hier: Beschluss über Anregungen, § 3 (1), (2) , § 4 (1) und (2) BauGB;
Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
Satzungsbeschluss § 10 (1) BauGB
Sachverhalt:
1. Bisheriges Verfahren
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) hat am 23.11.2017 die
Aufstellungsbeschlüsse zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im
Bereich „Nördlich Backesheide“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Nr.
193 „Nördlich Backesheide“ gefasst. In derselben Sitzung wurde zudem
beschlossen, die Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen
gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Entsprechend wurde
am 16.04.2018 eine Diskussionsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Planung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange
sind mit Schreiben vom 08.03.2018 zudem gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig über die
Planungsabsichten unterrichtet worden und ihnen wurde Gelegenheit zur
Stellungnahme eingeräumt. Auch die landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1)
Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 08.03.2018. In der
Sitzung des SUVA am 26.03.2019 wurde dann die öffentliche Auslegung der 40.
Änderung des FNP und des BP Nr. 193 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der
beiden Bauleitpläne wurde am 29.03.2019 bekannt gemacht und erfolgte in der
Zeit vom 08.04.2019 bis zum 17.05.2019. Die Träger öffentlicher Belange sind
mit Schreiben vom 01.04.2019 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und über die
öffentliche Auslegung der Bauleitpläne in Kenntnis gesetzt worden. Mit
Schreiben vom 01.04.2019 erfolgte zudem die landesplanerische Abstimmung gemäß
§ 34 (5) LPlG.
2. Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens
2.1 Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach §
3 (1) und 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt
und Verkehr hat bereits in seiner Sitzung am 26.03.2019 (SUVA 61/269/2019) über
die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
beraten. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom
14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses jedoch über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens
vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der
frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Die
Stellungnahmen der Verwaltung wurden nach der öffentlichen Auslegung z.T.
entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.
a) Anregungen der Bürger im Verfahren nach §
3 (1) BauGB
Die Verwaltung hat die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 16.04.2018 in Form einer
Diskussionsveranstaltung im Schulzentrum Walder Straße durchgeführt. Ergänzend
lagen die Unterlagen in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 20.04.2018 im Flur des
Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich aus. Zudem konnten die
Unterlagen auch auf der homepage der Stadt Haan eingesehen werden. Grundlage
für die Beteiligung war der zum Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorentwurf
zur 40. Änderung des FNP mit Stand vom 27.10.2017 sowie ein Begründungsentwurf
mit Stand vom 8.03.2018 sowie ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ergänzter
städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 und seiner Begründung
jeweils auch mit Stand vom 08.03.2018. Des Weiteren lag zu diesem Zeitpunkt
bereits das Verkehrsgutachten des Büros Runge IVP mit Stand Januar 2018 vor. An
der Veranstaltung haben ca. 30 Personen teilgenommen. Das Protokoll der
Veranstaltung mit den Antworten der Verwaltung ist der Anlage 1 zu
entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung ist zudem noch eine
schriftliche Stellungnahme vorgebracht worden. Diese ist mit der Stellungnahme
der Verwaltung der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Aus
Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.
b) Anregungen der Träger
öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische
Abstimmung nach § 34 (1) LPlG
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 08.03.2018 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und
dazu aufgefordert, sich bis zum 20.04.2018 zur Planung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die
Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG mit Schreiben vom
08.03.2018 beteiligt. Die der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der
landesplanerischen Abstimmung zugrunde gelegten Planunterlagen entsprachen
denen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die beteiligten Behörden
und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahmen der
Verwaltung sind der Anlage 3a und b zu entnehmen.
2.2 Vorgebrachte Anregungen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung
nach § 4 (2) BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB,
landesplanerische Abstimmung nach § 34 (5) LPlG
In der Sitzung des SUVA am 26.03.2019 wurde
die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des FNP und des BP Nr. 193 beschlossen.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan
am 29.03.2019 bekannt gemacht und erfolgte vom 08.04.2019 bis zum 17.05.2019.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.04.2019 über die
öffentliche Auslegung benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit
zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach
§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen und der
Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen zur FNP-Änderung und zum BP sind
mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung den Anlagen 4a und 4b
zu entnehmen. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG
(Anfrage zur Anpassung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung) mit
Schreiben vom 01.04.2019 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls den vorgenannten
Anlagen zu entnehmen.
3. Bauleitpläne
3.1 40. Änderung des Flächennutzungsplans
Die zum Beschluss anstehende 40. Änderung
des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.02.2019 mit der Begründung in
der Fassung vom 24.01.2020 sowie der als separater Teil der Begründung
vorliegende Umweltbericht zur 40. Änderung des FNP in der Fassung vom 27.02.2019
sind den Anlagen 5-7 zu entnehmen. Die Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung wurde nach der öffentlichen Auslegung unter dem
Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert sowie
rechtschriftliche Korrekturen vorgenommen. Aufgrund der vorgenommenen
Änderungen erhält die Begründung gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues
Datum.
3.2 Bebauungsplan Nr. 193
Der zum Satzungsbeschluss anstehende
Bebauungsplan in der Fassung vom 24.01.2020 und seine Begründung in der Fassung
vom 24.01.2020 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende
Umweltbericht zum BP Nr. 193 in der Fassung vom 27.02.2019 sind den Anlagen
8-10 zu entnehmen. Der Bebauungsplan wurde nach der öffentlichen Auslegung
klarstellend und redaktionell geändert. Neben rechtschriftlichen Korrekturen
wurde die textliche Festsetzung Nr. 1.4.1 aufgrund der Stellungnahme der
Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann durch das Weglassen der
Absatzformatierung und dem Einfügen eines Bezugswortes (daher) klarstellend
geändert. Des Weiteren wurden die Rechtsgrundlagen und aufgrund der ergänzenden
Hinweise des Geologischen Dienstes der Hinweis Nr. 6 zur Erdbebengefährdung
aktualisiert. Entsprechend wurde auch die Begründung unter Punkt 15 angepasst.
Zudem wurden auch hier redaktionelle Änderungen vorgenommen und der Punkt 2
„Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert. Unter Punkt 6.1 wurde
klarstellend die Beschreibung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der *-Betriebe
der Abstandsklasse IV korrigiert. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen erhält
die Satzungsbegründung gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.
Durch die Änderungen in den textlichen Festsetzungen und in der
Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind ausschließlich
klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher
nicht erforderlich und nicht durchgeführt worden.
Die Anlagen zu den Begründungen (Anlage 1-8) werden aufgrund ihres
Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen nur in das
Ratsinformationssystem eingestellt.
4. Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den
Prüfergebnissen in den Anlagen 1-4b zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die
Verwaltung, die 40. Änd. des FNP i.d.F. vom 27.02.2019 zu beschließen und der
Begründung i.d.F. vom 24.01.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht
i.d.F. vom 27.02.2019 zuzustimmen sowie den Bebauungsplan Nr. 193 „Nördliche
Backesheide“ in der Fassung vom 24.01.2020 als Satzung zu beschließen und
seiner Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem separat erstellten
Umweltbericht i.d.F. vom 27.02.2019 zuzustimmen. Nach erfolgter
Beschlussfassung wird die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zur
Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der
Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der 40. Änderung im Amtsblatt der
Stadt Haan kann auch der Bebauungsplan Nr. 193 durch Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft treten.
5. Finanzielle
Auswirkungen / Städtebaulicher Vertrag
Die mit der Aufstellung der Änderung des
Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind
durch den Projektträger zu übernehmen. Die in den Planbegründungen
dargestellten Planungsinhalte, wie die Sicherung der Erschließungsanlagen, die
Kompensationsverpflichtungen etc. sind vor dem Satzungsbeschluss in einem
städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem Projektträger zu
konkretisieren und zu vereinbaren. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages
steht daher im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung zur Beratung und
Beschlussfassung an. Zur Sicherung der Erschließung ist zudem zwischen der
Stadt Haan und Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Die
hierin getroffenen Inhalte und Kostenübernahmen werden im Rahmen des
Städtebaulichen Vertrages in Gänze auf den Projektträger übertragen.
6. Nachhaltigkeitskriterien und
Generationengerechtigkeit
Sowohl Nachhaltigkeit als auch
Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest ver-ankert. Gemäß § 1 (5)
BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwick-lung, die
die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in
Ver-antwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt,
und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter
Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.
Nähere Ausführungen zu den durch die Planung
betroffenen Wirkungsbereichen gem. § 1 (6) BauGB sind den Planunterlagen in den
Anlagen zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
„1.
Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1)
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
(1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und
in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der
Fassung vom 27.02.2019 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
24.01.2020 und dem als separaten Teil der Begründung erstellten Umweltbericht
in der Fassung vom 27.02.2019 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in
Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zur 40.
Änderung des FNP wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in
Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu
Wuppertal und hier angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und
Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die
genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die
Planzeichnung.
3. Der Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich
Backesheide“ in der Fassung vom 24.01.2020 wird gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem
separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2019 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.
Der räumliche Geltungsbereich zum
Bebauungsplan Nr. 193 wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in
Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige
Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu
Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt