Sachverhalt:

1.      Bisheriges Verfahren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr des Rates der Stadt Haan (SUVA) hat am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Nördlich Backesheide“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ gefasst. In derselben Sitzung wurde zudem beschlossen, die Öffentlichkeit auf der Grundlage der Vorentwurfsplanungen gemäß § 3 (1) BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Entsprechend wurde am 16.04.2018 eine Diskussionsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 08.03.2018 zudem gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig über die Planungsabsichten unterrichtet worden und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Auch die landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG) erfolgte mit Schreiben vom 08.03.2018. In der Sitzung des SUVA am 26.03.2019 wurde dann die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des FNP und des BP Nr. 193 beschlossen. Die öffentliche Auslegung der beiden Bauleitpläne wurde am 29.03.2019 bekannt gemacht und erfolgte in der Zeit vom 08.04.2019 bis zum 17.05.2019. Die Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 01.04.2019 gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung der Bauleitpläne in Kenntnis gesetzt worden. Mit Schreiben vom 01.04.2019 erfolgte zudem die landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG.

 

 

 

2.      Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

2.1    Ergebnisse der Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr hat bereits in seiner Sitzung am 26.03.2019 (SUVA 61/269/2019) über die Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beraten. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jedoch über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden nach der öffentlichen Auslegung z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.

 

 

a)      Anregungen der Bürger im Verfahren nach § 3 (1) BauGB

Die Verwaltung hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB am 16.04.2018 in Form einer Diskussionsveranstaltung im Schulzentrum Walder Straße durchgeführt. Ergänzend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 09.04.2018 bis zum 20.04.2018 im Flur des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht öffentlich aus. Zudem konnten die Unterlagen auch auf der homepage der Stadt Haan eingesehen werden. Grundlage für die Beteiligung war der zum Aufstellungsbeschluss beschlossene Vorentwurf zur 40. Änderung des FNP mit Stand vom 27.10.2017 sowie ein Begründungsentwurf mit Stand vom 8.03.2018 sowie ein gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ergänzter städtebaulicher Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 193 und seiner Begründung jeweils auch mit Stand vom 08.03.2018. Des Weiteren lag zu diesem Zeitpunkt bereits das Verkehrsgutachten des Büros Runge IVP mit Stand Januar 2018 vor. An der Veranstaltung haben ca. 30 Personen teilgenommen. Das Protokoll der Veranstaltung mit den Antworten der Verwaltung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung ist zudem noch eine schriftliche Stellungnahme vorgebracht worden. Diese ist mit der Stellungnahme der Verwaltung der Tabelle in Anlage 2 zu entnehmen. Aus Datenschutzgründen wurden keine personenbezogenen Daten veröffentlicht.

 

 

b)      Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (1) LPlG

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2018 frühzeitig über die Planungsabsichten informiert und dazu aufgefordert, sich bis zum 20.04.2018 zur Planung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang einer Umweltprüfung zu äußern. Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf im Verfahren nach § 34 (1) LPlG mit Schreiben vom 08.03.2018 beteiligt. Die der frühzeitigen Trägerbeteiligung und der landesplanerischen Abstimmung zugrunde gelegten Planunterlagen entsprachen denen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die beteiligten Behörden und Stellen, ihre vorgebrachten Anregungen und die Stellungnahmen der Verwaltung sind der Anlage 3a und b zu entnehmen.

 

 

 

2.2  Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB, Abstimmung mit den Nachbargemeinden, § 2 (2) BauGB, landesplanerische Abstimmung nach § 34 (5) LPlG

In der Sitzung des SUVA am 26.03.2019 wurde die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des FNP und des BP Nr. 193 beschlossen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurde im Amtsblatt der Stadt Haan am 29.03.2019 bekannt gemacht und erfolgte vom 08.04.2019 bis zum 17.05.2019. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.04.2019 über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und Ihnen wurde zeitgleich die Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB gegeben. Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen und der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen zur FNP-Änderung und zum BP sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung den Anlagen 4a und 4b zu entnehmen. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht. Zeitgleich wurde zudem die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 34 (5) LPlG (Anfrage zur Anpassung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung) mit Schreiben vom 01.04.2019 beteiligt. Das Ergebnis ist ebenfalls den vorgenannten Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

3.      Bauleitpläne

3.1    40. Änderung des Flächennutzungsplans

Die zum Beschluss anstehende 40. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.02.2019 mit der Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende Umweltbericht zur 40. Änderung des FNP in der Fassung vom 27.02.2019 sind den Anlagen 5-7 zu entnehmen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurde nach der öffentlichen Auslegung unter dem Punkt 1.2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert sowie rechtschriftliche Korrekturen vorgenommen. Aufgrund der vorgenommenen Änderungen erhält die Begründung gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.

 

 

3.2    Bebauungsplan Nr. 193

Der zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan in der Fassung vom 24.01.2020 und seine Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 sowie der als separater Teil der Begründung vorliegende Umweltbericht zum BP Nr. 193 in der Fassung vom 27.02.2019 sind den Anlagen 8-10 zu entnehmen. Der Bebauungsplan wurde nach der öffentlichen Auslegung klarstellend und redaktionell geändert. Neben rechtschriftlichen Korrekturen wurde die textliche Festsetzung Nr. 1.4.1 aufgrund der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Mettmann durch das Weglassen der Absatzformatierung und dem Einfügen eines Bezugswortes (daher) klarstellend geändert. Des Weiteren wurden die Rechtsgrundlagen und aufgrund der ergänzenden Hinweise des Geologischen Dienstes der Hinweis Nr. 6 zur Erdbebengefährdung aktualisiert. Entsprechend wurde auch die Begründung unter Punkt 15 angepasst. Zudem wurden auch hier redaktionelle Änderungen vorgenommen und der Punkt 2 „Darstellung des Verfahrensablaufes“ aktualisiert. Unter Punkt 6.1 wurde klarstellend die Beschreibung zur ausnahmsweisen Zulässigkeit der *-Betriebe der Abstandsklasse IV korrigiert. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen erhält die Satzungsbegründung gegenüber der öffentlichen Auslegung ein neues Datum.

 

Durch die Änderungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie sind ausschließlich klarstellender oder redaktioneller Art. Eine erneute Beteiligung ist daher nicht erforderlich und nicht durchgeführt worden.

 

Die Anlagen zu den Begründungen (Anlage 1-8) werden aufgrund ihres Umfanges und der häufig farbigen Darstellungen nur in das Ratsinformationssystem eingestellt.

 

 

 

4.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 1-4b zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 40. Änd. des FNP i.d.F. vom 27.02.2019 zu beschließen und der Begründung i.d.F. vom 24.01.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht i.d.F. vom 27.02.2019 zuzustimmen sowie den Bebauungsplan Nr. 193 „Nördliche Backesheide“ in der Fassung vom 24.01.2020 als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht i.d.F. vom 27.02.2019 zuzustimmen. Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der 40. Änderung im Amtsblatt der Stadt Haan kann auch der Bebauungsplan Nr. 193 durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten.

 

 

 

5.      Finanzielle Auswirkungen / Städtebaulicher Vertrag

Die mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes entstehenden Planungskosten sind durch den Projektträger zu übernehmen. Die in den Planbegründungen dargestellten Planungsinhalte, wie die Sicherung der Erschließungsanlagen, die Kompensationsverpflichtungen etc. sind vor dem Satzungsbeschluss in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Haan und dem Projektträger zu konkretisieren und zu vereinbaren. Der Entwurf des städtebaulichen Vertrages steht daher im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung an. Zur Sicherung der Erschließung ist zudem zwischen der Stadt Haan und Straßen.NRW eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen. Die hierin getroffenen Inhalte und Kostenübernahmen werden im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages in Gänze auf den Projektträger übertragen.

 

 

 

6.      Nachhaltigkeitskriterien und Generationengerechtigkeit

Sowohl Nachhaltigkeit als auch Generationengerechtigkeit sind im Baugesetzbuch fest ver-ankert. Gemäß § 1 (5) BauGB sollen Bauleitpläne „eine nachhaltige städtebauliche Entwick-lung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Ver-antwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten“.

Nähere Ausführungen zu den durch die Planung betroffenen Wirkungsbereichen gem. § 1 (6) BauGB sind den Planunterlagen in den Anlagen zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 27.02.2019 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem als separaten Teil der Begründung erstellten Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2019 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

Der räumliche Geltungsbereich zur 40. Änderung des FNP wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die Stadtgrenze zu Wuppertal und hier angrenzende gewerbliche Bauflächen sowie im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3. Der Bebauungsplan Nr. 193 „Nördlich Backesheide“ in der Fassung vom 24.01.2020 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.01.2020 und dem separat erstellten Umweltbericht in der Fassung vom 27.02.2019 wird zugestimmt.

Das Plangebiet liegt in Haan-Ost.

Der räumliche Geltungsbereich zum Bebauungsplan Nr. 193 wird im Westen begrenzt von der Auffahrt auf die A 46 in Richtung Wuppertal, im Norden durch die A 46, im Osten durch die ehemalige Trasse der Korkenzieherbahn und im Süden und Südwesten durch die Stadtgrenze zu Solingen und durch die Trasse der L 357. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt