hier: Ausbauumfang und Bodenbeläge der Freianlagen und Verkehrsanlagen
Sachverhalt:
Zwischen Politik und Verwaltung besteht Konsens, dass die Politik die
Planung der Frei- und Verkehrsanlagen für das Stadtumbaugebiet Innenstadt
(InHK) in einer erweiterten Arbeitsgruppe begleitet. Die Arbeitsgruppe tagte
zuletzt am 20.11.2019. Die Ergebnisse werden Ihnen im Folgenden vorgestellt:
Bewilligung von Fördermitteln
für die Maßnahmen Alter Kirchplatz und Park Ville d‘ Eu
Die Verwaltung hat im Frühjahr für die Maßnahmen „Aufwertung des
Umfeldes des Hallenbads sowie Umgestaltung und Nutzungsoptimierung des Alten
Kirchplatzes (A6 InHK)“ und „Aufwertung des Park Ville d`Eu (B2 InHK)“
Städtebaufördermittel beantragt. Die beantragten Zuwendungen (Grundlage war
eine Entwurfsplanung und Kostenschätzung unter Berücksichtigung von Kosten für
Naturstein) wurden im Oktober 2019 von der Bezirksregierung Düsseldorf im
Auftrag des Fördermittelgebers bewilligt. Für die Teilmaßnahme „Barrierefreier
Ausbau der Haltestelle „Haan Stadtbad“ liegt ebenfalls ein Bewilligungsbescheid
aus Mitteln der ÖPNV-Infrastrukturförderung vor.
Abgeleitet aus dem Gesamtkostenrahmen des
InHK von rd. 10 Mio Euro brutto beinhaltet die verwaltungsseitig vorgegebene
Budgetvorgabe für die Erschließungsmaßnahmen Baukosten von rd. 8,1 Mio. €.
Stand der Objektplanung für die
ersten baulichen Maßnahmen des InHK
Am
25.06.2019 hat der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Haan für die Neubauflächen der Stadtumbaumaßnahme einen
Basaltlavastein aus Deutschland als Stein für „Besondere Orte” und einen Granitstein
Favaco aus Portugal als „Stadtstein“ freigegeben.
Das Büro KRAFT.RAUM. und die Verwaltung haben weitere
Objektplanungsleistungen für die o. g. Maßnahmen bearbeitet (u. a. Teile der
Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe). Es
fanden weitergehende Beteiligungen von Behörden, Stellen und Gremien statt.
Ideen und Stellungnahmen, die im Nachgang an die Beteiligung der Öffentlichkeit
eingegangen sind, wurden geprüft. Aufgrund von Anliegereingaben u. a. zur
Anlieferung eines Bestattungsunternehmens am Alten Kirchplatz wurden durch das
Büro Ambrosius Blanke Befahrbarkeitsstudien durchgeführt. Die
Schleppkurvenuntersuchungen belegen, dass eine Erschließung der
Anliegergrundstücke möglich ist.
Gegenüber der in der Informationsveranstaltung zum InHK im Mai
vorgestellten Entwurfsplanung wurden einige Komponenten geändert (z. B. nach
einer weiteren Einbeziehung von Mitgliedern des Gestaltungsbeirats in die
Objektplanung). Das Banksystem wurde überarbeitet und mit zwei Herstellern die
Anfertigung von eigen gestalteten Bänken abgestimmt. Aspekte wie z. B.
Seniorengerechtigkeit können integriert werden.
Es sind u. a. denkmalrechtliche Erlaubnisse für die Maßnahmen
erforderlich. Die Verwaltung schreibt derzeit u. a. die archäologische
Begleitung von Grabungsarbeiten auf dem Alten Kirchplatz aus.
Es wurde mit der Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse für die
Ausschreibung der ersten beiden baulichen Maßnahmen begonnen und eine
Priorisierung von für die Gestaltung essentiellen Elementen der Objektplanung
vorgenommen, die produktspezifisch ausgeschrieben werden sollen. Hierzu gehören
nach derzeitigem Stand in Bezug auf den Materialkatalog die Natursteine sowie
die Sitzbank. Mit dem Bau der beiden Maßnahmen soll 2020 begonnen werden.
Zu den wesentlichen gestalterischen Änderungen gegenüber der
Entwurfsplanung siehe Anlagen 1-3.
Planerische Vorbereitung von
weiteren baulichen Maßnahmen des InHK
Darüber hinaus hat das Planungsteam mit der planerischen Vorbereitung
von weiteren baulichen Maßnahmen des InHK mit dem Ziel der Förderantragstellung
im Programmjahr 2021 begonnen.
In diesem Rahmen wurden auch Planungsvarianten thematisiert, die die
Verwaltung grundsätzlich aus verschiedenen Gründen positiv bewertet, die jedoch
z. T. von der Beschreibung der Teilmaßnahmen des InHK abweichen und mit
Kostenveränderungen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme bzw. deren Teilmaßnahmen
verbunden sind.
Im Fokus der Überlegungen steht insbesondere eine deutlich
umfangreichere Neugestaltung der Nebenanlagen der Kaiserstraße gegenüber dem
Kostenansatz im InHK und von Maßnahmen für den Radverkehr (Verkehrsentwicklungsplan
s. u.).
Zudem haben sich im Zuge der Planungsfortschreibung im Hinblick auf eine
funktionale Bauabschnittsbildung kleinere Verschiebungen in Bezug auf die
Abgrenzung der Teilräume ergeben.
Weitergehende Ziele und
Sonderpositionen
Seit Beschluss zum InHK wurden verschiedene
weitere Maßnahmen beschlossen. Im Rahmen der Auslobung und Durchführung des
städtebaulichen Wettbewerbs Innenstadt Haan wurden daher die Vorgaben des
Verkehrsentwicklungsplans II berücksichtigt und eine Einbeziehung von
Verkehrsanlagen der Kaiserstraße erforderlich. Darüber hinaus wurden
umfangreichere Gestaltungsziele und -vorschläge für diesen Teilbereich
entwickelt (u. a. Vollausbau der Nebenanlagen der Kaiserstraße / B288).
Verkehrsentwicklungsplan und Gestaltungsziele Kaiserstraße gehen inhaltlich
über die ursprünglichen Maßnahmen / Maßnahmenbeschreibungen des InHK hinaus und
sind daher gesondert aufgeführt.
Ausbauumfang und Materialität
der Bodenbeläge, Kostenvarianten
Die Entscheidung über den Ausbauumfang der
Freianlagen und Verkehrsanlagen und über die Materialwahl, insbesondere der
Bodenbeläge wirkt sich auf die Kosten für die Gesamtmaßnahme aus.
Aufgrund dessen wurden hierzu für die unterschiedlichen Teilbereiche im
Stadtumbaugebiet verschiedene Kostenprognosen erarbeitet:
Bei Variante I findet ein Vollausbau der Teilbereiche, wie im
Wettbewerb dargestellt statt. Der ausgewählte Stein ist ein Betonwerkstein. Bei
dieser Variante wurde ein Pflasterbelag wie VARIADO finerro der Firma
Klostermann (Sichtflächen mit Natursteinsplitten) berücksichtigt.
Bei Variante II findet ein Vollausbau der Teilbereiche wie im
Wettbewerb dargestellt statt. Der ausgewählte Stein ist ein Naturstein
(Basaltlava und Granitstein gem. des o. g. Beschlusses des HFA).
Bei Variante III - Intarsien Naturstein findet je nach
Priorisierung unterschiedlicher Maßnahmen innerhalb der Teilbereiche ein Voll-
oder Teilausbau statt. Sie beinhaltet eine Kombination aus o. g. Natur- und
Betonwerkstein. Zu den in dieser Kostenvariante berücksichtigten
Materialeinsätzen siehe Anlage 4.
Bei Variante IV - Reduzierter Ausbauumfang in den Teilbereichen 4
(Fußgängerzone), 6 (Neuer Markt) und 9 (Medicenter) - wird der
Wettbewerbsbeitrag in den überwiegenden Teilbereichen umgesetzt, das
Belagsmaterial besteht aus o. g. Granit- und Basaltlavastein. Die Besonderheit
der Variante liegt darin, dass in den o. g. Bereichen der Ausbauumfang
reduziert wird. So wird z. B. im Bereich Fußgängerzone die Diekerstraße nicht
berücksichtigt.
Kostengegenüberstellung
Die entsprechenden Kostenprognosen werden in
einer Kostengegenüberstellung aufgeführt (siehe Anlage 6). Zu der
Kostenaufstellung zeigt Anlage 5 eine Übersicht der Bereiche, die bei
den Kostenvarianten berücksichtigt wurden.
Kostenübersicht, Kostenmodule
Die jeweiligen Varianten beinhalten unterschiedliche
Qualitätsstandards. Vor dem Hintergrund der aktuellen Baukonjunkturphase mit
erheblichen Preissteigerungen wird es voraussichtlich erforderlich sein,
Prioritäten zu setzen, ggf. können Kostenerhöhungsanträge beim
Fördermittelgeber gestellt werden. Einen Überblick über die finanziellen
Auswirkungen gibt Anlage 7. Es wurde eine Städtebauförderung von Bund
und Land in der bisherigen Höhe von 60 % angenommen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, unter
Berücksichtigung gestalterischer, wirtschaftlicher und standörtlicher Aspekte
Variante IV - Reduzierter Ausbauumfang Teilbereich 4, 6 und 9) umzusetzen.
Aus Sicht der Verwaltung ist grundsätzlich
die Berücksichtigung der o. g. weitergehenden Ziele für den Innenstadtumbau
sowie die Verwendung von Naturstein wünschenswert. Die Verwaltung geht davon
aus, dass die gem. o. g. HFA-Beschluss freigegebenen Steine hochwertig sind und
positiv auf das Stadtbild wirken und Abnutzungserscheinungen im Vergleich zu
einem Betonstein weniger zum Tragen kommen. Variante II - Naturstein beinhaltet
in Bezug auf den Ausbauumfang und den Bodenbelag den höchsten
Qualitätsstandard, verbunden mit den höchsten Kosten. Aus Sicht der Verwaltung
ist zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt die Schaffung eines
solchen Standards vor dem Hintergrund bestehender Qualitäten, Funktionen im
Stadtraum (z. B. Entrees) oder Frequenzen nicht für alle Teilräume in der
Innenstadt gleichermaßen bedeutend.
Die Kosten für den Verwaltungsvorschlag (Variante IV inkl. Vollausbau
der Nebenanlagen und der Verkehrsanlagen der Kaiserstraße) beinhalten
voraussichtlich zusätzliche Bau- und Planungskosten in der Höhe von 2.622.530 +
184.000 € = rd. 2.810.000 € (Eigenanteil). Ein
Großteil dieser Kosten entfällt auf die bislang nicht im InHK berücksichtigte Umsetzung
der Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan II. Sollten diese nicht im Rahmen
des InHK umgesetzt werden, sind sie später nachzuholen.
Ergebnis der Beratung der
erweiterten Arbeitsgruppe Politik zur Begleitung der Objektplanung für die Freianlagen
und Verkehrsanlagen im Stadtumbaugebiet
Die Verwaltung hat mit der Arbeitsgruppe
Politik den Stand der Objektplanung[1], Maßnahmenvarianten und
weitergehende Kostenprognosen für die Gesamtmaßnahme besprochen. Die erweiterte
Arbeitsgruppe Politik hat sich grundsätzlich für die Verwendung von Naturstein
im reduzierten Ausbauumfang. bzw. unter Prioritätensetzung ausgesprochen. Der
Einsatz von Betonstein wird allenfalls untergeordnet gesehen, sofern der
Einsatz aus finanziellen Gesichtspunkten erforderlich ist. Hintergrund der
Überlegungen ist, dass mit dem Stadtumbau ein Aushängeschild für die Innenstadt
geschaffen werden soll sowie die lange Zweckbindung des Bodenbelags aufgrund der
Städtebauförderung. Die Arbeitsgruppe hat sich zudem grundsätzlich für die
Einbeziehung der Nebenanlagen und Verkehrsanlagen der Kaiserstraße
ausgesprochen, um die Einzelhandelslage zu stärken, einen Rundlauf zu schaffen
und um die Empfehlungen aus dem VEP II zur Stärkung des Radverkehrs auf der
Kaiserstraße umsetzen zu können.
Die auch aus dem Gestaltungsbeirat geäußerte hohe Bedeutung der
Kaiserstraße für das Stadtumbaugebiet wird geteilt. Auch vor dem Hintergrund
der weitergehenden Kosteninformationen können die ersten beiden baulichen
Maßnahmen entsprechend des HFA-Beschlusses mit Naturstein umgesetzt werden, in
Bezug auf den Alten Kirchplatz wird dies sogar als besonders wichtig gewertet.
Abstimmung mit dem
Fördermittelgeber und weitere Vorgehensweise
Die weitere politische Beratung und Beschlussfassung ist in der
nächsten Beratungsfolge von SUVA, HFA und Rat vorgesehen.
[1] Zum Stand der Objektplanung wurde um Prüfung eines Fahrrad-Anlehnbügels mit Querstrebe sowie einer Begrünungsmöglichkeit der geplanten besonderen Bus-Wartehalle am Stadtbad gebeten. In Bezug auf die Priorisierung der Teilbereiche wurde eine Einbeziehung des Teilbereichs REWE bis Eisdiele in der Kostenvariante IV angeregt.
Beschlussvorschlag:
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.