-Luther-Straße 19 Anträge. Damit verbleiben 33 Anträge an Nebenstraßen, die einer Einzelfallbetrachtung bedürfen. Gemeinsam ist jedoch allen diesen Straßen, dass aufgrund der deutlich geringeren Verkehrsmengen, ein Anspruch auf Maßnahmen zur Lärmreduzierung nicht besteht. Einen Ablehnungs-bescheid von der SVB hatten die Antragstellenden bereits im April und Mai 2018 bereits erhalten.


 

Gemeindestraße

Anzahl der Anträge

Am Brunnen

1

Beethovenstraße

1

Diekermühlenstraße

2

Dieker Straße

2

Erikaweg

1

Fritz-Reusing-Weg

1

Hochdahler Straße (s. o.)

1

Jahnstraße

1

Kampstraße

2

Kirchstraße

1

Königgrätzer Straße

17

Mahnertbusch

1

Martin-Luther-Straße (s. o.)

19

Steinkulle

1

Stettiner Straße

1

 

 

Weiteres Vorgehen

 

  • In Kenntnis des Lärmgutachtens strebt die SVB eine Temporeduzierung auf den klassifizierten Straßen B 228, L 288 und K 16 an.
  • Auf der Hochdahler Straße soll ebenfalls eine Temporeduzierung von 50 km/h auf 30 km/h erfolgen. Genauer geprüft wird noch, ob tagsüber nur eine punktuelle Tempobeschränkung sinnvoll sein kann.
  • Derzeit keine verkehrsrechtlichen Veränderungen auf der Martin-Luther-Straße geplant.
  • Derzeit ebenfalls keine verkehrsrechtlichen Veränderungen an den anderen Gemeindestraßen im Stadtgebiet geplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.