Sachverhalt:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.09.2016 wurde u.a.
beschlossen, dass auf Basis der Entwurfsplanung und der Vermarktungskriterien
gemäß der Sitzungsvorlage 61/137/2016 ein Investorenvergabeverfahren
vorbereitet werden soll. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung des
Gesamtareals des ehem. Bürgerhauses Gruiten nach den in der v.g.
Sitzungsvorlage genannten Kriterien wurde zugestimmt. In der Sitzungsvorlage
wird hierzu unter Punkt 2./ Vermarktung ausgeführt:
Für
eine nachhaltige Quartiersentwicklung werden folgende Ziele vorgegeben:
• Mischung der Wohnformen
(Mietwohnungsbau -Förderanteil ca. 25 %-, Eigentumswohnungen, Eigenheimbau),
• Angebot von Räumlichkeiten für
Veranstaltungen, Nachbarschaftstreff, Begegnung der Generationen (z. B.
Mehrgenerationenhaus mit Nachbarschaftscafe / Demenzbetreuung, der Betreiber
ist vom Wohnbauträger zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen)
• Barrierefreiheit / -armut,
• Führung des Grünzugs Düsselberg in das
Baugebiet,
• Deckung des Wohnbedarfs der
ortsansässigen Bevölkerung.
Bei der Ausarbeitung der
Unterlagen sind diese Ziele zu Grunde zu legen. Ob das Areal im Ganzen, oder
wie oben beschrieben in zwei Teilabschnitten vermarktet wird, ist im weiteren
Verfahren zu klären und zu entscheiden.
Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus wurde laut Beschluss auf
„mindestens 25%“ geändert.
Anlass dieser Vorlage ist, dass das Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht
für eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 23. April den
Beschluss zur Offenlage vorbereitet. Um anschließend die Veräußerung des ehem.
Bürgerhausareals mittels Investorenwettbewerb zu starten, bedarf es eines
Veräußerungsbeschlusses des Liegenschaftsausschusses.
Einen entsprechenden Beschluss zur Offenlage vorausgesetzt, kann die
Offenlage im Mai durchgeführt werden. Sollte sich nach Auswertung der
eingegangenen Stellungnahmen ergeben, dass kein die Umsetzbarkeit der Planung
betreffender Änderungsbedarf besteht, wäre der Zustand der „vorzeitigen
Planreife“ gemäß § 33 Absätze 1 und 2 BauGB und somit ausreichende Planungssicherheit
für einen Investor gegeben. Das heißt, dass nach Durchführung der Offenlage
gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gelten muss,
·
dass
das Vorhaben den künftigen BP-Festsetzungen nicht entgegensteht,
·
der
Antragsteller (hier also: ein möglicher Projektentwickler) die BP-Festsetzungen
für sich und seine Rechtsnachfolger schriftlich anerkennt und
·
die
Erschließung gesichert ist.
Nach § 33 (2) BauGB kann das Vorhaben auch vor einer erneuten
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zugelassen werden, wenn sich die
vorgenommene BP-Änderung oder -ergänzung nicht auf das Vorhaben auswirkt.
Darüber hinaus ist der Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom
29.09.2016 bezgl. des Anteils des geförderten Wohnungsbaus an den gültigen
Baulandbeschluss anzupassen.
Als Kriterien wird mit dieser Sitzungsvorlage daher für die Vermarktung
in folgender Reihenfolge beschlossen:
1. Mischung
der Wohnformen (Mietwohnungsbau -Anteil geförderter Wohnungen entsprechend des
Baulandbeschlusses-, Eigentumswohnungen, Eigenheimbau),
2. Angebot
von Räumlichkeiten für Veranstaltungen, Nachbarschaftstreff, Begegnung der
Generationen (z. B. Mehrgenerationenhaus mit Nachbarschaftscafe / Demenzbetreuung,
der Betreiber ist vom Wohnbauträger zu einem späteren Zeitpunkt auszuwählen /
betreutes Wohnen),
3. Barrierefreiheit
/ -armut,
4. Führung
des Grünzugs Düsselberg in das Baugebiet/ Umsetzung der Freiraum- und
Erschließungsanlagen auf Grundlage der zum Bebauungsplan ausgearbeiteten Vorplanung,
5. Deckung
des Wohnbedarfs der ortsansässigen Bevölkerung,
6. Kaufpreisangebot.
Nach Abschluss der Offenlage kann das Verfahren des
Investorenwettbewerbs eingeleitet werden, wenn die v.g. Voraussetzungen erfüllt
sind. Der Investorenwettbewerb wird in Form eines zweistufigen
Auswahlverfahrens durchgeführt werden. Aus allen Bewerbern, die sich in einem
vorgeschalteten Präqualifikationsverfahren (Stufe 1) vorstellen, sollen
höchstens drei Interessenten ausgewählt werden, die dann einen Entwurf in der
Stufe 2 (Gesamt- oder Teilbeauftragung) erarbeiten. In der Stufe 2 werden
Entwürfe auf Grundlage der Kriterien ausgearbeitet und vorgelegt. Die o.g.
Kriterien fließen in der genannten Reihenfolge in eine Bewertungsmatrix ein.
Ziel ist es, am Ende unter Bewertung aller Kriterien den Investor mit dem besten Konzept auszuwählen. Ein Beschluss über die Festlegung des zu realisieren Entwurfes wird abschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bürgerhausareal mittels Investorenwettbewerb auf
Grundlage der „vorzeitigen Planreife“ des Bebauungsplans Nr. 93, 4. Änderung „Bürgerhausareal“
zu veräußern. Die in der Sitzungsvorlage genannten Rahmenbedingungen gelten als
Mindestvoraussetzungen.
2.
Dem
Vorschlag der Verwaltung zur Vermarktung des Areals nach den Kriterien in
dieser Vorlage wird zugestimmt. Der Reihenfolge der Kriterien wird zugestimmt.
Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom
29.09.2016 zu Punkt 4 der Sitzungsvorlage 61/137/2016 wird entsprechend geändert.