hier: 2. Ergänzung
Weitere Ausführungen zu Ziff. 2 des
Beschlussvorschlags 32-2/069/2019/1:
Mit
Mail vom 27. 09. 2019 hatte die Verwaltung die Korrespondenz mit der
WLH-Fraktionsvorsitzenden, den Artikel „Nebentätigkeiten im Konzern Kommune“
und ihre Stellungnahme zu einer Genehmigung der entgeltlichen Nebentätigkeit im
öffentlichen Dienst für einen Wahlbeamten als einem von zwei Geschäftsführern
der Stadtentwicklungsgesellschaft und den Vergütungsregelungen
gem. Nebentätigkeitsverordnung der Kommunalaufsicht vorgelegt (Anlage 1).
Hierauf hat die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 09. 10. 2019 (Anlage 2)
geantwortet.
Die Kommunalaufsicht bestätigt die Auffassung der Verwaltung, dass es
sich bei der Geschäftsführertätigkeit um ein Nebenamt handelt, wenn die neuen
zusätzlichen Aufgaben / Arbeitsleistungen nicht der Aufgabenzuweisung des
Hauptamtes des Dezernenten zuzuordnen sind. Diesbezüglich hat der Kreis die
Aufstellung einer Synopse angeregt.
Da es beim Leiter des Bauhofes überhaupt keine Überschneidungen mit der
Geschäftsführertätigkeit gibt und bei ihm das Vorliegen einer Nebentätigkeit
nicht bestritten ist, hat die Verwaltung von einer Synopse abgesehen.
Stattdessen werden die vertraglichen Aufgaben eines Geschäftsführers
aufgelistet, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen und wie diese
bisher nicht dem Technischen Beigeordneten zugewiesen sind:
• Bereitstellung
von Wohnbauflächen durch Erwerb, deren Gestaltung und Entwicklung bis zur
Bebaubarkeit
• Dadurch
Betätigung im Grundstücksmarkt in Haan
• Vermietung
und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken
• Erwerb und
Einräumung grundstücksgleicher Rechte
• Revitalisierung
von mindergenutzten Flächen im Stadtgebiet
• Bevorratung
von Wohnbauflächen
• Planung
und Durchführung von Entwicklungsprojekten im Wohnungsbau
• Erwerb,
Veräußerung und Aufhebung von Beteiligungen
• Aufnahme
und Gewährung von Krediten
• Gewährung
von Sicherheiten für Dritte / Übernahme von Bürgschaften und Garantien
• Beitritt
zu Verbänden
• Erteilung
und Widerruf von Prokuren,
• Abschluss,
Änderung und Beendigung von Dienstverträgen,
• Ausübung
Gesellschafterrecht bei Tochtergesellschaften in Gestalt von Gesellschafterbeschlüssen
• Aufnahme
neuer und Aufgabe bestehender Geschäftszweige,
• Aufstellung
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs-, Investitions- und Stellenplan
• Erstellung
einer fünfjährigen Finanzplanung
• Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang), Lagebericht und Vorschlag
über die Ergebnisverwendung
• Geschäftsbericht
Die vorstehende Auflistung umfasst derart
viele Aufgaben, dass sie bei einer im Übrigen unveränderten Aufgabenzuweisung
im Hauptamt von den Geschäftsführern nur nebenamtlich als Nebenbeschäftigung
ausgeübt werden können. Mangels einer Entlastung im Hauptamt ist auch eine
Vergütung der zusätzlichen Leistungen statthaft.