hier: 1. Ergänzung
Sachverhalt:
Den Verbänden der Krankenkassen und dem Rechnungsprüfungsamt wurden die
Kalkulation und die erforderlichen Unterlagen am 13.11.2019 mit der Bitte
übersandt, eine möglichst kurzfristige Prüfung vorzunehmen, um eine
Verabschiedung der neuen Satzung noch in der letzten Ratssitzung 2019 zu
erreichen.
Die Verbände der Krankenkassen haben inzwischen mitgeteilt, dass Ihnen
eine Stellungnahme innerhalb dieses Zeitraumes nicht möglich sei.
Das Rechnungsprüfungsamt hat hingegen zumindest eine Rechnungs- und
Plausibilitätsprüfung der zugrunde liegenden Exceltabellen durchgeführt. Die
mit Schreiben vom 27.11.2019 zur Betriebskostenabrechnung 2016 und mit
Schreiben vom 03.12.2019 zur Kalkulation 2019 eingegangen Feststellungen wurden
nahezu vollständig eingearbeitet. Insgesamt führt dies zu einer geringfügigen
Ergebnisänderung mit einer Änderung der Transportpauschalen und
Kilometergebühren. Die Verwaltung hatte angekündigt, die Änderungen ggf.
kurzfristig in einer Tischvorlage dazustellen.
Die geänderten Berechnungen und die nunmehr zu beschließende geänderte
Änderungssatzung sind als Anlagen 1- 3 beigefügt.
Wesentliche
Änderungen bei der Betriebskostenabrechnung 2016:
Ø
Berichtigung von Feldbeziehungen (Formeln) in
den Exceltabellen
Ø
Berichtung bei den Personalkosten
Ø
Berichtigung bei den Transportzahlen
Ø
Berichtigung der Schlüssel zur Verteilung der
Aufwendung auf die Transportarten
Wesentliche
Änderungen bei der Kalkulation 2019:
Ø
Änderung des Ausgangsbetrages bei der
kalkulatorischen Verzinsung auf den Jahresbeginn
Ø
Berichtigung von Feldbeziehungen (Formeln) in
den Exceltabellen
Ø
Übernahme der geänderten Ergebnisse aus 2016
Ergebnis der neuen Betriebskostenabrechnung
2016 (sh. Anlage 3):
Nach Kostenträger RTW: 123.326,18 €
Überschuss (alt: 10.544,81 €)
Nach Kostenträger KTW: 25.486,97 € Überschuss (alt: 36.581,36 €)
Summe im Produkt 020420: 148.813,14 €
Überschuss (alt: 47.126,17 €)
Die Überschüsse sind in der Gebührenkalkulation 2019 vollständig
eingerechnet.
In der Satzung ändern sich die Transpauschalen und Kilometergebühren wie
folgt:
|
RTW
Neu |
RTW
vorher |
KTW
neu |
RTW
vorher |
Transportpauschale |
456,00
€ |
494,00
€ |
387,00
€ |
378,00
€ |
Kilometergebühr |
2,00
€ |
1,88
€ |
1,90
€ |
1,60
€ |
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur 7. Änderung der Gebührensatzung für den Rettungs- und
Krankentransportdienst der Stadt Haan wird in der Fassung der geänderten Anlage
1 beschlossen.