Betreff
Sanierung des Bodens in konformität der Haftmittelnutzung in der Sporthalle Adlerstraße
Vorlage
65/071/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des BKSA am 20.11.2019 wurde über die vorübergehende Schließung der Sporthalle Adlerstraße informiert und diskutiert. Hinsichtlich der Gründe wird auf die beigefügte und im HFA bereits verteilte Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion verwiesen. Die Verwaltung wurde beauftragt einen geeigneten Boden vorzustellen.

 

Es wurde ein externer Gutachter beauftragt (Anlage), um den vorhandenen Bodenbelag zu erfassen, zu überprüfen und die Feuchtigkeit in den Bodenöffnungen festzustellen; ebenfalls bewertete er Preisangaben einer Sportbodenfirma.

 

Der vorhandene Boden ist laut den Herstellerangaben der Firma MEHASPORT „nur auf trockenem Untergrund ein(zu)bauen. Auf ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit ist zu achten". Die Begutachtung zeigt im Ergebnis, dass der Boden feucht ist und somit zukünftig weitere Schäden resultieren und langfristig Schimmelsporen auftreten können. Der vorhandene Bodenbelag lässt die Haftmittelnutzung nicht zu. Durch die regelmäßige nasse Reinigung, die nötig ist, um die Haftmittel zu entfernen, wird der vorhandene Bodenbelag weiter geschädigt; eine Austrocknung des PUR-beschichtetem Verbundschaumes ist nicht möglich.     

 

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht folgende Handlungsalternative:

 

Sanierung des Hallenbodens mit einem für den Profisport und Schulsport geeigneten Belag.

 

Kosten: rd. 100.000 €

 

Der geeignete Bodenbelag wurde als indikatives Angebot angefragt, um Planungssicherheit zu erhalten und soll öffentlich ausgeschrieben werden. Die Maßnahme könnte in den Herbst-, Winter- oder Osterferien durchgeführt werden (Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen). Der Schulsport müsste dann nur maximal für zwei Wochen verlagert werden. Eine Durchführung in den Sommerferien ist wegen der thermischen Verhältnisse nicht angezeigt und wäre wahrscheinlich mängelbehaftet. Der vorhandene Unterbau des Bodens kann bestehen bleiben.

 

Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass die Ausführung der geplanten Teilsanierung des Sportbodens mit Erneuerung des Oberbelages empfohlen werden kann. Der vorgeschlagene PVC-Oberbelag sollte mehrfarbig marmoriert sein, damit mögliche Verunreinigungen durch Haftmittel, die auch nach intensiver Reinigung auftreten können, unauffälliger bleiben. Im Bereich um das Tor sowie in den Randbereichen sollte der Belag dunkler sein.

 

Grundsätzlich kann die Sanierung auf Grundlage der vorliegenden Preisabfrage erfolgen.

 

Ein neuer Bodenbelag würde voraussichtlich eine effizientere und ökonomischere Unterhaltsreinigung ermöglichen, jedoch ist weiterhin eine regelmäßige Haftmittelentfernung (derzeit 4 erlaubte Haftmitteltage) durchzuführen. Eine Kostenanalyse hierzu kann erst nach Einbau des neuen Bodenbelags erstellt werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das zwischen Verwaltung und Schule mit externer Unterstützung von Herrn Dr. Schattke erarbeitete Gutachten für die Sanierung des Bodenbelages wird zur Kenntnis genommen und als Grundlage für die weitere Planung / Ausführung beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

Die Maßnahme wird im Frühjahr 2021 geplant.