Betreff
Sachstandsbericht:
Bürgeranträge zu "geeigneten Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastung"
Vorlage
66/070/2019/1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Anlass:

Die Verwaltung hatte den Landesbetrieb Straßen.NRW und den Kreis Mettmann als zuständige Straßenbaulastträger der B 228, der L 288 und der K 16 angeschrieben und zu einer Stellungnahme zu der aus Lärmschutzgründen beabsichtigten Temporeduzierung aufgefordert. Hierüber berichtete die Verwaltung bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 30.10.2019. Eine inhaltliche Diskussion fand in der Sitzung jedoch noch nicht statt, weil bis zum Sitzungstermin noch keine Antwortschreiben der beiden Straßenbaulastträger vorlagen. Die Verwaltung wurde aufgefordert in der nächsten Sitzung des Ausschusses über den aktuellen Sachstand zu berichten.

 

 

Sachverhalt:

Inzwischen ist zumindest die schriftliche Stellungnahme des Kreis Mettmann bei der Stadt eingegangen. Danach hält der Kreis eine Temporeduzierung auf der K 16 im Stadtgebiet Haan allein auf Grundlage des von der Verwaltung beauftragten Gutachtens durch das Büro Peutz, Düsseldorf, für nicht ausreichend begründet. Darüber hinaus sind aus seiner Sicht Lösungen anzustreben, die einen geringeren Eingriff in den Straßenverkehr darstellen. Hierfür böten die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-Stv) konkrete Maßnahmen. Gleichwohl erklärt er sich als Straßenbaulastträger bereit, in weiteren Gesprächen mit der Stadt Haan ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle Beteiligten zu erarbeiten. Die Verwaltung wird dem Ausschuss über den Fortgang dieser Gespräche berichten. Die offizielle Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen.NRW lag dagegen bis zur Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die Verwaltung wird daher in der Sitzung mündlich berichten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.