Betreff
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
Vorlage
32-2/070/2019
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte zugesagt, die Rettungs- und Krankentransportdienstgebühren jährlich unter Berücksichtigung der Betriebskostenabrechnungen vorangegangener Jahre neu zu kalkulieren. Dem kommt die Verwaltung nunmehr nach. Eine frühere Vorlage war wg. der Organisation der Europawahlen und der damit verbundenen Anleitung neuer Mitarbeiter(Innen) sowie der Kirmes nicht möglich.  

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Rechnungsprüfungsamt wurden die Kalkulation und die erforderlichen Unterlagen am 13.11.2019 mit der Bitte übersandt, eine möglichst kurzfristige Prüfung vorzunehmen, um eine Verabschiedung der neuen Satzung noch in der letzten Ratssitzung 2019 zu erreichen.

 

Mithin stehen der Beschlussentwurf sowie die nachstehenden Erläuterungen unter dem Vorbehalt noch möglicher Änderungen. Die Verwaltung wird hierzu – wenn notwendig – im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat mündlich oder durch eine Tischvorlage berichten.

 

 

Die Beschlussfassung über eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst 2019 ist auch notwendig, weil aufgrund der Fristen des § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) nur noch in einer Gebührensatzung 2019 die Möglichkeit besteht, die restlichen Unterdeckungen aus dem Jahr 2015 einzurechnen.

 

Der Verwaltung ist bewusst, dass den Verbänden der Krankenkassen und dem Rechnungsprüfungsamt nur ein sehr kurzer Zeitraum zur Prüfung zur Verfügung steht und nicht unbedingt mit deren Stellungnahmen gerechnet werden kann. Gleichwohl geben die nachstehenden Ausführungen zur Kalkulation 2019 Anlass zu der Hoffnung, die Angelegenheit in einem überschaubaren Zeitrahmen abschließen zu können. Da die Verwaltung beabsichtige, die Kalkulation für die Gebühren 2020 unmittelbar zu Beginn des Jahres zu erstellen, könnten mögliche Berichtigungen hier berücksichtigt werden.

 

 

1. Allgemeine Änderungen in der Kalkulation 2019

 

Zuletzt hatte die Verwaltung in der Vorlage zur Gebührensatzung 2018 umfangreich zu Veränderungen bei der Berechnung der Gebühren berichtet. Dem gegenüber enthält die Gebührenkalkulation 2019 keine systematischen Änderungen. Sie basiert mithin vollumfänglich auf dem Kalkulationsschema 2018. Auch bei den einzelnen Kostenpositionen sind nahezu keine wesentlichen Änderungen eingetreten, welche einer besonderen Erläuterung bedürfen. Die wenigen erläuterungsbedürftigen Positionen sind nachstehend dargestellt.

 

 

2. Wesentliche Veränderungen

 

2.1. Personalkosten

 

Der Rat der Stadt Haan hat die vollständige Aufschaltung der Stadt Haan auf die Kreisleitstelle beschlossen. Die Notrufabfrage sowie die Koordination der Einsätze wurde bereits von dort übernommen. Mit den Verbänden der Krankenkassen wurde im Jahr 2018 vereinbart, spätestens ab dem Jahr 2019 die Personalkosten für die Besetzung der eigenen Nachrichtenzentrale nicht mehr einzurechnen. Damit wird eine zentrale Forderung der Verbände der Krankenkassen erfüllt. Die Tätigkeiten des noch vorhandenen Zentralisten für den Bereich Rettungsdienst sind nur noch sehr gering. Sie beruhen auf der Tatsache, dass einige Umstellungsarbeiten aufgrund der guten Auftragslage bei den mit der Aufschaltung befassten Firmen länger andauern als erwartet.

2.2 Verzinsung

 

Alljährlich veröffentlicht das Gemeindeprüfungsamt den kalkulatorischen Zinssatz, der maximal angewendet werden darf. Dieser Zinssatz durfte noch unter bestimmten Voraussetzungen um 0,5 % erhöht werden. Hiervon wurde regelmäßig Gebrauch gemacht. Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dieser Zuschlag nicht mehr erlaubt. Mithin beträgt der kalkulatorische Zinssatz für 2019 jetzt 5,74%.

 

 

 

2.2 Transportzahlen

 

Der Kreis Mettmann hat im Jahr 2017 einen neuen Rettungsdienstbedarfsplan aufgestellt. Hieraus ergaben sich auch für die Haaner Wache Änderungen in den Vorhaltezeiten für die Fahrzeuge im Rettungs- und Krankentransportdienst. Als Zeitraum für die Umsetzung ist eine 2-Jahresfrist vorgesehen.

Gleichwohl hat die Verwaltung bereits mit einer teilweisen Umsetzung begonnen, auch weil nach dem drastischen Gebührensprung bei den Krankentransportgebühren im Jahr 2017 ein erheblicher Einbruch bei der Anzahl an Krankentransporten festzustellen war.

Soll und Ist stellen sich momentan wie folgt dar:

RTW Soll

RTW Ist

1 RTW   24 Stunden täglich

1 RTW   von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
täglich

1 RTW   24 Stunden täglich

1 RTW   von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
montags - freitags

 

KTW Soll

KTW Ist

1 KTW   7:00 Uhr bis 21:00 Uhr montags bis freitags

1 KTW   10:00 Uhr bis 16.00 Uhr samstags

1 KTW   10:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags

1 KTW   7:00 Uhr bis 21:00 Uhr montags bis freitags

1 KTW   10:00 Uhr bis 16.00 Uhr samstags (durch Hilfsorganisationen)

1 KTW   10:00 Uhr bis 21:00 Uhr sonntags (seit 10/2019 im Test durch Hilfsorganisationen und FW)

 

Während die Transportzahlen bei den Rettungstransporten nahezu stabil sind, sind die Anzahl der KTW-Transporte weiterhin stark rückläufig. Ab der zweiten Jahreshälfte 2016 haben sich erstmals die zum Jahresende 2015 erhöhten Gebühren bemerkbar gemacht, in dem z. B. weniger Verlegungsfahrten angefordert wurden. Diese Auswirkung war aber in der zur gleichen Zeit für 2017 erstellten Kalkulation nicht in ihrem umfassenden Ausmaß enthalten.

 

Jahr

KTW

RTW

 

kalkuliert / BKA (Jahr)

Ist *

kalkuliert / BKA (Jahr)

Ist *

2015

4.450 / 4.326 (2018)

4.405

2.550 / 2.237 (2018)

2.686

2016

4.450 / 2.157 (2019)

2.284

2.550 / 3.824 (2019)

4.418

2017

3.220 / -

1.834

2.400 / -

3.585

2018

2.373 / -

2.067

3.100 / -

3.782

2019

1.550 / -

1.650

2.870 / -

3.600

 

* Ist = Gesamttransporte (einschließlich nicht einkalkulierter / abgerechneter Fehl- und Fremdeinsätze

 

 

Nach Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans im vierten Quartal 2017 zeichnete sich ab, dass die Einsätze bei den KTW weiter zurückgingen. Deshalb wurden mit dem Kreis im Hinblick auf die vorgegebenen Vorhaltezeiten beim Krankentransport und der Entwicklung der Einsätze mehrfach Gespräche geführt. Dabei war es zunächst Anliegen der Stadt Haan, die Einsatzzahlen mit einer „besseren“ Koordination der Einsätze durch die Kreisleitstelle deutlich zu erhöhen. Dies hat jedoch nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt.

 

Für 2019 ist ein weiterer deutlicher Rückgang der Einsätze zu verzeichnen. Dies ist auch die ausschließliche Ursache dafür, dass aufgrund einer mit geminderten Einsatzzahlen vorzunehmenden Kalkulation die Gebühren trotz aller Anstrengungen weiterhin geringfügig steigen (RTW neu 494 € = + 22 €, KTW neu 378 € = + 17 €).  Die Stadt Haan wird in weiteren anstehenden Gesprächen darauf drängen, die Vorhaltezeiten für den Krankentransport deutlich zu kürzen. Ggf. können Ergebnisse bereits in die Kalkulation 2020 einfließen.

 

 

3. Betriebskostenabrechnungen 2016

 

Gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass Unterdeckungen aus dem Jahr 2015 spätestens im Jahr 2019 ausgeglichen werden müssen.

 

Die Betriebskostenabrechnungen 2016 wurden auf Grundlage der Systematik der Kalkulation 2015 und dem in diesem Zusammenhang stehenden Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erstellt.

 

Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2016 (sh. Anlage 3):

Nach Kostenträger RTW:                 10.544,81 €  Überschuss

Nach Kostenträger KTW:                  36.581,36 €  Überschuss

Summe im Produkt 020420:            47.126,17 €  Überschuss

 

Die Überschüsse sind in der Gebührenkalkulation 2019 vollständig eingerechnet.

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich von Änderungen, welche sich durch die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder aus den Verhandlungen mit den Verbänden der Krankenkassen ergeben werden, wird die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.