Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte zugesagt, die Rettungs- und
Krankentransportdienstgebühren jährlich unter Berücksichtigung der
Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre neu zu kalkulieren. Dem kommt
die Verwaltung nunmehr nach. Eine frühere Vorlage war wg. der Organisation der
Europawahlen und der damit verbundenen Anleitung neuer Mitarbeiter(Innen) sowie
der Kirmes nicht möglich.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem Rechnungsprüfungsamt wurden die
Kalkulation und die erforderlichen Unterlagen am 13.11.2019 mit der Bitte
übersandt, eine möglichst kurzfristige Prüfung vorzunehmen, um eine
Verabschiedung der neuen Satzung noch in der letzten Ratssitzung 2019 zu
erreichen.
Mithin stehen der Beschlussentwurf sowie die nachstehenden Erläuterungen
unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen. Die Verwaltung wird hierzu –
wenn notwendig – im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat mündlich oder durch
eine Tischvorlage berichten.
Die
Beschlussfassung über eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2019 ist
auch notwendig, weil aufgrund der Fristen des § 6 Abs. 2 Satz 2
Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) nur noch in einer Gebührensatzung 2019 die
Möglichkeit besteht, die restlichen Unterdeckungen aus dem Jahr 2015
einzurechnen.
Der
Verwaltung ist bewusst, dass den Verbänden der Krankenkassen und dem
Rechnungsprüfungsamt nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Prüfung zur Verfügung
steht und nicht unbedingt mit deren Stellungnahmen gerechnet werden kann. Gleichwohl
geben die nachstehenden Ausführungen zur Kalkulation 2019 Anlass zu der
Hoffnung, die Angelegenheit in einem überschaubaren Zeitrahmen abschließen zu
können. Da die Verwaltung beabsichtige, die Kalkulation für die Gebühren 2020
unmittelbar zu Beginn des Jahres zu erstellen, könnten mögliche Berichtigungen
hier berücksichtigt werden.
1. Allgemeine Änderungen in
der Kalkulation 2019
Zuletzt hatte die Verwaltung in der Vorlage zur Gebührensatzung 2018
umfangreich zu Veränderungen bei der Berechnung der Gebühren berichtet. Dem
gegenüber enthält die Gebührenkalkulation 2019 keine systematischen Änderungen.
Sie basiert mithin vollumfänglich auf dem Kalkulationsschema 2018. Auch bei den
einzelnen Kostenpositionen sind nahezu keine wesentlichen Änderungen
eingetreten, welche einer besonderen Erläuterung bedürfen. Die wenigen
erläuterungsbedürftigen Positionen sind nachstehend dargestellt.
2. Wesentliche
Veränderungen
2.1. Personalkosten
Der Rat der Stadt Haan hat die
vollständige Aufschaltung der Stadt Haan auf die Kreisleitstelle beschlossen.
Die Notrufabfrage sowie die Koordination der Einsätze wurde bereits von dort
übernommen. Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde im Jahr 2018 vereinbart,
spätestens ab dem Jahr 2019 die Personalkosten für die Besetzung der eigenen
Nachrichtenzentrale nicht mehr einzurechnen. Damit wird eine zentrale Forderung
der Verbände der Krankenkassen erfüllt. Die Tätigkeiten des noch vorhandenen
Zentralisten für den Bereich Rettungsdienst sind nur noch sehr gering. Sie
beruhen auf der Tatsache, dass einige Umstellungsarbeiten aufgrund der guten
Auftragslage bei den mit der Aufschaltung befassten Firmen länger andauern als
erwartet.
2.2 Verzinsung
Alljährlich veröffentlicht das Gemeindeprüfungsamt den kalkulatorischen
Zinssatz, der maximal angewendet werden darf. Dieser Zinssatz durfte noch unter
bestimmten Voraussetzungen um 0,5 % erhöht werden. Hiervon wurde regelmäßig
Gebrauch gemacht. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dieser
Zuschlag nicht mehr erlaubt. Mithin beträgt der kalkulatorische Zinssatz für
2019 jetzt 5,74%.
2.2 Transportzahlen
Der Kreis Mettmann hat im Jahr 2017
einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan aufgestellt. Hieraus ergaben sich auch
für die Haaner Wache Änderungen in den Vorhaltezeiten für die Fahrzeuge im
Rettungs- und Krankentransportdienst. Als Zeitraum für die Umsetzung ist eine
2-Jahresfrist vorgesehen.
Gleichwohl hat die Verwaltung bereits
mit einer teilweisen Umsetzung begonnen, auch weil nach dem drastischen
Gebührensprung bei den Krankentransportgebühren im Jahr 2017 ein erheblicher
Einbruch bei der Anzahl an Krankentransporten festzustellen war.
Soll und Ist stellen sich momentan
wie folgt dar:
RTW Soll |
RTW Ist |
1 RTW 24 Stunden täglich 1 RTW von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
1 RTW 24 Stunden täglich 1 RTW von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
KTW Soll |
KTW Ist |
1 KTW 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr montags bis freitags 1 KTW 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr samstags 1 KTW 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags |
1 KTW 7:00 Uhr bis 21:00 Uhr montags bis freitags 1 KTW 10:00 Uhr bis 16.00 Uhr samstags (durch
Hilfsorganisationen) 1 KTW 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags (seit
10/2019 im Test durch Hilfsorganisationen und FW) |
Während die Transportzahlen bei den
Rettungstransporten nahezu stabil sind, sind die Anzahl der KTW-Transporte
weiterhin stark rückläufig. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 haben sich
erstmals die zum Jahresende 2015 erhöhten Gebühren bemerkbar gemacht, in dem z.
B. weniger Verlegungsfahrten angefordert wurden. Diese Auswirkung war aber in
der zur gleichen Zeit für 2017 erstellten Kalkulation nicht in ihrem
umfassenden Ausmaß enthalten.
Jahr |
KTW |
RTW |
||
|
kalkuliert / BKA (Jahr) |
Ist * |
kalkuliert / BKA (Jahr) |
Ist * |
2015 |
4.450
/ 4.326 (2018) |
4.405 |
2.550
/ 2.237 (2018) |
2.686 |
2016 |
4.450
/ 2.157 (2019) |
2.284 |
2.550
/ 3.824 (2019) |
4.418 |
2017 |
3.220
/ - |
1.834 |
2.400
/ - |
3.585 |
2018 |
2.373
/ - |
2.067 |
3.100
/ - |
3.782 |
2019 |
1.550
/ - |
1.650 |
2.870
/ - |
3.600 |
* Ist = Gesamttransporte (einschließlich nicht einkalkulierter /
abgerechneter Fehl- und Fremdeinsätze
Nach Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans im vierten Quartal 2017
zeichnete sich ab, dass die Einsätze bei den KTW weiter zurückgingen. Deshalb
wurden mit dem Kreis im Hinblick auf
die vorgegebenen Vorhaltezeiten beim Krankentransport und der Entwicklung der
Einsätze mehrfach Gespräche geführt. Dabei war es zunächst Anliegen der Stadt
Haan, die Einsatzzahlen mit einer „besseren“ Koordination der Einsätze durch
die Kreisleitstelle deutlich zu erhöhen. Dies hat jedoch nicht zu dem
gewünschten Ergebnis geführt.
Für
2019 ist ein weiterer deutlicher Rückgang der Einsätze zu verzeichnen. Dies ist
auch die ausschließliche Ursache dafür, dass aufgrund einer mit geminderten
Einsatzzahlen vorzunehmenden Kalkulation die Gebühren trotz aller Anstrengungen
weiterhin geringfügig steigen (RTW neu 494 € = + 22 €, KTW neu 378 € = + 17
€). Die Stadt Haan wird in weiteren
anstehenden Gesprächen darauf drängen, die Vorhaltezeiten für den
Krankentransport deutlich zu kürzen. Ggf. können Ergebnisse bereits in die
Kalkulation 2020 einfließen.
3.
Betriebskostenabrechnungen 2016
Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass Unterdeckungen aus dem Jahr 2015
spätestens im Jahr 2019 ausgeglichen werden müssen.
Die Betriebskostenabrechnungen 2016 wurden auf Grundlage der Systematik
der Kalkulation 2015 und dem in diesem Zusammenhang stehenden Einvernehmen mit
den Verbänden der Krankenkassen erstellt.
Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2016
(sh. Anlage 3):
Nach Kostenträger RTW: 10.544,81 €
Überschuss
Nach Kostenträger KTW: 36.581,36 € Überschuss
Summe im Produkt 020420: 47.126,17 €
Überschuss
Die Überschüsse sind in der Gebührenkalkulation 2019 vollständig
eingerechnet.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich von Änderungen, welche sich durch die Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt oder aus den Verhandlungen mit den Verbänden der
Krankenkassen ergeben werden, wird die Satzung zur 7. Änderung der
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan in
der Fassung der Anlage 1 beschlossen.