Betreff
Sperrung Wibbelrather Weg
hier: Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.02.2020
Vorlage
66/083/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf Beschluss des Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss sollte der Wibbelrather Weg auf Höhe der Stadtgrenze zu Wuppertal gesperrt werden. Die beabsichtigte Teileinziehung der Straße wurde am 30.11.2018 im Amtsblatt der Stadt Haan und am 21.02.2019 im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Die eingegangenen Einwendungen führten zu keinem gegenteiligen Beschluss des Ausschusses, so dass die Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt und im Amtsblatt der Stadt Haan am 07.06.2019 bekannt gemacht worden ist. Da keine Rechtsbehelfe eingelegt wurden war die Teileinziehung bestandskräftig. Zu einer Umsetzung ist es allerdings auf Grund eines ausstehenden Schlichtungsgespräches mit der Bezirksregierung Düsseldorf (Bez. Reg.) bis heute nicht gekommen. Mit Schreiben vom 04.02.2020 hat die Verwaltung die Rechtsauffassung der Bez. Reg. zum Sachverhalt erhalten (Anlage 1). Demnach beanstandet die Bez. Reg. die Teileinziehung sowohl aus formellen Gründen, als auch aus materiellen Gründen. Die formellen Vorwürfe sind für die Verwaltung nicht überzeugend. Allerdings ist der materielle Aspekt möglicherweise diskussionswürdig. Eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist in der Anlage 2 dokumentiert.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

Nicht nur um einer intensiven und zeitaufwändigen Benehmensherstellung mit der Aufsichtsbehörde aus dem Wege zu gehen, sondern vielmehr um für alle Verkehrsteilnehmenden eine unverzügliche Alternative zu der derzeitigen Situation zu garantieren, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss zur Teileinziehung der Straße aufzuheben. Stattdessen sind auf der Fahrbahn des Wibbelrather Weg zunächst zwei Berliner Kissen aufzubringen. So sollen die Fahrzeugführenden zu einer umsichtigen Fahrweise diszipliniert werden. Dabei sind die beiden Randbereiche der Fahrbahn herauszunehmen, damit die Rad Fahrenden die Schwellen umfahren können. Zusätzlich könnte der Kreuzungsbereich Wibbelrather Weg/Am Teichkamp ähnlich erhöht werden, wie die Kreuzung Schillerstraße/Dieker Straße. Die seit dem Umbau der Kreuzung gemachten Erfahrungen sind äußerst positiv. Darüber hinaus sollte die Stadt Wuppertal ihren Kreuzungsbereich Wibbeltrather Weg/Panoramaradweg an der Stadtgrenze, wie im SUVA am 04.10.2018 vorgestellt, aufwerten. Die Verwaltung wird unter Einsatz des Geschwindigkeitsanzeigegerätes das Fahrverhalten auf dem Wibbelrather Weg weiter kontrollieren und dem Ausschuss berichten.

 

 

Beschlussvorschlag:

1.)  Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 10.04.2018 zur Sperrung des Wibbelrather Weg an der Stadtgrenze zu Wuppertal wird aufgehoben.

2.)  Auf dem Wibbelrather Weg werden zwischen den Kreuzungspunkten Elberfelder Str. (B228) und Am Teichkamp zwei Berliner Kissen eingebaut. Zusätzlich wird der Kreuzungsbereich Wibbelrather Weg/Am Teichkamp gegenüber den angeschlossenen Fahrbahnästen angehoben.

3.)  Mit der Stadt Wuppertal sollen Gespräche geführt werden, damit diese den Kreuzungsbereich Wibbeltrather Weg / Panoramaradweg / Nordbahntrasse, entsprechend ihrer Vorstellung am 04.10.2018 in der Sitzung des Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, zeitnah umgestaltet.

 

Finanz. Auswirkung:

ca. 50.000,- €