Sachverhalt:
Inhalt
1.
Rechtsgrundlage
2.
Aufstellung des Stellenplans
2.1
Allgemeines
2.2 Altersteilzeitstellen
2.3 Regelungen zur Altersteilzeit
Beamte/Beamtinnen
2.4 Regelungen zur Altersteilzeit
Tarifbeschäftigte
2.5 Abschlagsfreie Rente/Pensionen ab 45
Beitragsjahren
2.6 Personalsituation im Brandschutz und
Rettungsdienst
2.7 Einrichtung von sog. „temporären
Stellen“
2.8 Personalwirtschaftliche
Maßnahmen
2.8.1 Zuständigkeiten
2.8.2 Nachwuchsförderung
2.8.3 Organisatorische Maßnahmen
2.9
Entwicklung der Anzahl der Stellen
2.10
Umfang des Stellenplans
3. Tarif-/Besoldungsrechtliche
finanzielle Auswirkungen
4.
Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
4.2 Strukturdaten
4.3 Entwicklung der Personalkosten
5.
Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen
6.
Weiteres Verfahren
7.
Anlagen
1. Rechtsgrundlage
Nach § 79 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Stellenplan für die Beamtinnen/Beamten und Tariflich Beschäftigten Anlage des Haushaltsplanes.
Gem. § 8 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen/Beamten und der der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Im Stellenplan ist ferner für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres sowie geplante zukünftige Veränderungen sind zu erläutern.
2. Aufstellung des Stellenplans
2.1 Allgemeines
Der Stellenplan 2020 weist einen
Gesamtstellenanteil von 342,6 aus. Dies ist eine Steigerung um 20,7
Stellenanteile gegenüber dem Stellenplan 2019.
Der Anstieg von Stellenanteilen im
Haushaltsjahr 2020 ist im Wesentlichen auf die Übernahme der Beschäftigten der
Kindertagesstätte Kurze Straße ab August 2020 in die städtische Trägerschaft
und auf den Ausbau der KiTa Erikaweg von zwei auf vier Gruppen zurück zu
führen.
Im Stellenplanentwurf 2020 wurden folgende zusätzliche
Stellenanteile aufgenommen:
1,0
Beauftragter für Klimaschutz und Nachhaltigkeit
1,0
Ingenieur Betriebshof (Vorlage: 10/206/2019)*
0,6
Sachbearbeitung UVG (Vorlage: 10/203/2019)
0,5
Hallenhausmeister (Vorlage: 10/205/2019)
14,0 KiTa’s
0,4
Schulhausmeister (Vorlage: 10/204/2019)
3,0
temporäre Stellen (personalkostenneutral, siehe Ziffer 2.7)
0,3 aufgrund Anpassung an
Arbeitsverträge (siehe Anlage 3 zum Stellenplan)
1,0 technischer Objektmanager (Vorlage:
10/207/2019)*
21,8.
Im Haushaltsjahr 2020 können insgesamt 1,1
Stellenanteile (somit ca. 39.000 € jährlich) wie folgt eingespart
werden:
0,3 OGS (Produkt 030710, siehe Anlage 3 zum
Stellenplan Nr. 63-67.)
0,3 Sachbearbeitung Produkt 050200, Stelle
50/20
0,2 Sachbearbeitung Produkt 100400, Stelle
50/20
0,3 Sachbearbeitung Produkt 050120.
Die Gründe für jede einzelne Veränderung im
Stellenplan 2020 können in Bezug auf die Stellenanteile,
Eingruppierungen/Besoldungen sowie Zuordnung zu Produkten der Anlage 3 zum
Stellenplan entnommen werden.
*Die Stellenanteile für den
Ingenieur Betriebshof und den techn. Objektmanager sind in den Personalkosten
(siehe Ziffer 4.2 + 4.3) noch nicht
berücksichtigt, da der Bedarf erst nach der Haushaltsplanung von den Fachämtern
angemeldet wurde. Hier wurden bereits Veränderungsanträge i.H.v. insgesamt
136.400 Euro (für beide Stellen) gestellt.
Die Personalgewinnung und -bindung befindet
sich weiterhin in einer schwierigen und sehr angespannten Lage. Neben dem
bereits seit einigen Jahren bestehenden Fachkräftemangel im Ingenieurswesen,
Brandschutz und Rettungsdienst sowie im Erziehungswesen, ist der
Fachkräftemangel nun in allen Einsatzbereichen der Stadtverwaltung Haan
spürbar.
In 2019 werden bis zum Jahresende
voraussichtlich ca. 80 Stellenauswahlverfahren durchgeführt sein, was für einen
Stellenplan mit einem Gesamtstellenanteil von ca. 341 im Stellenplan 2020
beachtlich ist.
Stellen der Erzieher, Brandmeister,
Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Ingenieure
befinden sich aufgrund der guten Arbeitsmarktlage und der damit verbundenen
Suche nach Fachkräften ständig in der Ausschreibung. Oft müssen
Stellenauswahlverfahren wiederholt werden, da es an Kandidaten/Kandidatinnen
für die ausgeschriebenen Stellen fehlt oder die Bewerberinnen und Bewerber
nicht die erforderlichen Qualifikationen oder persönliche Eignung mitbringen.
Bei den Ingenieursstellen wird nach
zweimaligem erfolglosen Auswahlverfahren die Unterstützung eines Headhunters in
Anspruch genommen. Eine erfolgreiche Besetzung dieser Stellen mit
qualifiziertem Personal nimmt dennoch mehrere Monate in Anspruch, so dass diese
Stellen nicht zeitnah besetzt werden können.
Nach wie vor werden im Rahmen der
Personalentwicklung freie oder freigewordene Stellen zunächst intern
ausgeschrieben, so dass sich die Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan auch
auf höherwertige Stellen und/oder auf Führungspositionen bewerben können.
In einigen Fällen werden vakante Stellen
jedoch gleichzeitig intern und extern ausgeschrieben, wenn bereits vor einem
Stellenbesetzungsverfahren erkennbar ist, dass eine interne Bewerberlage wenig
Erfolg haben wird. Bei planbaren Personalabgängen aufgrund von Pensionierungen
oder Renteneintritt werden die Stellen so rechtzeitig ausgeschrieben, dass
diese nach Möglichkeit ohne größeren zeitlichen Verlust wiederbesetzt werden
können.
Nicht planbare Abgänge (Kündigungen,
Dienstherrnwechsel, Erwerbsunfähigkeit) führen aufgrund des Fachkräftemangels
in der Regel zu längeren Ausfallzeiten, so dass seitens des Fachamtes und des
Haupt- und Personalamtes immer wieder nach Interimslösungen gesucht wird, damit
bis zu einer Wiederbesetzung der Stelle die Aufgaben wahrgenommen werden. Dies
führt nicht selten zu einer zusätzlichen, teilweisen erheblichen Belastung des
vorhandenen Personals.
Als öffentlicher Arbeitgeber steht die Stadt
Haan zunehmend in Konkurrenz mit privaten Unternehmen und größeren Kommunen, um
geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren und/oder zu binden. Neben der Vergütung
oder Besoldung ihrer Beschäftigten sowie potentieller Bewerbern/Bewerberinnen
hält die Stadt Haan daher eine Vielzahl von attraktiven Angeboten vor (z.B.
flexible Arbeitszeiten, Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten,
betriebliches Gesundheitsmanagement, Teilzeitarbeit und Jobsharing,
Aufstiegschancen).
Im Bereich des Brandschutzes und des
Rettungsdienstes hat der Rat der Stadt Haan bereits mit seinem Beschluss vom
18.12.2018 zur Personalentwicklung der Feuer- und Rettungswache Haan
folgerichtig Maßnahmen ergriffen, um den Personalmangel abzubauen. Einige
Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden bzw. stehen vor der Umsetzung (siehe
hierzu auch Ziffer 2.5).
2.2 Altersteilzeitstellen
Insgesamt
stellt sich die Altersteilzeitsituation aktuell wie folgt dar:
|
ATZ gesamt |
Ausscheiden tariflich Beschäftigte 2020 |
Ausscheiden
tariflich Beschäftigte 2022 |
ATZ Arbeitsphase Beamte 2020 |
ATZ Freistellungsphase 2022 |
ATZ Freistellungsphase 2024 |
Beamte |
2 |
- |
- |
2 |
1 |
1 |
tariflich Beschäftigte |
3 |
2 |
1 |
- |
- |
- |
Gesamt |
5 |
2 |
1 |
2 |
1 |
1 |
2.3 Regelungen zur Altersteilzeit
Beamte/Beamtinnen
Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zum
1.7.2016 ist es möglich, dass Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen auf
Antrag wieder ATZ gewährt werden kann (§ 66 Abs. 1 LBG NRW).
Der Rat der Stadt Haan stimmte der Einführung
von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz NRW
(LBG NRW) unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushaltes mit Ausnahme
der Beamtinnen und Beamten der Feuer- und Rettungswache der Stadt Haan zu
(Vorlage 10/169/2018).
Die Möglichkeit der ATZ im Blockmodell nehmen
ab 2020 zwei Beamtinnen und Beamte in Anspruch. Ob weitere Beamtinnen und
Beamte von der ATZ Gebrauch machen möchten, kann nicht prognostiziert werden
und ist abhängig von einem ausgeglichenen Haushalt in den Folgejahren.
2.4 Regelungen zur Altersteilzeit im
Tarifbereich
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der
Altersteilzeit zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte des
Bundes und der VKA wurden für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages um 30
Monate (bis 31. August 2020) verlängert. Die übrigen Bedingungen der
Altersteilzeitarbeit bleiben unverändert. Bis zu einem gewissen Maß (2,5 %) haben
die Tarifbeschäftigten einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit. Dieses
Maß ist bei weitem noch nicht erreicht. Drei Beschäftigte haben von der ATZ
Gebrauch gemacht.
2.5 Abschlagsfreie Rente/Pension ab 45
Beitragsjahren bzw. Dienstjahren
Die von der
Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen zur abschlagsfreien Rente ab
45 Beitragsjahren haben bereits zum vorzeitigen Ausscheiden einiger
Beschäftigten geführt. Es ist davon auszugehen, dass weitere Beschäftigte von
dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden.
In
Anlehnung an das Rentenrecht entfällt für Beamtinnen und Beamte bei langen
Dienstzeiten der Versorgungsabschlag als Ausgleich für die Anhebung der
Altersgrenze bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand auf Antrag ab dem 65.
Lebensjahr und berücksichtigungsfähigen Zeiten von 45 Jahren.
Sowohl bei den tariflich Beschäftigten als auch bei den
Beamten/Beamtinnen ist eine seriöse Einschätzung weder möglich noch
zuverlässig.
2.6 Personalsituation im Brandschutz und
Rettungsdienst
Die Personalgewinnung und Bindung im
Brandschutz und Rettungsdienst gestaltet sich nach wie vor aufgrund des
Fachkräftemangels und des hohen Wettbewerbs um die besten Kräfte sehr
schwierig. Die Personalgewinnung in diesem
Bereich – und somit auch die Stellenausschreibungen für Notfallsanitäter,
Brandmeister, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter – hat höchste Priorität,
um die Vorgaben des Brandschutzbedarfsplans und des Rettungsdienstbedarfsplans
zu erfüllen. Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 bereits
verschiedene Maßnahmen beschlossen, um das vorhandene Personal an die Feuer-
und Rettungswache Haan zu binden und die Stadt Haan als Arbeitgeber attraktiv
zu gestalten (siehe Vorlage 32-2/065/2018).
Ein Anreiz ist hier die Möglichkeit der
Ausweisung von Planstellen im Stellenplan, soweit der Gesetzgeber hier für die
einzelnen Laufbahngruppen höhere Besoldungsstufen zulässt. Daher wurden bei
einigen vorhandenen Stellen im Brandschutz und Rettungsdienst die
Stellenwertigkeiten überprüft. Anlass dieser Überprüfung war nicht nur der
Ratsbeschluss vom 18.12.2018, sondern auch der aktuelle KGSt-Bericht Nr. 7/2019
(Stellenbewertung Feuerwehr, Stellenbewertung in bewegten Zeiten). Aufgrund der
durchgeführten Stellenbewertungen wurde bei 12 Stellen eine höhere
Stellenwertigkeit festgestellt, die noch in einer Stellenbewertungskommission
im November 2019 bestätigt werden müssen. Die festgestellten höheren
Stellenwertigkeiten führen zu höheren Besoldungsstufen, die wiederum
Auswirkungen auf die Personalkosten in den Produkten 020410 und 020420 haben.
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung
am 18.12.2018 zudem beschlossen, dass der Verwaltung bis zum 31.12.2020
gestattet wird, anfallende Überstunden im Brandschutz sowie im
Krankentransport- und Rettungsdienst zu vergüten.
Die Stadt
Haan bildet im Brandschutz derzeit 9 Brandmeisteranwärter aus, von denen 3 in
2020 ihre Ausbildung beenden. In 2020 werden dann 3 weitere
Brandmeisteranwärter eingestellt.
2.7 Einrichtung von temporären Stellen ab
Stellenplan 2020
Der Rat der
Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 09.04.2019 die Einrichtung von 3,0
Stellenanteilen im Stellenplan 2020 für sog. „temporäre Stellen“
(t-Stellen)
beschlossen. Nähere Informationen bzw. die Gründe hierfür sind der Vorlage
10/184/2019 zu entnehmen. Die t-Stellen sind im Stellenplan mit den Stellen-Nr.
99/xx ausgewiesen. Erläuterungen hierzu, welche Stellen im Stellenplan hiervon
betroffen sind, können der Anlage 3 zum Stellenplan entnommen werden.
2.8 Personalwirtschaftliche Maßnahmen
2.8.1 Zuständigkeiten
Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Stadt Haan verändern, werden für Bedienstete in Führungsfunktionen (bei der Stadt Haan sind dies die Amtsleiter/innen) durch den Rat der Stadt Haan im Einvernehmen mit dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin (vgl. § 8 Hauptsatzung der Stadt Haan i. V. m. § 73 Abs. 3 GO NRW) getroffen.
Für alle anderen Bediensteten trifft die Bürgermeisterin die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Dabei ist der Stellenplan einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie aufgrund des Besoldungs- oder Tarifrechts zwingend erforderlich sind.
2.8.2 Nachwuchsförderung
Die Stadt Haan bildet im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 22 Nachwuchskräfte in folgenden Bereichen aus:
Verwaltungsfachangestellte, Inspektorenanwärter, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachinformatiker, Brandmeisteranwärter und Notfallsanitäter.
Detailliertere Informationen können der Anlage 1 zum Stellenplan Teil C entnommen werden.
Mit den oben aufgeführten Ausbildungsgängen soll der künftige Personalbedarf aufgrund des regulären altersbedingten Ausscheidens (Ruhestand/Rente) in den kommenden Jahren gedeckt werden.
Wohlwissend, dass die Stadtverwaltung Haan als mittlere kreisangehörige Stadt bereits das zweite Jahr in Folge leicht über den eigenen Bedarf ausbildet, soll ein breites Ausbildungsangebot aufrecht erhalten bleiben.
Die Stadt Haan verfolgt damit das Ziel, dem bestehenden und künftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken und auch unvorhersehbare Stellenvakanzen (z.B.: durch Dienstherrnwechsel/Kündigung) auszugleichen.
Nach nunmehr drei Jahren hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, wieder zwei Inspektorenanwärter (Studiengang Bachelor of Laws) einzustellen, um gezielt Nachwuchskräfte für die Laufbahn 2, 1. Eingangsamt (früherer gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst), auszubilden. Diese Nachwuchskräfte sollen nach Abschluss des Studiums die gehobene Sachbearbeitung wahrnehmen. Zudem möchte die Stadtverwaltung Haan nicht den Anschluss zur Fachhochschulausbildung und der damit verbundenen verwaltungswissenschaftlichen Lehre verlieren. Diese wissenschaftliche Lehre soll in die tägliche Verwaltungsarbeit einfließen.
Zudem wurde zwei Tarifbeschäftigten mit Angestelltenlehrgang I im Rahmen der Personalentwicklung die Möglichkeit des Aufstiegs über den Angestelltenlehrgang II gegeben. Diese Möglichkeit ist für zwei weitere Beschäftigte auch in 2020 vorgesehen, soweit Bewerbungen vorliegen.
Verwaltungsfremde Beschäftigte (sog. „Seiteneinsteiger“), die keine Verwaltungsausbildung haben, sollen über verkürzte Verwaltungslehrgänge qualifiziert werden.
Den Beamtinnen
und Beamten der Laufbahngruppe 1, ab zweitem Einstiegsamt (früherer mittlerer
nichttechnischer Verwaltungsdienst) soll künftig die Möglichkeit des Aufstiegs
im Rahmen eines Studiums angeboten werden.
2.8.3 Organisatorische
Maßnahmen
Die bisher im Dezernat II organisatorisch angebundene Kämmerei (Amt 20) wurde zum 1.10.2019 dem Dezernat I zugeordnet.
Der Rat der Stadt Haan hat mit Beschluss vom 02.07.2019 entschieden, im Stellenplan einen Stellenanteil von 1,0 für die Aufgabe „Beauftragter für Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ einzurichten. Die Ausschreibung für diese Stelle erfolgt noch in 2019. Die Personalkosten werden im neu eingerichteten Produkt 140000 in Höhe von ca. 65.500 € eingeplant.
Die KiTa Kurze Straße wird zum 01.08.2020 in die städtische Trägerschaft übergeleitet. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten sind der Ziffer 4.2 zu entnehmen.
Die KiTa Märchenwald wird von zwei Gruppen auf vier Gruppen ausgebaut. Die hierdurch zusätzlich entstehenden Personalkosten sind ebenfalls der Ziffer 4.2 zu entnehmen.
2.9 Entwicklung der Anzahl der Stellen
Jahr |
Anzahl der Stellen |
Abweichung zum Vorjahr v. H. |
||
Beamte |
Tariflich Beschäftigte |
Insgesamt |
||
1995 |
62 |
232 |
294 |
|
2000 |
66 |
219 |
285 |
|
2005 |
65 |
213 |
278 |
|
2006 |
68 |
209 |
277 |
-0,3 |
2007 |
68 |
212 |
280 |
1,0 |
2008 |
69 |
210 |
279 |
- 0,3 |
2009* |
69 |
198,2 |
267,2 |
|
2010 |
71 |
191,3 |
262,3 |
-1,8 |
2011 |
72 |
192,5 |
264,5 |
1,0 |
2012 |
71,3 |
190,8 |
262,1 |
-1,0 |
2013 |
70,4 |
191,4 |
261,8 |
-0,3 |
2014 |
72,4 |
193,6 |
266 |
+ 1,6 |
2015 |
74,9 |
200,3 |
275,2 |
+ 3,4 |
2016 |
78,2 |
211,1 |
289,3 |
+ 5,1 |
2017 |
77,1 |
217 |
294,1 |
+ 1,7 |
2018 |
77,9 |
216,3 |
294,2 |
+/-0,0 |
2019 |
76,6 |
245,3 |
321,9 |
+8,1 |
2020 |
74,9 |
267,7 |
342,6 |
+6,4 |
* Mit Einführung des NKF im Jahre 2009 erfolgte die
Umstellung auf eine Vollzeitverrechnung.
Dadurch ergibt sich eine Verringerung der
Stellen.
2.10 Umfang des Stellenplans
Der Stellenplan (Anlage 1) umfasst in dieser Reihenfolge:
· Stellenplan Teil A: Beamtinnen/Beamte
· Stellenübersicht Teil A: Aufteilung nach der Gliederung
-Beamtinnen/Beamte-
· Stellenplan Teil B: Tariflich Beschäftigte
· Stellenübersicht Teil B: Aufteilung nach der Gliederung
-Tariflich Beschäftigte-
· Stellenübersicht Teil C: Dienstkräfte in der Ausbildungszeit
3. Tarif- und
besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen
Das Tarifergebnis aus den Tarifverhandlungen
2018 des Bundes und der Kommunen sieht für den Zeitraum 01.03.2020 bis
31.08.2020 eine Steigerung der Einkommen i.H.v. 1,06 % vor.
Im Frühjahr 2020 stehen für die
Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen neue Tarifverhandlungen an. Die
Tarifergebnisse und somit mögliche Tarifsteigerungen ab dem 01.09.2020 bleiben
abzuwarten. Für das Haushaltsjahr 2020 wurde auf der Basis der Tarifergebnisse
der letzten drei Haushaltsjahre vorsorglich eine Steigerung von 2,15 % ab dem 01.09.2020 prognostiziert und im
Haushaltsansatz berücksichtigt.
Auswirkungen
der Tarifverhandlungen auf die Kommunalbeamten
Die Besoldungserhöhungen der Kommunalbeamten
NRW sind an die Tarifabschlüsse der Tarifverhandlungen der Länder angelehnt.
Mit Besoldungsanpassungsgesetz 2019 wurde das Tarifergebnis aus den Tarifverhandlungen 2019 auf die Beamten der Kommunen 1:1 übertragen. Dieses Ergebnis sieht ab dem 01.01.2020 eine Steigerung der Besoldungen i.H.v.
3,2 % (0,116 Mio. €) und ab dem 01.01.2021
zusätzlich 1,4% (0,057 Mio. €) vor.
4. Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
Die Personalausgaben umfassen die Besoldungen der
Beamtinnen/Beamten und Entgelte der tariflich Beschäftigten sowie die Abgaben
und Umlagen.
Es sind seit 2009 durch die Einführung des NKF Mittel für die Rückstellungsbildung (Pensionen, Altersteilzeit usw.) einzuplanen. Es handelt sich für 2020 um einen Betrag von 1,537 Mio. Euro. Diese Aufwendungen bilden die voraussichtlichen zukünftigen Finanzbedarfe. Durch diese Darstellung wird der Ressourcenverbrauch transparenter.
Die Darstellung der Personalkostenentwicklung wurde ab dem Jahre 2009 entsprechend anders strukturiert (siehe Ziff. 4.3).
4.2 Strukturdaten (ohne Rückstellungen)
Der für das Haushaltsjahr 2020 vorgelegte Haushalt veranschlagt zahlungswirksame Personal- und Versorgungsaufwendungen i.H.v. 23,07 Mio. Euro. Dies ist eine Erhöhung um 1,35 Mio. Euro gegenüber dem Ansatz 2019 in Höhe von 21,72 Mio. Euro.
Die Veränderungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
- Tariferhöhung bei den tariflich Beschäftigten 2020 rd. 0,319 Mio. €
- Besoldungserhöhung bei den Beamtinnen/Beamten 2020
(Besoldungsanpassungsgesetz) rd. 0,116 Mio. €
- Steigerung Beiträge zur Versorgungskasse rd. 0,200 Mio. €
- Erfahrungsstufen Tarifbeschäftigte und Beamte rd. 0,022 Mio. €
- höherwertige Stellen aufgrund von Stellenbewertungen
(siehe hierzu auch Ziffer 5, Stellenwertigkeiten) rd. 0,046 Mio.€
- Steigerung Beihilfe und Unterstützungsleistungen
für Beschäftigte und Versorgungsempfänger rd. 0,172 Mio. €
- zusätzliche Personalkosten KiTa Erikaweg in 2020 rd. 0,105 Mio. €
(ab 10/2020)
- zusätzliche Personalkosten KiTa Kurze Straße rd. 0,172 Mio. €
(ab 8/2020)
- zusätzliche Stellenanteile im Stellenplan 2020
(siehe unter Ziffer 2.1, ohne KiTa Erikaweg) rd. 0,232 Mio. €
-
Einsparung von Stellenanteilen im Vergleich zum
Vorjahr
rd.-0,039 Mio. €
(siehe Ziffer 2.1)
4.3
Entwicklung der Personalkosten
Jahr |
Haushaltsansatz in Mio. EUR |
Rechnungs-ergebnis in Mio. EUR** |
Abweichung des
Rechnungs-ergebnisses zu dem des Vorjahres in %* |
|
1995 |
11,35 |
11,14 |
|
|
2000 |
11,71 |
11,71 |
|
|
2005 |
12,25 |
12,36 |
|
|
2006 |
13,08 |
13,01 |
5,2 |
|
2007 |
13,13 |
12,99 |
-0,2 |
|
2008 |
13,84 |
13,56 |
4,3 |
|
|
ohne Rückstellungen |
mit Rückstellungen |
|
|
2009 |
14,254 |
15,239 |
13,87 |
2,3 |
2010 |
14,422 |
15,695 |
14,19 |
2,3 |
2011 |
14,360 |
15,399 |
14,23 |
0,2 |
2012 |
14,842 |
15,912 |
14,86 |
4,3 |
2013 |
15,345 |
16.855 |
15,99 |
3,3 |
2014 |
16,321 |
17,801 |
16,57 |
2,1 |
2015 |
17,178 |
18,416 |
17,23 |
3,9 |
2016 |
17,927 |
18,738 |
17,45 |
1,3 |
2017 |
18,799 |
19,769 |
18,37 |
5,3 |
2018 |
19,662 |
21,298 |
18,61 |
1,3 |
2019 |
21,723 |
24,053 |
|
|
2020 |
23,071 |
24,608 |
|
|
2021 |
24,501 |
26,138 |
|
|
2022 |
25,239 |
26,839 |
|
|
2023 |
25,849 |
27,506 |
|
|
*) Steigerung des Haushaltsansatzes gegenüber dem
Rechnungsergebnis des Vorjahres
**)
ohne Rückstellungen
5. Stellenwertigkeiten,
Stellenbewertungen
Die Stellen der Beamtinnen/Beamten sind aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu bewerten. Die sachgerechte Stellenbewertung erfolgt hier nach dem jeweils aktuellen Stellenbewertungsgutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Bei verschiedenen Bewertungskriterien werden Punktwerte ermittelt, die Addition erbringt die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe.
Bei den Beamten und Beamtinnen der Feuer- und Rettungswache Haan sind umfassende Stellenbewertungen auf der Grundlage neuer Stellenplatzbeschreibungen, des KGSt-Gutachtens 1/2009 und des KGSt-Berichts 7/2019 (Stellenbewertung Feuerwehr) vorgenommen worden, die bei folgenden Stellen zu einem höheren Stellenwert führten:
Stellen-Nr.: 32/51, 32/80, 32/52, 32/111, 32/101, 32/103, 32/68, 32/98, 32/95, 32/71, 32/72 und 32/77.
Anlass der umfassenden Stellenbewertungen war der neue KGSt-Bericht für die Stellenbewertung Feuerwehr sowie der Beschluss des Rates vom 18.12.2018 (Vorlage 32-2/065/2018, Beschluss zu 3.1)
Die Eingruppierungen der tariflich Beschäftigten erfolgten nach der neuen Entgeltordnung (gültig ab dem 1.1.2017).
Derzeit finden im Tarifbereich bei insgesamt 21 Stellen Bewertungen auf der Grundlage neuer Stellenplatzbeschreibungen statt.
Da Stellenbewertungen unterjährig und kontinuierlich durchgeführt werden, können sich im laufenden Haushaltsjahr Veränderungen ergeben, die sich dann auf den Stellenplan der Folgejahre auswirken.
Die Bewertung der Stellen der Beamtinnen/Beamten und der tariflich Be-schäftigten wird seit Mitte der 80er Jahre durch die Stellenbewertungs-kommission (als Empfehlung für den Verwaltungsvorstand) vorgenommen. Der Verwaltungsvorstand hat sich in 2016 für die Beibehaltung der Stellenbewertungskommission ausgesprochen. Er entscheidet darüber, ob eine neue Stellenwertigkeit, die von der Bewertungskommission empfohlen wird, im Stellenplanentwurf aufgenommen und dem Rat zum Beschluss im Rahmen der jährlichen Stellenplanberatungen vorgelegt wird.
6. Weiteres Verfahren
Die "Einbringung" des Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan erfolgt in der Sitzung des Rates am 29.10.2019.
Es folgt die Beratung in den jeweiligen Fachausschüssen im Rahmen der Haushaltsberatungen sowie im Unterausschuss Personal, Organisation und Controlling am 29.11.2019.
Entsprechend der Terminen für die Beratung bzw. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Finanzplan (HFA am 03.12. und Rat am 10.12.2019) kann dann jeweils grundsätzlich in öffentlicher (bei Bedarf ergänzend in nichtöffentlicher) Sitzung die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung erfolgen.
Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte wurde der vorliegende Entwurf zugeleitet. Soweit noch Stellungnahmen erfolgen, werden diese umgehend nachgereicht.
7. Anlagen
Anlage 1. Stellenplan
2020
2. Stellenverteilung
auf die einzelnen Produkte
3. Erläuterungen zu den Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.
Den unter 2.8 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.
Die Einrichtung von neuen Planstellen ist aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.05.2015 (TOP 9.2.2) weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung des Rates zulässig.
Überstunden sind nur gegen Freizeitausgleich zu genehmigen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Rates zugelassen werden (Beschluss des Rates vom 12.05.2015, TOP 9.2.2).
Der Verwaltung wird gestattet, bis zum 31.12.2020 anfallende Überstunden im Brandschutz sowie Krankentransport- und Rettungsdienst zu vergüten (Ratsbeschluss vom 18.12.2018 zur Vorlage 32-2/065/2018, Ziffer 2)